Als weitere Aktion hat die Grundrechtepartei eine »Freiwillige Eingliederungsvereinbarung (FEGV)« entworfen, welche von Leistungsempfängern im Sinne des SGB II verwendet werden kann zur Vorlage an das Jobcenter.

Hintergrund ist die Überprüfung, ob die Jobcenter, so wie sie es von Leistungsberechtigten verlangen, selbst in der Lage sind, zehn versicherungspflichtige Arbeitsangebote im Monat für jeden ihrer »Kunden« nachzuweisen. Ausgehend von den durch das Bundesamt für Statistik ermittelten Zahlen von 359.038 offenen versicherungspflichtigen Stellen bei 3.238.000 registrierten Erwerbslosen im Jahr, also einer offenen Stelle für zehn Erwerbslose, dürfte das für die »Arbeitsvermittler« der Jobcenter eigentlich kein großes Problem darstellen. Sie haben damit die Möglichkeit, den Nachweis für die von der Politik kolportierte Behauptung anzutreten, dass wirklich jeder Arbeit bekommt, der will, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Link: http:/grundrechtepartei.de/Projekt:FEGV