Warum ich die Petition gegen die Sanktionen bei Hartz-IV nicht unterstützen kann.

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Die unter der Nummer 46483 geführte Petition zum Arbeitslosengeld II fordert die Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII):

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Die Gründe, weshalb ich als Bundessprecher der Grundrechtepartei diese Petition nicht unterstützen kann, sind folgende:

  1. Der Bundestag der 18. Legislaturperiode besteht zu über 90 Prozent aus Parteien, welche das unsägliche und verfassungswidrige Unterdrückungssystem »Hartz-IV« eingeführt haben. Weshalb sollten gerade diese Parteien nunmehr das Gegenteil von dem beschließen, was sie seit 2004 verteidigen? Weil einige zehntausend Bürger eine Petition unterzeichnen, welche im Bundestag nicht einmal thematisiert werden wird, während die davon betroffenen Millionen nichts weiter tun, als still zu halten, damit und bis die nächste Überweisung kommt?
  2. Das Hartz-IV-System beruht grundsätzlich auf dem SGB II. Dieses verstößt in über 40 Fällen gegen die Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 GG und ist bereits von daher kein gültiges Gesetz im Sinne des Grundgesetzes. Weshalb sollten nun also gerade die dafür verantwortlichen Täter eine Reduzierung einer gewollten Verfassungswidrigkeit beschließen, wo bereits das dazu erlassene Gesetz nicht einmal im Ansatz den Vorschriften des Grundgesetzes entspricht, während ein winziger Teil der Bevölkerung online eine Unterschrift abgibt, sich aber ansonsten keiner um die grundgesetzlichen Voraussetzungen kümmert?
  3. Warum glaubt offenbar immer noch ein nicht unwesentlicher Bestandteil der deutschen Bevölkerung, man könne Täter mit Bitten zur Nachsicht gegenüber ihren Opfern bringen? Würden die Täter Nachsicht üben, dann bedürfte es keiner Bitten um Nachsicht. Also beweist bereits die Bitte um Nachsicht ihre Sinnlosigkeit.
  4. Warum glaubt offenbar immer noch ein nicht unwesentlicher Bestandteil der deutschen Bevölkerung, es wäre vertane Zeit, sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts, nämlich dem Grundgesetz zu beschäftigen?
  5. Damit ist diese Petition reine Augenwischerei: Sie geht am Thema und Kern des Problems vorbei, sie ist an die falsche Adresse gerichtet und sie erweckt (warum wohl) des Eindruck, mit Petitonen und ohne jede weitere Aktion würde sich das Leben schon ändern, wenn ein Bruchteil der Bevölkerung unterschreibt.
  6. Das hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, warum sollte es plötzlich in diesem Fall funktionieren?

Fazit: Es bedarf hier also keiner Bitten um Nachsicht gegenüber den Tätern, sondern der konsequenten und kompromisslosen Durchsetzung des Grundgesetzes – notfalls auch mit Gewalt, sofern die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht mehr ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit des Grundgesetzes sowie der Grundrechte nachkommen wollen.

Gegen Verfassungsverrat hilft nur der Widerstand auf dem Boden und mit den Mitteln des Grundgesetzes.

Weiterführende Hinweise:

  1. http:/grundrechtepartei.de/Expertise:Hartz-IV
  2. http:/grundrechtepartei.de/Expertise:Zur_Nichtbescheidung
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Bundessprecher der Grundrechtepartei »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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12 Antworten zu “Warum ich die Petition gegen die Sanktionen bei Hartz-IV nicht unterstützen kann.”

  1. Müller-Turgau

    Die Gründe sind nachvollziehbar. Es zeigt sich immer mehr der innere Zustand dieser Bundesrepublik Deutschland. Die innere Verfasstheit wurde entgegen den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes klammheimlich seit 64 Jahren dem strukturellen Nationalsozialismus unterworfen, der das eigentliche Nachfolgesystem des ideologisch gefärbten NS-Terrorregime ist.

    T-online berichtet heute Abend “Unbequeme Wahrheiten - Der BND und die dunkle Geschichte der Nazi-Seilschaften”:

    “Es sind unbequeme Wahrheiten, die sich der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Gerhard Schindler anhören muss. Es geht um Nazi-Seilschaften, mangelnde Sensibilität, politische Verbundenheit und Komplizenschaft. Um Kontinuitätslinien zur NS-Zeit. Und um den ersten Vorgänger Schindlers: Reinhard Gehlen. Selbst nach 1953 habe für die Beurteilung des Verhaltens im Dritten Reich die Garantie ehemaliger Kollegen ausgereicht, sagt Sälter. “Die Leitung des BND machte somit die im Nationalsozialismus entstandene Kameradschaft zur Grundlage ihrer Personalpolitik.” Noch 1957 sei etwa ein führender und erheblich belasteter Nazi mit einem Empfehlungsschreiben eines Ex-Kameraden eingestellt worden, der in der Hitler-Zeit dessen Vorgesetzter war.”

    Da braucht man sich doch nicht wundern.

  2. AUSGEZEICHNETER ARTIKEL!!!!

    Genauso isses! Man braucht auch nichts weiter ergänzen, alles gesagt, was wichtig wäre.

    BRAVO!

  3. Warum auch Du die Petition unterschreiben müsstest.

    Es gibt millionen Gründe die Petition zu unterschreiben, aber nicht einen dagegen.

    Da gibt es einen ganz einfachen, logischen, klaren Grundsatz; wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Was Du damit machst
    (Weshalb sollten gerade diese Parteien nunmehr das Gegenteil von dem beschließen, was sie seit 2004 verteidigen?)

    ist nichts anderes als Kaffeesatzleserei. Warum in der Zukunft wer, was macht oder nicht macht, ist lupenreine Spekulation und hat keinerlei Aussagekraft oder Wahrheitsgehalt. Bewiesen ist nur, das Parteien, menschen, Wendehälse ihre Ansichten und Meinungen blitzschnell um 180° drehen können.

    Du müsstest schon allein deshalb unterschreiben und hoffen das die nötigen Unterschriften zusammenkommen, um den Beweis zu erbringen das Du Recht hast.

    Auch ich bin der Meinung! das die Ablehnung längst auf dem Papier steht. Das kann mich aber niemals davon abhalten, zu unterschreiben, da ich weiß, daß ich mit meiner Meinung auch falsch liegen könnte.

    Der Souverän

    1. HartzIV muss weg, nicht die Petition allein, aber so weit möchte man doch nicht gehen! Am Ende, man weiß es, hat sie keinerlei Wirkung, man war aber lange im Gespräch, ging es eventuell nur darum?Doch man möchte dem Bürger billig suggerieren, wir setzen uns für Euch ein, dieses, obwohl die einseitige Entscheidung für die Petition(Wattebällchen), genau dem widerspricht!

  4. Guten Morgen Herr Vetter,

    selbstverständlich sind Sie nicht angesprochen die Petition zu unterstützen. Ich bin durchaus für Meinungsfreiheit, aber grundsätzlich gegen Ausrufung von Gewalt. Die Petition ist keine Bitte, sondern ein legitimes Mittel demokratisch zu beraten und ggf. anders zu entscheiden. Wie sich Zeitgeist, Sprache und auch Gesellschaften verändern, können auch Bestimmungen überdacht werden. Zu was auch immer Sie ausrufen möchten - sei Ihnen überlassen - ich möchte Ihnen entgegenhalten, dass es zuerst das Ausschöpfen der legitimen Rechtsmittel geben sollte, das Überdenken im Konsens der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Meine Überzeugung ist sicherlich, rechtliche Mittel in Anwendung zu bringen und Ihre Haltung eine Petition im Ansatz zu torpedieren, nimmt im Prozess des Anlaufs polemische Züge an, die Sie in eine Kategorie bugsieren, steinzeitlich Willen einzubläuen; Aufwiegeln wäre ein Oberbegriff. Sie stellen sich selbst ins gesellschaftliche Abseits. Die juristische Definition zu dem Sie aufrufen, erspare ich mir und anderen Lesern. Denn schliesslich ist es mein Anliegen, die Schärfe aus einer rechtlich legitimen Petition argumentativ zu nehmen.

    1. Müller-Turgau

      Ich habe mir mal die Internetseite von Frau Deutschmann angeschaut einschließlich des Videos dort, das Fau Deutschmann selbst gemacht haben will. Insgesamt sehr dünn, was da journalistisch geleistet worden ist, vielleicht liegt es aber auch daran, persönlich nicht unbefangen an die Sache herangegangen zu sein, immerhin ging es um die eigene Mutter. Da wäre es angebracht gewesen, den Fall, so schlimm er sein mag, nicht selbst bearbeitet und dargestellt zu haben.

      Im Übrigen mangelt es Frau Deutschmann erkennbar an fundiertem Wissen über die bundesdeutsche Staatsform sowie die damit einhergehenden verfassungsmäßigen Rechte eines jeden einzelnen Bürgers aber auch die seit 64 Jahren im System bewusst und gewollt angelegten Mängel wie z.B. das Fehlen des Amtsmissbrauches usw.

      Gegenüber Herrn Vetter sich sodann hier so weit aus dem Fenster zu lehnen, ist schon dreist, aber für Journalisten scheinbar die Regel, nämlich je weniger sie über fundiertes Wissen verfügen, um so gehaltloser ist ihre Schreibe. Schade eigentlich aber man muss es hinnehmen.

    2. Guten Tag Frau Deutschmann,

      vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar, den ich auch sogleich ausführlich beantworten möchte, gibt er mir doch die Gelegenheit, Sie auf einige Irrtümer hinzuweisen und diese aufzuklären:

      selbstverständlich sind Sie nicht angesprochen die Petition zu unterstützen.

      Es ehrt Sie zunächst, dass Sie mir das Recht zugestehen, eine Petition nicht zu unterzeichnen.

      Ich bin durchaus für Meinungsfreiheit, aber grundsätzlich gegen Ausrufung von Gewalt.

      Auch hier stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. Ich habe auch nicht zu Gewalt aufgerufen, sondern etwas festgestellt. Sie beziehen sich sicher auf den diesbezüglich einzig möglichen Passus in meinem Beitrag; Vollzitat:

      »Es bedarf hier also keiner Bitten um Nachsicht gegenüber den Tätern, sondern der konsequenten und kompromisslosen Durchsetzung des Grundgesetzes – notfalls auch mit Gewalt, sofern die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht mehr ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit des Grundgesetzes sowie der Grundrechte nachkommen wollen.«

      Es mag durchaus sein, dass Ihnen bei der Länge des Satzes nicht aufgefallen ist, dass ich dezidiert feststelle: »… notfalls auch mit Gewalt, sofern die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht mehr ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit des Grundgesetzes sowie der Grundrechte nachkommen wollen.«

      Was kann man dieser Gesamtfeststellung nun bei vernünftiger Betrachtung entnehmen? Im Grunde doch nur die legitime Berufung auf das, was bereits im Grundgesetz als Grundrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG garantiert ist: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«

      Es mag Sie an dieser Stelle erstaunen, aber sofern andere Abhilfe nicht möglich ist, darf Widerstand geleistet werden! Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine wehrhafte – zur Not auch gegen die öffentliche Gewalt, wenn diese es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.

      Die Verwendung des Begriffes »notfalls« mit anschließender Begründung der dafür benötigten Voraussetzungen »… sofern die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht mehr ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit des Grundgesetzes sowie der Grundrechte nachkommen wollen.« sollte jedem, der die deutsche Sprache zumindest grundsätzlich versteht, deutlich machen, worum es bei dieser Aussage geht. Bleiben hier noch Zweifel, so ist der Beginn des Satzes beachtlich, welcher eindeutig herausstellt, dass es um die kompromisslosen Durchsetzung des Grundgesetzes geht, und welcher damit den Rahmen für alle folgenden Worte, Wortgruppen und deren Bedeutungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der vollständigen Aussage herstellt.

      Dass Sie persönlich eine solche konsequente und auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Durchsetzung und Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzulehnen scheinen, sei Ihnen unbenommen. Aus dieser Ablehnung heraus jedoch in meinen Beitrag unehrenvolle Motive sowie den Aufruf zur Gewalt an sich hinein zu suggerieren wollen, mag Ihrem persönlichen Faible für Oberflächlichkeit geschuldet sein, welchen Sie als Journalistin vielleicht noch einmal überdenken sollten, hat jedoch mit meinem Beitrag absolut nichts zu tun. Sie spiegeln hier eher im Rahmen einer klassischen Projektion Inhalte Ihres Geistes wider und nicht die des meinen.

      Es ist also festzustellen: Ich rufe keineswegs zu Gewalt auf, sondern stelle verfassungskonform fest, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung notfalls auch mit Gewalt geschützt werden muss.

      Die Petition ist keine Bitte, sondern ein legitimes Mittel demokratisch zu beraten und ggf. anders zu entscheiden.

      Ohne Ihre Meinung, auf welche Sie viel Wert legen, auch nur annähernd in Abrede stellen zu wollen, befinden Sie sich hier von der juristischen Sache her im Irrtum. Art. 17 GG erklärt: »Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.«

      Das Grundrecht aus Art. 17 GG weist also bereits vom Wortlaut her, welcher für die Bedeutung dieses Grundrechts von erster Bedeutung ist, eindeutig aus, dass es sich hierbei um ein Bitt- und Beschwerderecht handelt und nicht – wie von Ihnen unterstellt – um ein Grundrecht zur demokratischen Beratung und (ggf. anderen) Entscheidung. Ob hier u.U. Ihr verständlicher Wunsch nach demokratischer Mitbestimmung der Vater des Gedankens ist, sei dahingestellt.

      Wie sich Zeitgeist, Sprache und auch Gesellschaften verändern, können auch Bestimmungen überdacht werden.

      Auch hier haben Sie meine volle Zustimmung. Die Weisheit Ihrer Worte darf jedoch nicht dazu verführen, anzunehmen, dass Bestimmungen, und ich rede hier von den Grundrechten als unmittelbar geltendes Recht sowie dem Grundgesetz, bereits aus dem Grunde, dass sie überdacht und gegebenenfalls auch geändert werden können, zum Zeitpunkt ihres rechtlichen Bestehens nicht die ihnen gesetzlich zugewiesene Bedeutung hätten.

      Zu was auch immer Sie ausrufen möchten – sei Ihnen überlassen – ich möchte Ihnen entgegenhalten, dass es zuerst das Ausschöpfen der legitimen Rechtsmittel geben sollte, das Überdenken im Konsens der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

      Hier enttäuschen Sie mich ein wenig, erweckten Sie doch weiter oben den Eindruck, mit untrüglicher als an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit zu wissen, zu was ich aufrufe. Ich gestehe Ihnen jedoch an dieser Stelle eine später erfolgte Prüfung Ihrer weiter oben veröffentlichten Ansichten zu und stimme Ihrer hier zitierten Aussage unter einem Vorbehalt zu.

      Denn vielleicht fällt Ihnen etwas auf: Da Sie schreiben, »dass es zuerst das Ausschöpfen der legitimen Rechtsmittel gehen sollte«, muss streng logisch die Frage erlaubt sein: Was für Mittel wenden Sie nach dem Ausschöpfen der legitimen Rechtsmittel an? Sie sehen, in Ihnen steckt offenbar eine Menge illegitimes Gewaltpotential.

      Und an dieser Stelle geht ich sogar noch weiter als Sie! Denn ich verlange, dass ausschließlich legitime Mittel zur Anwendung kommen, werde selbst keine anderen anwenden und lehne jeden nicht legitimen Widerstand ab! Da staunen Sie jetzt bestimmt, oder?

      Denn genau um diese Feststellung geht es in meinem Beitrag. Es stellt sich aber weiterhin die Frage: Wie wenden wir die grundgesetzlich garantierten Möglichkeiten an, wenn die öffentliche Gewalt – wie beim Thema Hartz-IV deutlich erkennbar – die Grundrechte verfassungswidrig außer Kraft setzt und die verfassungsmäßige Ordnung ohne grundgesetzliche Legitimation ändert und so den ganzen Staat nachhaltig beschädigt? Wie wenden wir weiterhin die grundgesetzlich garantierten Möglichkeiten an, wenn die öffentliche Gewalt die zur Abwehr garantierten grundgesetzlichen Möglichkeiten dem Einzelnen nicht mehr zugesteht und ebenfalls außer Kraft setzt und somit ebenfalls die verfassungsmäßige Ordnung ohne grundgesetzliche Legitimation ändert und so den ganzen Staat nachhaltig beschädigt?

      Mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) um Nachsicht an die Täter?

      Meine Überzeugung ist sicherlich, rechtliche Mittel in Anwendung zu bringen …

      Ich habe mir erlaubt, diesen Satz aufgrund seines fehlenden Zusammenhangs zu trennen und stimme Ihnen zu: Bringen Sie alle rechtlichen Mittel zur Anwendung, welche Ihnen das Grundgesetz bietet. Es ist ja nicht so, dass das Grundgesetz sich mit zunehmender Benutzung abnutzen würde, wie z.B. ein Geburtstagskuchen.

      … und Ihre Haltung eine Petition im Ansatz zu torpedieren, nimmt im Prozess des Anlaufs polemische Züge an, die Sie in eine Kategorie bugsieren, steinzeitlich Willen einzubläuen; Aufwiegeln wäre ein Oberbegriff.

      Widerspruch: Ich torpediere diese Petition nicht im Ansatz. Dazu verfüge ich gar nicht über die Mittel. Wer sie torpediert, ist der Staat, da er nachrangige Ermächtigungen ohne gesetzliche Grundlage geschaffen hat, welche es dem Petitionsausschuss erlauben, diese Petition selbst bei Erreichen des Quorums umgehend in den Papierkorb des Deutschen Bundestages zu befördern – und genau das ist einer der Gründe, weshalb ich diese Petition nicht unterzeichnen kann, will und werde. Ob Sie mich dafür anprangern und steinigen ist mir herzlich egal. Genauso egal wie Ihre Meinung über mich, denn nicht ich stehe hier zur Debatte, sondern die freiheitliche demokratische Grundordnung, welche ich als Bürger und Bundessprecher der Grundrechtepartei verteidige gegen ihre Vernichtung durch die öffentliche Gewalt. Und dies nicht mit dem Einbläuen von steinzeitlichem Willen, sondern auf der verfassungsrechtlichen Grundage des Art. 21 GG, welcher der Grundrechtepartei das politische Recht zur organisierten Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes verleiht. Ob Sie dies für richtig oder falsch halten, ist dabei unerheblich.

      Und Ihre Unterstellung, ich würde aufwiegeln, sollten Sie noch einmal in aller journalistischen Ruhe angesichts des Begriffes »Aufwiegelung« ([eine Menschengruppe] zur Auflehnung aufhetzen) überdenken.

      Sie stellen sich selbst ins gesellschaftliche Abseits. Die juristische Definition zu dem Sie aufrufen, erspare ich mir und anderen Lesern.

      Es mag Ihnen vielleicht noch nicht aufgefallen sein, aber SIE stellen mich ins gesellschaftliche Abseits. Nichtsdestotrotz nehme ich an dieser Stelle Ihr überaus großzügiges Angebot an und bitte um eine exakte und deutliche »juristische Definition zu dem« ich aufrufe. Ich freue mich bereits jetzt über ein sachliches und fachliches Gespräch über die juristischen Dimensionen meines Beitrags. Und glauben Sie mir, unseren Lesern müssen Sie nichts ersparen, die sind ganz anderes gewohnt, als Ihre juristischen Definitionen.

      Denn schliesslich ist es mein Anliegen, die Schärfe aus einer rechtlich legitimen Petition argumentativ zu nehmen.

      Alle Achtung, hier schlagen Sie aber eine großartige Volte und eröffnen den geneigten Lesern ihre wahren Absichten. Nur stellt sich mir an dieser Stelle die wohl berechtigte Frage: Weshalb ist es Ihnen ein Anliegen, aus einer rechtlich legitimen Petition argumentativ die Schärfe herauszunehmen? Unterstellt, sie verfügte über eine solche Schärfe. Wollen Sie die Petition der Frau Hannemann noch schwächer machen, als sie bereits ist?

    3. Hans Berger

      @Meike Deutschmann
      Ich mach es mal kürzer als Herr Vetter und zitiere den letzten Satz aus dem umstrittenen Beitrag:

      Gegen Verfassungsverrat hilft nur der Widerstand auf dem Boden und mit den Mitteln des Grundgesetzes.

      Damit dürfte Ihrer sehr am eigentlichen Thema vorbeigehenden Argumentation die Grundlage entzogen sein. Herr Vetter propagiert also nicht Gewalt, wie Sie unterstellen, sondern Widerstand auf dem Boden und mit den Mitteln des Grundgesetzes.

      Verstehen Sie den Unterschied? Vielleicht lesen Sie den Beitrag in Ruhe und im ganzen und reißen nicht nur einen Begriff aus dem Zusammenhang und stricken um diesen ihre eigene Wahrheit.

  5. Was sie nicht tun wollen, haben sie ja nun ausführlich geschildert. Erzählen doch mal, was Sie schon getan haben,bzw, beabsichtigen zu tun. Diese Frage ergibt sich ja geradezu automatisch aus ihrer Ablehnung.