Gruppe Gehlen und BND nur eine Facette der personellen Kontinuitäten des strukturellen Nationalsozialismus des NS-Terrorregimes versus Bonner Grundgesetz.

Kommentare lesen | Kommentar schreiben
Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

“Es sind unbequeme Wahrheiten, die sich der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Gerhard Schindler anhören muss. Die vor gut zwei Jahren eingesetzte Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung der BND-Anfangsgeschichte hat ihre Zwischenergebnisse vorgelegt. Es geht um Nazi-Seilschaften, mangelnde Sensibilität, politische Verbundenheit und Komplizenschaft. Um Kontinuitätslinien zur NS-Zeit. Und um den ersten Vorgänger Schindlers: Reinhard Gehlen.

Prof. Dr. Christoph Rass von der Universität Osnabrück erstellte auf Grundlage einer Stichprobe von rund 3500 Personalunterlagen eine Sozialprofilanalyse von der “Organisation Gehlen” und dem BND. Demnach habe sich zunächst ein typisches Vorgesetzten- und Vorbildverhältnis zwischen einer älteren und einer jüngeren Generation entwickeln können, die beide stark durch die Nazi-Zeit geprägt worden seien. “Verkürzt traf noch immer die HJ-Generation auf die ‘Führergeneration’”, sagt Rass. “Die Leitung des BND machte somit die im Nationalsozialismus entstandene Kameradschaft zur Grundlage ihrer Personalpolitik.”

Gehlen und die Führungsebene hätten sich unabhängig genug gefühlt, um diesem Wandel “gut abgeschottet gegen die öffentliche Meinung” zu trotzen “und die (…) Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf nationalsozialistische Gewaltverbrechen souverän zu ignorieren”. Sälter ergänzt: “Ihr Problembewusstsein richtete sich seit 1956 eher darauf, die personellen Kontinuitäten zum Dritten Reich nach außen zu verschleiern, als sie einzudämmen.”

Professor Klaus-Dietmar Henke von der Universität Dresden resümiert, die Forschungserkenntnisse seien keinesfalls nur historisch wichtig: “Die Fragen nach der Kontrollierbarkeit und der keinesfalls hinnehmbaren Verselbstständigung sind immer aktuell.” (Quelle: t-online, 03.12.2013)

Die seit einigen Jahren hier und da in der Bundesrepublik Deutschland begonnenen Forschungsarbeiten in bundesdeutschen Ministerien und Ämtern dürfen nicht weiter nur einzeln und unabhängig voneinander erfolgen und ausgewertet werden, denn es ist von einer strukturellen Fortsetzung des NS-Terrorregimes bis heute auszugehen. Erst waren es personelle Kontinuitäten, die dann abgelöst wurden von den im Rahmen entsprechender Personalpolitik nachgezogenen im Geiste willfährigen Personen bis heute.

Im Lichte der o.a. veröffentlichten Zwischenergebnisse bekommt das System “bundesdeutsche Finanzverwaltung” mit dem ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer an der Spitze und dem am 11.01.1950 in den Deutschen Bundestag eingebrachten “ersten Änderungsgesetz eines Einkommensteuergesetzes”, das sich inzwischen als das EStG des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler vom 16.10.1934 entpuppt hat sowie dem persönlichen Versprechen dieses Fritz Schäffer gegenüber seinen treuen Dienern am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg, dass diese “persönlich unantastbar” sind.

[red. Anm.: "Stiftete Fritz Schäffer als erster Bundesfinanzminister am 11.01.1950 im Bundestag zum Hochverrat an?" (link)]

Bis heute werden denn auch von der bundesdeutschen Finanzverwaltung und der bundesdeutschen Finanzgerichtsbarkeit die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sowie die unmittelbar geltendes Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte vorsätzlich missachtet, braucht sich doch kein Finanzbeamter sorgen, denn der Missbrauch des Amtes ist seit dem 15.06.1943 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und gemäß § 353 Abs. 1 StGB bleibt das vorsätzliche Überheben von Steuern, Gebühren und Abgaben so lange straflos, so lange es der Amtsträger nicht in die eigene Tasche steckt.

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /227985/)

Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

Kommentare

Kommentare mit Bezug zum Thema werden nach Moderation veröffentlicht.

Eine Antwort schreiben

HTML-Tags erlaubt:<a href="http://link-zur-webseite.de" title="Linktitel">LINK</a>
<strong>FETT </strong><em>KURSIV</em><blockquote>„ZITAT“</blockquote>

2 Antworten zu “Gruppe Gehlen und BND nur eine Facette der personellen Kontinuitäten des strukturellen Nationalsozialismus des NS-Terrorregimes versus Bonner Grundgesetz.”

  1. Jörg Janßen

    BND ( aus Frontal 21, Sendung v. 03.12.2013 http:/www.verpasst.de/sendung/126949/Frontal_21.html )

    Auswärtiges Amt ( http:/de.wikipedia.org/wiki/Unabhängige_Historikerkommission_–_Auswärtiges_Amt )

    BMJ ( https:/www.youtube.com/watch?v=CYMwQJOxuuc )…..

    Wieviel Dreck bedarf es noch ausgegraben zu werden, um festzustellen, dass es sich um Dreck handelt???

    Was werden die Konsequenzen sein? Wahrscheinlich die Subventionierung von Eintrittskarten für die Fußball-Bundesliga, um die “schlafende Schafherde” auch weiterhin “graniten dumm” zu halten.

    http:/de.wikipedia.org/wiki/Panem_et_circenses

  2. Hier zum Thema eine Buchempfehlung.
    Dieses wurde zwar in der DDR aufgelegt, die bei diesem Thema sicher auch nicht ganz unfrei war.
    Aber sehr interessant.

    http:/www.kpd-ml.org/doc/partei/braunbuch.pdf