“Bayerns Ministerpräsident wirft der Presse gefährliche Tendenzen vor. In manchen Medien gebe es einen Qualitätsverlust, die Tendenz zur Herabsetzung von Politikern nehme zu, sagte Horst Seehofer dem SPIEGEL. Er empfiehlt Journalisten mehr Selbstkritik.” (Quelle: Spiegel-online, 07.12.2013)
Als Bayerischer Ministerpräsident ist Seehofer nicht nur Politiker, sondern auch Teil der zweiten Gewalt und diese ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ausdrücklich an Gesetz und Recht gebunden ebenso aber auch gebunden an die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Als CSU - Abgeordneter sitzt Seehofer darüber hinaus noch im Bayerischen Landtag, obwohl dieses gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz des Bonner GG verstößt. Das interessiert aber seit 64 Jahren dem Grunde nach keinen bundesdeutschen Politker.
Seehofer hat dem Grunde nach von der bundesdeutschen willfährigen Presse nicht wirklich etwas zu befürchten. Er hat den Fall Mollath ebenso ausgesessen wie dieses seine Justizministerin Merk getan hat. Seehofer hat auch bis heute kein Problem damit, dass z.B. der Amtsmissbrauch seit dem 15.06.1943 kein Straftatbestand mehr ist, denn das NS-Terrorregime hat den Amtsmissbrauch damals ersatzlos gestrichen und bis heute hat weder der deutsche Bundestag noch der Bundesrat darauf gedrungen, dass der Amtsmissbrauch aufgrund der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général vom 06.01.1947 redaktionell hätte seit 64 Jahren längst wieder im StGB stehen müssen. Seehofer hat auch kein Problem damit, dass auch bayerische Finanzbeamte haftungs- und straffrei zugunsten der Staatskasse den einzelnen Bürger ausrauben und plündern darf, weil § 353 Abs. 1 StGB dieses Verbrechen nicht unter Strafe gestellt sieht. Seehofer kennt auch keine Skrupel ob der Tatsache, dass auch in Bayern die mit dem Tod des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos untergegangene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 gemäß Art. 139 GG grundgesetzwidrig entgegen der Tribunal Général - Entscheidung vom 06.01.1947 von Bayerischen Behörden als Vollstreckungsgrundlage gegen den einzelnen Grundrechtsträger eingesetzt wird.
Und so dann erdreistet sich dieser Seehofer den harmlosen bundesdeutschen Haus- und Hofjournalismus öffentlich zu kritisieren im Sinne des NS-Juristen und SS-Rottenführers sowie Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger, der 1941 in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” geschrieben hat, dass von einem verantwortungsvollen Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat dieser zwar nicht die Wahrheit verfälschen aber totschweigen müsse. Geiger hatte es auch nicht sonderlich mit den Grundrechten, den Menschenrechten der Bürger, denn er schrieb im selben Machwerk, dass er dem Glauben widerspreche, dass die die Grundrechte, die Menschenrechte der Bürger, vor er Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssten. Geiger wurde nicht etwa als NS-Jurist wegen seiner nachgewiesenen fünf am Sondergericht in Bamberg erwirkten fragwürdigen Todesurteile zur Verantwortung gezogen nach dem Ende des NS-Terrorregimes, er wurde CSU-Mitglied und machte Karriere als persönlicher Referent des ersten Justizministers der Bundesrepublik Deutschland, schrieb den Entwurf des bis heute ungültigen BVerfGG und wurde dann zwei Jahrzehnte in Personalunion Richter am BGH und BVErfG.
Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /228025/)
Vor allem aber sollte Seehofer endlich einmal erklären, was, bzw. WEN er mit dieser Aussage meinte:
http:/www.youtube.com/watch?v=0OO-tarb3pU
Der Souverän hat einen Anspruch darauf zu erfahren, WER die Aufgaben (Volksvertretung / Gesetzgebung / ausführende Gewalt) wahrnimmt, wenn es nicht der Beauftragte (Abgeordnete) selbst ist, welchen er (der Souverän) mittels Mandat beauftragte und schließlich auch für diese Aufgabenerfüllung (höchstpersönlicher Art!) bezahlt.