Als der italienische Dichter Dante am Karfreitag des Jahres 1300, begleitet von seinem Freund Vergil, in die Hölle stieg, um die Verfluchten zu betrachten, wunderte er sich über die dort herrschende Strafordnung. Die Hölle in ein in konzentrische Kreise gegliederter Schacht, der sich in die Tiefe bohrt. Auf der Sohle des neunten Kreises, in einem Eissee, sitzt mit drei Köpfen Luzifer. Je näher die Kreise zu Luzifer dringen, desto härter werde die Bewohner gestraft. Der relevante Bezirk, die innere Hölle, beginnt mit dem siebten Kreis. Den Besuchern schlägt schauderhafter Gestank aus dem Abgrund entgegen. Im siebten Kreis büßen die Mörder in einem Strom kochenden Blutes, in dem alle treiben, die mit Gewalt sich an anderen vergingen. Allerdings werden die Gewalttäter als die harmlosesten aller Verfluchten der inneren Hölle angesehen. Tiefer, im achten Kreis, büßen die Betrüger, darunter die Kirchenfürsten. Sie stehen auf dem Kopf, der in einer Felsenspalte klemmt, und ihre Füße ragen brennend in die Luft.
Im sechsten Graben des achten Kreises finden sich Gestalten, die gebückt unter schweren Mänteln sich dahinschleppen. Sie sind nicht weit entfernt von Luzifer. Die im sechsten Graben sind die Heuchler:
“die kamen langsam nur einhergegangen,
Weinend mit müdem und gebrochenem Ausdruck
Sie trugen Mängel, die mit den Kapuzen
Die Augen deckten, nach dem gleichen Schnitte
Wie sie die Cluniazensermönche tragen
Vergoldet sind sie außen, da? es blendet
Doch innen ganz von Blei und so gewichtig
Daß die von Friedrich wie aus Stroh erscheinen
Oh Mantel, der du drückst in Ewigkeiten.”
Der Zuschnitt, den die Mäntel der Heuchler nach 1945 besaßen, war nicht ganz derselbe. Sie glichen der Richterrobe, waren aber gleichfalls so bleischwer, dass sie ihren gebückten Trägern mit stärkster Anstrengung nicht heruntergezogen werden konnten. Vom Frühjahr 1957 an publizierte die DDR Listen in der Bundesrepublik Deutschland amtierender Nazi-Juristen. Im Jahr 1959 zirkulierten tausend Namen einschlägiger Richter und Staatsanwälte. Die Materialien erwiesen sich als nicht immer, jedoch überwiegend stichhaltig. Die DDR bot den bundesrepublikanischen Strafverfolgungsbehörden Einblick an, die Länderjustizministerkonferenz lehnte dies am 12. Februar 1960 ab.
Gegen Hunderte von Richtern kam es im Gefolge der von dem Berliner Studenten Reinhard M. Strecker zusammen mit dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund am 27.11.1959 organisierten Karlsruher Ausstellung zu Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag.
Nun prüften die “Kollegen” untereinander ihren Täterwillen. Sie ermittelten, dass die härtesten Strafen für die seinerzeit hingerichteten Kriminellen gerade gut genug gewesen waren.
“Die Verhängung der Todesurteile entspreche lediglich “der damals herrschenden harten Strafpraxis”.
Die Frage, was dem Amtsgerichtsrat Kolhoff aus Wolfenbüttel einfällt, in Polen eine harte Strafpraxis zu entfalten und polnische Staatsangehörige wegen Schlachtung ihnen gehörender polnischer Schweine umzubringen, findet im oberstaatsanwaltschaftlichen Schädel keinen Platz mehr. Par ordre de Mufti galt in Polen jedenfalls eine neue Kompetenzordnung. Der “Revolutionär” Hitler schuf neues Recht, wo immer er hinkam, und die Sonderrichter beugten es nicht. (Quelle: “Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik” S. 378 ff, von Jörg Friedrich, im List-Verlag erschienen)
Der Karikaturst der Grundrechtepartei nennt es schlicht “Hochverrat:

Leider hat der Autor Jörg Friedrich es versäumt, sich mit der Tribunal Général - Entscheidung (Tillessen/Erzberger-Entscheidung) vom 06.01.1947 zu befassen, dann wäre es ihm sicherlich nicht in den Sinn gekommen, den Massenmörder Hitler einen Revolutionär zu nennen.
Bis heute hat die Personalpolitik derer, die mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 scheinlegal die Macht in die Hände bekamen, obwohl sie NS-Täter, Mittäter, Gehilfen, Werkzeuge und Mitläufer des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler waren, ihre beabsichtigte Wirkung wider das Bonner Grundgesetz, die darin verankerte freiheitlich - demokratische Grundordnung sowie das Rechtsstaatsprinzip nicht verfehlt. Systematisch werden die unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte beseitigt, außer Geltung gesetzt oder untergraben, so wie der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht Dr. Willi Geiger in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” es 1941 geschrieben hat. Geiger widersprach darin dem Glauben, dass die Grundrechte, die Menschenrechte des Bürgers, vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssten. Geiger, der in Bamberg für die Erwirkung von mindestens fünf Todesurteilen verantwortlich gewesen ist, wurde persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler, entwarf das bis heute wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige BVerfGG, sorgte mithin für die gemäß § 6 BVerfGG ungültige Wahl der Richter an das BVerfG von Seiten eines im Art. 94 GG ausdrücklich nicht verankerten Richterwahlausschusses und sprach verfassungswidrig Recht in Personalunion über zwei Jahrzehnte am BGH und BVerfG. Verfassungswidriger geht es nicht!
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230972)