Seit 65 Jahren hält sich beharrlich das Märchen vom dem deutschen Volk seitens der Alliierten aufoktroyierten Bonner Grundgesetz. Das dem nicht so ist, lässt sich sowohl aus den Protokollen des Parlamentarischen Rates zwischen September 1948 und Mai 1949 als auch aus dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 zweifelsfrei erkennen. Das Bonner Grundgesetz ist von je her eine vollfunktionsfähige Verfassung und seit dem 23.05,1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
Im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 heißt es auszugsweise:
(1) Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.
(9) Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.
(10) Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.
So steht es geschrieben im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz, das im Amtsblatt der Militärregierung Deutschlands, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 35, Teil 2 B veröffentlicht worden ist.
Wer die Pkt. (1), (9) und (10) des Genehmigungsschreibens erlesen hat, muss zu der Überzeugung gelangen, dass hier niemandem etwas in Gestalt des Bonner Grundgesetzes zum 23.05.1949 aufgezwungen worden ist, was von Seiten der Siegermächte jedoch hätte getan werden können.
Wie es seit 65 Jahren um das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich bestellt ist, hat der Karikaturist der Grundrechtepartei nachfolgend in Szene gesetzt:

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230956)

Verfassungsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes – Fehlanzeige und das seit 65 Jahren. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.