In Deutschland sind mehr als 200 US-Agenten als Diplomaten akkreditiert und belauschen auch deutsche Bürger. Wie der SPIEGEL bei der Auswertung der Unterlagen von Edward Snowden feststellte, wusste die Bundesregierung davon - und half aktiv bei der Ausspähung.
Grundsätzlich verpflichten sich die Partner, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu achten, also keine Deutschen und keine Amerikaner von Bad Aibling aus auszuforschen. Im Falle “terroristischer Aktivitäten” gilt dieser Grundsatz allerdings nur eingeschränkt. Wenn sich bei abgefangenen Signalen brisanten Inhalts im Nachhinein herausstellt, dass sie von einem Deutschen stammen, können sie trotzdem verwendet werden - wenn der Partner informiert wird und zustimmt. Das Gleiche gilt, wenn sich die “Endpunkte” der belauschten Kommunikation im jeweils anderen Land befinden.(Quelle: Spiegel-online, 15.06.2014)
Gegen das Ausspionieren durch die NSA sollte dem Grunde nach kein Bundesbürger Einwende erheben, denn so lange die Amerikaner dieses in der Bundesrepublik flächendeckend tun, müssen auch diejenigen, die seit 65 Jahren einen sog. Rechtsstaat außerhalb der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland praktizieren, immer damit rechnen, dass ihr verfassungs-, konventions, und sogar völkerrechtwidriges Treiben doch eines Tages nicht nur entdeckt, sondern auch öffentlich gemacht wird. Hätte Edward Snowden davon Fakten in seinen Unterlagen, würde man es bereits öffentlich gemacht haben und alle würden es glauben. Selbst ins Bonner Grundgesetz schauen und die darin unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die drei Gewalten mit deren tatsächlichen Handeln und Unterlassen vergleichen, dieses unterlässt der Bundesbürger bis heute, will aber gemäß Art. 20 Abs. 2 GG der Souverän dieser Bundesrepublik Deutschland sein.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231740)