Die Gier der Sozis scheint schamlos, neben Ministergehalt lässt sich Gabriel den Parteivorsitz von der SPD laut “BILD” mit 2.000,- Euro monatlich vergüten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezieht nach einem Medienbericht im Gegensatz zu seinen Kollegen von CDU und CSU ein zusätzliches Honorar für die Arbeit als SPD-Parteivorsitzender. Das berichtete die Zeitung “Bild am Sonntag” und zitiert einen Parteisprecher mit den Worten: “Sigmar Gabriel erhält eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung für seine Aufgaben als SPD-Parteivorsitzender.”

Ein Präsidiumsmitglied der SPD zitierte “Bild am Sonntag” mit den Worten: “Es hat ziemliches Erstaunen hervorgerufen, dass sich Gabriel auch als Minister zusätzlich von der Partei bezahlen lässt. Das trägt nicht zur Glaubwürdigkeit bei.” (Quelle: t-online, 15.06.2014)

Die Glaubwürdigkeit bundesdeutscher Bundes- und Landtagsparteien leidet nicht nur unter solchen Eskapaden. Immerhin tragen diese Parteien seit 65 Jahren die Hauptverantwortung dafür, dass es den auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes garantierten Rechtsstaat bis heute nicht gibt, sondern die NS-Rechtsordnung einschließlich purifiziertem nationalsozialistischen Recht gegen die bundesdeutsche Bevölkerung exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297. )

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231735)

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Die Gier der Sozis scheint schamlos, neben Ministergehalt lässt sich Gabriel den Parteivorsitz von der SPD laut “BILD” mit 2.000,- Euro monatlich vergüten. von B. Lenniger (Bundessprecher), sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.

Ein Gedanke zu „Die Gier der Sozis scheint schamlos, neben Ministergehalt lässt sich Gabriel den Parteivorsitz von der SPD laut “BILD” mit 2.000,- Euro monatlich vergüten.“

  1. Eine Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung, die zur Abgeltung von Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Amt oder einer Tätigkeit verbunden sind. Insoweit kann dies dem Herrn Gabriel durchaus zugestanden werden wenn er keine Pensionsansprüche und dergleichen mehr als Bundes- und Landesminister oder als Mitglied des Bundestags- oder Landtagsabgeordneter geltend machen könnte. Aber nicht nur das (macht) ihn angreifbar, sondern die Tatsache, daß kleine Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wurden, damit ihnen der Weg in die Parlamente verschlossen bleibt. Am Beispiel der AfD ist das deutlich nachvollziehbar die über Mäzen verfügten um ihre jeweiligen Wahlteilnahmen finanzieren zu können. Alle “Gönner” landeten auf den fordersten Plätzen.

    Gründe
    Grundsätze
    Während Berufsbeamte wegen ihrer beamtenrechtlichen Gewährleistung einer lebenslangen Versorgung und Hinterbliebenenversorgung von der Versicherungspflicht befreit sind, greift dieser Tatbestand bei Ehrenbeamten nicht. Für Ehrenbeamte ist gesetzlich die Gewährleistung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ausgeschlossen (nach § 86 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes - LBeamtVG - steht nur Unfallfürsorge zu; vgl. Nr. 3.3). Nach ständiger Rechtsprechung stehen Ehrenbeamte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt, wenn sie zusätzlich über Repräsentationsaufgaben hinaus Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Entschädigung erhalten (vgl. BSGE 47, 201, 204). Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 21. Januar 1969 (Breithaupt, 1969, S. 823) einen ehrenamtlichen Bürgermeister im Saarland als leitenden, in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehenden Angestellten angesehen und dies damit begründet, dass ein saarländischer Bürgermeister nicht nur Repräsentationsfunktionen hat, sondern zugleich die Spitze der Gemeindeverwaltung ist. Diese Beurteilung gilt auch für das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters in Rheinland-Pfalz. Auch im Falle eines ehrenamtlichen Beigeordneten mit Geschäftsbereich einer Stadt in Rheinland-Pfalz hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1996 (DÖV 1997, 75) das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bejaht und somit Sozialversicherungspflicht angenommen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 30. August 2006 - L 6 R 21/06 - auch für Ortsvorsteher die Sozialversicherungspflicht (nicht in der Arbeitslosenversicherung) festgestellt.

    Die als Pauschale gezahlte Aufwandsentschädigung unterliegt allerdings nur insoweit der Sozialversicherungspflicht, als sie steuerpflichtig ist (vgl. oben Nr. III. 2.2.8). Von der erzielten Aufwandsentschädigung sind grundsätzlich zwei Drittel als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV anzusehen, sofern nicht im Einzelfall vom Finanzamt auf Antrag ein höherer Aufwand anerkannt wird. Der Teil der Aufwandsentschädigung, der über den wirklichen Aufwand hinausgeht, gehört zum Arbeitsentgelt.

    Für Beamte im Hauptberuf besteht wegen des Anspruchs auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Krankheit auch im Ehrenbeamtenverhältnis Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung (§ 6 Abs. 3 SGB V).

    In der Arbeitslosenversicherung wurde durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder ehrenamtlicher Beigeordneter mit Wirkung vom 1. Januar 1998 versicherungsfrei gestellt (§ 27 Abs. 3 Nr. 4 SGB III).

    Quelle: Kommunalbrevier-Bindestaat-Pfalz http:/www.kommunalbrevier.de/kb.epl?dn=ou%3DGrunds%C3%A4tze%2Cou%3DSozialversicherung%2Cou%3DOrtsb%C3%BCrgermeister\2C%20%28Kreis-%29Beigeordnete\2C%20Orts-%20und%20Verbandsvorsteher%2Cou%3DDie%20Richtlinien%20f%C3%BCr%20die%20Zahlung%20einer%20Aufwandsentsch%C3%A4digung%2Cou%3DDas%20Recht%20auf%20Entsch%C3%A4digung%20und%20Ersatzleistung%2Cou%3DEhrenamt%2Cou%3DA%20-%20Z%20f%C3%BCr%20den%20kommunalen%20Alltag%2Cou%3DKommunalbrevier%2Cdc%3Dkomb%2Cdc%3Dgstbrp

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