Heute vor 71 Jahren, am 15.06.1943, strichen die Nazi-Schergen des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos den Amtsmissbrauch aus dem Strafgesetzbuch. Bis heute wurde dieses trotz Bonner Grundgesetz und “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général vom 06.01.1947 nicht korrigiert.

§ 339 des Reichsstrafgesetzbuches wird gestrichen“. So steht es lapidar geschrieben in der Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und Donaugaue (Strafrechtsangleichungsverordnung) vom 29. Mai 1943 und vom Reichsjustizminister und fanatischen Nazi Otto Georg Thierack des Massenmörders Adolf Hitler unterschrieben. Thieriack nahm sich nach seiner Festnahme durch die Alliierten 1946 selbst das Leben, um dem Nürnberger Juristenprozess zu entgehen.

Wäre die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als deren ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 und würde sich der bundesdeutsche Gesetzgeber an die auch ihn unverbrüchlich zwingend bindende “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 gehalte haben oder endlich halten, dann würde der nach dem Selbstmord des Massenmörders und dem ersatzlosen Untergang des NS-Rechtes wieder in Kraft getretene Straftatbestand des Amtsmissbrauches längst redaktionell im heute existierenden Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sein.

Stattdessen trägt der bundesdeutsche Gesetzgeber seit 65 Jahren die Hauptverantwortung dafür, dass es den auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes garantierten Rechtsstaat bis heute nicht gibt, sondern fortgesetzt verfassungs- und konventionswidrig die NS-Rechtsordnung einschließlich des purifiziertem nationalsozialistischen Recht gegen die bundesdeutsche Bevölkerung exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297. )

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231754)