Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, will offenbar das von Unionsfraktionschef Volker Kauder ausgegebene Diskussionstabu mit der eurokritischen Alternative für Deutschland (AfD) brechen. Wie die “Bild”-Zeitung schreibt, wird Bosbach am kommenden Freitag mit dem AfD-Chef Bernd Lucke an einer Diskussion zur Reform der Europäischen Union auf dem “Tag des deutschen Familienunternehmens” in Berlin teilnehmen. (Quelle: t-online, 21.06.2014)

Zur Reform der Europäischen Union gehört zunächst einmal, dass europaweit anzuerkennen ist, dass aufgrund Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 kein gewähltes Europäisches Parlament sich regelkonform konstituiert hat mit der Folge, dass alle Beschlüsse des Europäischen Parlamentes nichtig sind und nichtig bleiben. Weder Lucke noch Bosbach werden sich dazu jedoch äußern wollen, brauchen sie aber auch nicht, denn kein verantwortungsvoller deutscher Journalist wird dieses hochpolitische Verfassungsthema jemals ansprechen, stattdessen wird es wie es der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere CSU-Mann und in Personalunion Richter am BGH und BVerfG Geiger in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 formuliert hat, totgeschwiegen.

Weitere Details zur Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze und die Folgen lesen sich hier:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231833)