Die afghanische Präsidentschaftswahl steht unter Betrugsverdacht. Nun hat der Wahlleiter sein Amt niedergelegt. Sofort erklärte Präsidentschaftskandidat Abdullah, sich wieder am Wahlprozess zu beteiligen. (Quelle: Spiegel-online, 23.06.2014)

In der Bundesrepublik Deutschland wird auf der Basis von wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Wahlgesetzen nichtig gewählt und dieses nicht nur seit 1979 anlässlich der Europawahlen,

doch weder der Bundes- noch die Landeswahlleiter ziehen trotz Kenntnis dieser verfassungswidrigen Tatsache irgendeine verfassungs- und / oder strafrechtliche und / oder beamtenrechtliche Konsequenz, stattdessen bleiben sie alle im Amt und verkünden ungültige und mithin falsche Wahlergebnisse.

Die wesentlichsten Details lesen sich u.a. hier:

Die Wahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland im Lichte des Art. 19 Abs. 1 GG

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231859)