Wenn Wahrheit zur Beleidigung stilisiert wird, anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass der Herr Gauck nicht ordnungsgemäß ins Amt gewählt und mithin gar kein Bundespräsident ist.

Sein Plädoyer für Auslandseinsätze der Bundeswehr brachte Bundespräsident Joachim Gauck reichlich Kritik ein. Nun beschimpft ein Abgeordneter der Brandenburger Linken das Staatsoberhaupt als „widerlichen Kriegshetzer“ - und ruft damit die Potsdamer Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Norbert Müller, ein Brandenburger Landtagsabgeordneter der Linken, hat Bundespräsident Joachim Gauck wegen dessen Aussagen zu deutschen Militäreinsätzen einen „widerlichen Kriegshetzer“ genannt. (Quelle: Focus-online, 24.06.2014)

Schön wäre es, wenn nicht nur die Worte des Herrn Gauck öffentlich kritisiert würden, sondern man sich endlich Klarheit darüber verschaffen würde, dass der Herr Gauck nicht ordnungsgemäß ins Amt gewählt wurde und somit nicht der im Bonner Grundgesetz normierte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm ist.

Das Problem ist, dass die Partei “Die LINKE” bis heute nicht das verfassungswidrige Wahlverfahren zur Wahl des Herrn Gauck zum Bundespräsidenten öffentlich als illegales Verfahren stigmatisiert. Scheins trägt man sich auch in dieser Partei mit den Worten eines Heinrich Himmler, Massenmörder, Kriegsverbrecher und SS-Führer im NS-Terrorregime, der nämlich 1935 verlautbaren ließ, dass er das Recht im Kopf habe und ihn daher die §§ nicht scheren würden. Ein Gedanke, der Scheins heute noch in bundesdeutschen politischen Kreisen wider den Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes sowie der daraus unverbrüchlich resultierenden Normenhierarchie tragend sind.

Weitere Details lesen u.a. hier:

“Der nicht verfassungskonform ins Amt des Bundespräsidenten gelangte Herr Gauck propagiert im Ausland, dass Deutschland wieder kriegstauglich zu sein hat, Grundgesetz hin oder her.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231863)