Der Parlamentarische Rat als der Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes hat es in den Jahren 1948 und 1949 in seinen Wortprotokollen unzweideutig hinterlassen, dass es nämlich mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes keinen wie auch immer gearteten Kammerzwang mehr geben wird.

Die Grundrechtepartei hat aufgrund dessen, dass sich entgegen des ausdrücklichen Kammerzwangverbotes gemäß Art. 2 und 9 GG seit 65 Jahren sowohl Anwälte als auch Steuerberater in entsprechend verfassungswidrig ins Leben gerufenen Kammern organisieren müssen, ansonsten sie nicht freiberuflich beratend in der Bundesrepublik Deutschland tätig sein dürfen, die Sache wissenschaftlich anhand der Frage

“Ist die Zwangsmitgliedschaft in sogenannten Berufskammern oder berufsständischen Körperschaften bzw. der Verlust der Berufsfreiheit durch den Ausschluss aus einer solchen mit dem Grundgesetz vereinbar?”

im Rahmen einer Expertise analysiert und sodann zweifelsfrei zu folgender wissenschaftlichen Erkenntnis gelangt:

“Eine solche Einschränkungsmöglichkeit sieht Art. 9 Abs. 3 GG ersichtlich nicht vor, sondern er garantiert im Gegenteil die Koalitionsfreiheit als Grundrecht ohne jeden Vorbehalt für jedermann und für alle Berufe. Daraus schlussfolgert zwingend, dass jede Einschränkung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit eine nichtige Absprache oder eine dagegen gerichtete rechtswidrige Maßnahme im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG darstellt und demzufolge eine unzulässige Verletzung des Grundrechts durch den Staat als den Grundrechten verpflichtet begründet.”

Wie blanker Hohn klingt da der Ausspruch des Ex-Bundesarbeitsministers Norbert Blüm in seiner gerade erschienenen Buch “Einspruch“, dass nämlich die Wahl eines Anwaltes die eines “Lostopfes” ähnele, aus dem man jederzeit eine Anwaltsniete ziehen könne.

Anwälte und Steuerberater bilden seit 65 Jahren ein massives eigennütziges Bollwerk gegen den im Bonner Grundgesetzes unverbrüchlich verankerten Rechtsstaat und dessen gegen die öffentliche Gewalt gerichteten Rechtsbefehle einschließlich der unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte. Steuerberater und Anwälte sind bis heute die Garanten für den Ausspruch des Nazi-Juristen, NSDAP-Mannes und SA-Rottenführers sowie Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger in dessen Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” aus dem Jahr 1941, in dem dieser dem Glauben widerspricht, dass die Grundrechte, die Menschenrechte der Bürger vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen.

Skrupellos verhelfen die sich verfassungswidrig dem verfassungswidrigen Kammerzwang unterwerfenden Steuerberater und Rechtsanwälte der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung zum Vollzug der verfassungswidrigen und darüber hinaus ersatzlos untergegangenen NS-Rechtsordnung des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler auf der Basis purifiziertem nationalsozialistischen Rechts.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234144)