Die SPIEGEL-Redaktion bekennt am 27.09.2014 öffentlich: “Die Aufgabe von Journalisten ist klar: objektiv und wahrheitsgetreu über das Geschehen zu berichten. Das gehört zu unserem Beruf.”

“In eigener Sache: Zum Unglück im Himalaja. Zwei Menschen werden vermisst, vieles deutet darauf hin, dass sie tot sind. Die Aufgabe von Journalisten ist klar: objektiv und wahrheitsgetreu über das Geschehen zu berichten. Das gehört zu unserem Beruf. Wir überbringen Todesnachrichten und Schreckensmeldungen, beispielsweise aus den Kriegen in Nahost und der Ukraine, aus den Ebola-Gebieten, von Unfällen bei Skirennen oder der Formel 1. Wir ordnen ein, was passiert ist, analysieren die Ursachen, erklären die Folgen. Wir stellen die eigene Betroffenheit und Trauer zurück.” (Quelle: Spiegel-online, 27.09.2014)

Erstaunlich, wie hier die Redaktion des Spiegel so plötzlich Farbe bekennt und sich wie folgt erklärt:

“Die Aufgabe von Journalisten ist klar: objektiv und wahrheitsgetreu über das Geschehen zu berichten. Das gehört zu unserem Beruf. [...] Wir ordnen ein, was passiert ist, analysieren die Ursachen, erklären die Folgen.”

Leider gilt es von hier festzustellen, dass dieses Selbstbekenntnis der Spiegelredaktion nicht für alle Geschehnisse gilt, die der Spiegelredaktion angetragen werden. Von der Grundrechtepartei wurden der Spiegel sowie einzelne Redaktionsmitglieder immer wieder insbesondere zu staatstragenden Themen mit meinungsfreien Informationen gespickt, doch anstatt sich da dessen zu erinnern, was zum Beruf des Journalisten gehört, nämlich mindestens objektiv und wahrheitsgetreu über das Geschehen zu berichten, wird bis heute der Doktrin des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger aus dessen Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” aus dem Jahr 1941 gefolgt, der nämlich von einem “pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat verlangte, dass er die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen müsse”. Hier ein treffliches Beispiel vom 11. Mai 2014:

“Spiegelredakteurin Raniah Salloum bezeichnet Referendum in der Ostukraine als “Die große Farce”, von der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze seit 1979 will der SPIEGEL trotz ihm vorliegender aller relevanten Fakten bis heute nichts wissen, komisch oder?”

Die Grundrechtepartei wird den Artikel “In eigener Sache” vom 27.09.2014 zum Anlass nehmen, die Spiegelredaktion mit ihrem eigenen öffentlich verkündeten Codex zu konfrontieren und erneut ihr die staatstragende Bedeutung habenden Geschehnisse und Erkenntnisse aus dem Rechtsstaatsreport ebenso wie von der Seite der Grundrechtepartei unterbreiten, so dass die Redaktionsmitglieder einordnen können, was passiert ist, die Ursachen analysieren  und die Folgen erklären können. Ansonsten heißt es dann doch wieder irgendwann mal, dass man ja das alles gar nicht gewusst habe, weil es habe ihnen ja niemand gesagt.

Wie es ansonsten um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234216)