“Der designierte EU-Kulturkommissar Tibor Navracsics ist bei den EU-Abgeordneten durchgefallen. Der Kultur-Ausschuss des Europäischen Parlaments habe den Ungarn für die geplante Funktion abgelehnt, teilten Abgeordnete in Brüssel mit.” (Quelle: dpa, 06.10.2014)
Fakt ist, dass aufgrund der wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen bundesdeutschen Europawahlgesetze die am 25.05.2014 europaweit durchgeführte Europa-Wahl nichtig war und alle bundesdeutschen in das Europäische Parlament entsandten Europa-Abgeordneten nicht verfassungskonform ihr Mandat erhalten haben, somit das gesamte Europäische Parlament rechtswidrig besetzt ist mit der zwingenden Folge, dass alle von diesem nicht rechtmäßig besetzten EU-Parlament getroffenen Entscheidungen null und nichtig sind.
Die Grundrechtepartei berichtete bis heute immer wieder in dieser exorbitant wichtigen politischen Angelegenheit.
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Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234344)