Die Zeit scheint reif, öffentlich mit der seit 65 Jahren ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, dem Bonner Grundgesetz von Amts wegen nun endgültig zu brechen. Kaum ein auf das Bonner Grundgesetz bis heute vereidigter Amtsträger ist wohl wirklich willens, seinen geleisteten Eid auch persönlich haftend in die Tat umzusetzen, obwohl es dazu Gelegenheiten bis heute unendlich viele gab und mehr denn je heute gibt.

So lange sich der einzelne Amtsträger noch in Phase des Lernens befindet, gaukeln er sich und anderen vor, dass ihm die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes zukünftig den sicheren Weg weisen werden durch die freiheitlich - demokratische Grundordnung und er das auf dem Bonner Grundgesetz basierende Rechtsstaatsprinzip und die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte gegen jede Art von Aushebelung, Hintertreibung und Außerkraftsetzung persönlich verteidigen wird. Die Realität sieht nach der noch feierlichen, oft sogar öffentlichen Eidesleistung und Einweisung in eine Planstelle auf Lebenszeit dann allerschnellstens anders aus, egal ob in der bundesdeutschen vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt.

Anstatt sein hoheitliches Handeln fortan den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen und Regeln der ranghöchsten Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes sowie der jeweiligen Landesverfassung zuvörderst bedingungslos zu unterwerfen, wird von nun an nach allen erdenklichen Möglichkeiten gesucht, um sich in jedem Einzelfall willkürlich der grundgesetzlichen Fessel aus nicht verfassungskonformen Zweckmäßigkeitserwägungen zu entziehen, während gleichzeitig vom einzelnen Grundrechtsträger verlangt wird, dass er sich im Gegenzug selbst an mit den Händen zu greifende ungültige sowie verfassungs- und konventionswidrige Rechtsvorschriften unter fortwährender Androhung von Sanktionen in Gestalt von drakonischem Freiheits- und / oder Eigentumsentzug sklavisch zu halten hat.

Selbst wenn dem einzelnen Amtsträger fallbezogen sein grundgesetz- und / oder konventionswidriges Handeln nachgewiesen ist, bleibt nicht nur er dabei, sondern auch sodann die Amtsträger, die sich jetzt von Amts wegen damit zu befassen haben, nicht verfassungs- und / oder konventionswidrig gehandelt zu haben, stattdessen irrt seit 65 Jahren immer der sich in seinen Rechten von der öffentlichen Gewalt verletzt fühlende Grundrechtsträger. Auf diese Weise wird bei der politisch weitgehend ungebildeten bundesdeutschen Bevölkerung fortgesetzt die Illusion vom perfekt funktionierenden Rechtsstaat aufrecht erhalten.

Der Propagandist des Massenmörders und NS-Terrorregimes Goebbels hat es zwischen dem 05.03.1933 und seinem Selbstmord im April 1945 so formuliert:

„Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben. Man kann die Lüge so lange behaupten, wie es dem Staat gelingt, die Menschen von den politischen, wirtschaftlichen und militärischen Konsequenzen der Lüge abzuschirmen.

Deshalb ist es von lebenswichtiger Bedeutung für den Staat, seine gesamte Macht für die Unterdrückung abweichender Meinungen einzusetzen.

Die Wahrheit ist der Todfeind der Lüge, und daher ist die Wahrheit der größte Feind des Staates.“

Bis heute harrt daher das Bonner Grundgesetz noch immer seiner Erfüllung, weil auf der einen Seite diejenigen, die sich an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle der ranghöchsten Rechtsnorm bedingungslos zu halten haben, sie sanktionslos untergraben, außer Geltung setzen und beseitigen und auf der anderen Seite die Bevölkerung mit Hilfe willfähriger Journalisten systematisch politisch für “granitenen dumm” verkauft wird von der seit inzwischen 65 Jahren verfassungs- und konventionswidrig  willkürlich und allmächtig haftungs- und straflos handelnden öffentlichen Gewalt.

Welche innere Kraft im Bonner Grundgesetz tatsächlich steckt, beweist die Protokollnotiz aus den Sitzungsprotokollen der Adenauer-Regierung vom 11.08.1950:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Eine Grundgesetzänderung fand bis heute nicht statt und trotzdem laufen die unmittelbares Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte seither systematisch leer, weil der bundesdeutsche Gesetzgeber die unverbrüchlichen Gültigkeitsvorschriften für die von ihm zu gestaltenden Gesetze willkürlich untergräbt, hintertreibt und außer Geltung setzt, die vollziehende Gewalt selbst vor der Anwendung ungültiger Gesetze und Rechtsverordnungen nicht zurückschreckt und der grundgesetzlich jedem Grundrechtsträger unverbrüchlich garantierte Rechtsschutz durch die bundesdeutschen Gerichte der verfassungs- und konventionswidrigen richterlichen Willür und Allmacht immer wieder zum Opfer fällt.

Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234351)