Nachrichtenbilder, die uns aufsehen lassen: Hochbetagte Männer werden verhaftet und vor Gericht gestellt. Sie werden angeklagt für schreckliche Verbrechen, die sie in der Zeit des Nationalsozialismus begangen haben sollen.Mittlerweile liegen diese Taten 70 Jahre zurück. Wie kann das sein? Was hat die deutsche Justiz in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit gemacht? Warum hat sie so viele Täter weder gefasst noch verurteilt? “Akte D” fasst nach.
Als die NS-Diktatur 1945 endete, hinterließ sie ein schreckliches Erbe: Mehr als 500.000 Deutsche, so schätzen Historiker heute, hatten an den Massenmorden des NS-Regimes mitgewirkt.
In der Bundesrepublik wurde den NS-Tätern durch eine ganze Reihe von Amnestiegesetzen der Weg zur Straflosigkeit geebnet. Die Strippen zogen hierbei hochrangige Beamte im Bundesjustizministerium, viele von ihnen selber NS-belastet. Sie taten erfolgreich alles dafür, um eine konsequente Verfolgung von NS-Verbrechern zu verhindern. Als sich nach Ende des Kalten Kriegs plötzlich Archive in aller Welt öffneten, wurden, oft auf Drängen der Opfer, Ermittler aus dem Ausland tätig. Auf ihren Druck hin sah sich Deutschland gezwungen zu handeln. Doch in den meisten Fällen war es bereits zu spät, die Täter verstorben oder verhandlungsunfähig. Nur ganz wenige wurden noch vor Gericht gestellt.
Was “Das Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz” brisant macht, ist nicht nur die gespenstische Zusammenarbeit von Politik und Justiz, mit welcher die Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland sabotiert wurde. Es ist darüber hinaus die Tatsache, dass die oft beschworene Vergangenheitsbewältigung der Deutschen alles mögliche bedeutete, nur eben nicht, die Täter für ihre Taten konsequent zur Verantwortung zu ziehen. (Quelle: DasErste.de, 09.10.2014)
Die Grundrechtepartei nimmt die Ankündigung des Dreiteilers “Das Versagen der Nachkriegsjustiz” zum Anlass, eindringlich auf ihre seit 2010 kontinuierlich in ihrem Rechtsstaatsreport veröffentlichten meinungsfreien Expertisen zum tatsächlichen Zustand der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 hinzuweisen.
Darüber hinaus sind auch die zahlreichen hier im Grundrechteforum erschienen Artikel nicht ohne rechtsstaatsrelevante Bedeutung, sind doch die bundesdeutschen Steuer-, Gebühren und andere Abgabeneintreiber verfassungs- und rechtsstaatswidrig seit 65 Jahren haftungs- und straflos gestellt, wenn sie den einzelnen Grundrechtsträger verfassungswidrig vorsätzlich um sein Vermögen / Eigentum bringen. Es ist nicht einmal ihre vordringlichste Aufgabe, sich an das Recht zu halten, hat ihnen der 3. Strafsenat des OLG Celle erst am 17.04.1986 in 3 Ws 176/86 ins Beamtenstammbuch geschrieben und damit den bundesdeutschen Verfassungsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes in hochverräterischer Manier ausgehebelt. Dank des von der “braunen Brut” am 15.06.2943 bereits ersatzlos gestrichenen Straftatbestandes des Amtsmissbrauches können bis heute im Schutz der “granitenen dummen Bevölkerung” verfassungskriminelle Amtsträger sowohl in der vollziehenden Gewalt als auch Rechtsprechung ganz im Sinne des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger wilkürlich und allmächtig die unmittelbares Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte jedes einzelnen Grundrechtsträgers in der Bundesrepublik Deutschland sanktionslos leer laufen lassen.
Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234418)