Grundsätzlich gewinnen die Deutschen beim Arztbesuch jedoch immer mehr Selbstbewusstsein. Fast alle Patienten wollen mit ihrem Arzt über ihre Behandlung entscheiden und bitten um ausführliche Informationen zu Diagnoseergebnissen und Behandlungsalternativen. Der “Halbgott in Weiß” war gestern. (Quelle: Spiegel-online, 09.10.2014)
Leider besitzt der einzelne Grundrechtsträger gegenüber der öffentlichen Gewalt nicht ansatzweise ein solches scheinbar inzwischen gegenüber dem behandelnden Arzt entwickeltes Selbstbewusstsein. Gegenüber der öffentlichen Gewalt begegnet man dem einzelnen Bundesbürger im Modus “Angst” und “Unwissenheit” sowie “Obrigkeitshörigkeit”. Im Machwerk des Massenmörders Adolf Hitler, dass er 1926 unter dem Titel “Mein Kampf” veröffentlichte, steht auf Seite 418 über die Bevölkerung zu lesen, dass er diese für “granitenen dumm” hält. Es hat heute im Lichte des 65-jährigen Bonner Grundgesetzes und der in ihm unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehle an die öffentliche Gewalt den Eindruck, dass es mit dem Wissen und dem Wissen wollen der bundesdeutschen Bevölkerung in Sachen Grundgesetz, Verfassung, Normenhierarchie, Unmittelbarkeit der Grundrechte, pp nicht sonderlich weit her ist, obwohl es in der Grundrechtefibel für 8-Jährige “Voll in Ordnung - unsere Grundrechte” aus dem Herder-Verlag, Ausgabe Niedersachsen, trefflich heißt:
“Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”
Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler hat es 2006 in seiner Rede mahnend zum 60. Jahrestag der hess. Landesverfassung folgendermaßen zum Ausdruck gebracht:
“Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nicht – schau’n mer halt mal“.
Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234428)