“Trotz mehrerer Urteile des Bundessozialgerichtes vom Sommer 2014 verweigert das Bundessozialministerium (BMAS) erwachsenen Menschen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden, die volle Grundsicherung. Das geht aus einer aktuellen Antwort des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums an das ARD-Politikmagazin Report Mainz hervor. Darin heißt es, “dass das BMAS die Auffassung des Achten Senats (des Bundessozialgerichtes) nicht teilt”.” (Quelle: Focus-online, 17.03.2015)
Trotz Bonner Grundgesetz und der darin verankerten und gegenüber der öffentlichen Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte wird von Seiten der öffentlichen Gewalt verfassungswidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten nationalsozialistischen Rechts verfassungswidrig exekutiert. Straffrei wird gemäß § 353 Abs 2 StGB einbehalten, was dem Wortlaut des Gesetzes nach auszuzahlen wäre. Damit macht man die Empfänger zu Menschen minderen Rechts und bereitet ihnen auf diese Weise mittels dosiertem Leistungsentzug den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten. Beide Rechtsfiguren stammen aus dem NS-Terrorregime, die Straflosigkeit rührt aus der Tatsache, dass Amtsmissbrauch seit 66 Jahren nicht in das bundesdeutsche StGB wieder aufgenommen wurde, obwohl als Straftatbestand spätestens mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 wieder in Gesetzeskraft erwachsen ist, nachdem die Nazi-Schergen den Amtsmissbrauch am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen hatten.
Wer es nicht glauben will, weil ihm das dazugehörige Wissen fehlt, der sollte sich kundig machen z.B. in “Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945″ in Kritische Justiz Heft 4/1989, S. 409 – 432, Autorin ist die Diplomsoziologin und Juristin Clea Laage, die übrigens inzwischen in der nds. Staatskanzlei mit den dortigen die gegen sich gerichteten Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes ignorierenden Verfassungsfeinden am Tisch sitzt.
Wie es sodann tatsächlich um das Gebilde Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bald 66 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den inzwischen 42 einschlägigen teleologie- und meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.