Die öffentliche Gewalt der Bundesrepublik Deutschland zeigt je länger sie auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes existiert, immer krasser, wie sehr die spätestens mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt am 06.01.1947 ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis verfassungswidrig purifizierten nationalsozialisitschen Rechts gegen den Grundrechtsträger verfassungswidrig exekutiert wird.
Besonders deutlich wird dieses z.B. anhand der Entscheidung des Cuxhavener Richters am Amtsgericht Stefan Redlin vom 17.03.2015. Darin heißt es wörtlich:
“Die Anträge der Angeklagten Plath und Vetter vom 10.03.2015 auf Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO werden zurückgewiesen.
Gründe:
Ein Verfahrenshindernis liegt nach Aktenlage nach bisheriger Ansicht nicht vor.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.”
Lassen wir an dieser Stelle einfach mal dahingestellt, ob die Ansicht des RiAG Redlin nach Aktenlage richtig ist, dass ein Verfahrenshindernis nicht vorliegt und schauen einfach nur in den § 206a StPO, denn ob ein richterlicher Beschluss angefochten werden kann oder nicht, hat in der Regel der Gesetzgeber in die jeweilige Gesetzesvorschrift hineingeschrieben. Sodann heißt es im § 206a StPO ebenfalls wörtlich:
(1) Stellt sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluß einstellen.
(2) Der Beschluß ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.
Niemand weiß, wie der Cuxhavener Amtsrichter Stefan Redlin unter Bezugnahme in seinem Beschluss vom 17.03.2015 auf die Vorschrift des § 206a StPO sich im Lichte seines geleisteten Richtereides, Zitat:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.”
über die ausdrücklich ihn unverbrüchlich bindende Vorschrift des § 206a Abs. 2 StPO hinwegsetzen konnte. Fakt ist, dass Redlin damit einmal mehr in dem seinem Beschluss zugrunde liegenden Verfahren das Recht gebeugt hat, denn die von ihm in seinen Beschluss hingeschriebene Floskel “Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar” stellt eine Entscheidung i.S.d. § 339 StGB dar.
Dieser Redlin hat jedoch seit 2010 am Amtsgericht Cuxhaven erfahren dürfen, dass sich richterliche Rechtsbeugung für den Täter nicht persönlich schädigend auswirkt. Immerhin hat das Landgericht Stade am 05.05.2011 eine das Recht beugende Entscheidung mit dem verfassungswidrigen Qualitätsbeschluss “dass auch rechtswidrig zustande gekommenen Entscheidungen vollstreckt werden können” geadelt.
Dabei ist die Sache dem Grunde nach ganz simpel, denn
“Weiß jemand, dass unsere geltende Rechtsordnung eine bestimmte Entscheidung nicht zulässt, trifft er sie doch, weil er sie zwar für dieser Rechtsordnung widersprechend, aber doch richtig hält, sei es aus politischen, religiösen oder sonstigen Gründen, so beugt er vorsätzlich das Recht gemäß § 336 StGB.” (S.88 in “Rechtsbeugung durch Rechtsprechung” v. Günter Spendel, de Gruyter,1984)
Übrigens muss aus der Akte 115 Js 28089/14 zweifelsfrei hervorgehen, dass beiden von dem Herrn Redlin unverschämt als Angeklagte titulierten Bundessprecher der Grundrechtepartei von Seiten der Institution Staatsanwaltschaft Stade nicht spätestens nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 163a StPO das rechtliche Gehör geschweige denn Akteneinsicht vor Erhebung der Anklage beim Amtsgericht Cuxhaven gewährt worden ist. Beide Bundessprecher haben sich nämlich diesbezüglich schriftlich geäußert, so dass unter keinen denkbaren Umständen davon gesprochen werden kann, dass beide Bundessprecher von ihrem Schweigerecht Gebraucht gemacht hätten oder machen würden.
Das BVerwG hat mit Urteil 2 WDB 4.03 vom 22.07.2004 entschieden, dass das Versagen des rechtlichen Gehörs sowie das Versagen des Akteneinsichtsrechts einen schweren Verfahrensfehler und daher ein unheilbares Verfahrenshindernis darstellt, wenn das rechtliche Gehör und das Akteneinsichtrecht nicht bis spätestens vor dem Übersenden der Anschuldigungsschrift an das Gericht gewährt worden ist. Art. 3 GG verbietet ausdrücklich eine Ungleichbehandlung von gleichem, so dass diese BVerwG-Entscheidung maßgeblich ist auch für das rechtliche Gehör und Akteneinsichtsrecht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, denn immerhin handelt da die öffentliche Gewalt hoheitlich gegen den Grundrechteträger und nicht nur wie im Disziplinarverfahren intern. Und was intern für den Rechtsunterworfenen als minimale Verteidigungsrechte gelten, gilt erst recht im Verfahren Staat gegen Bürger.
Somit beugt auch da der RiAG Stefan Redlin das Recht, denn ein Nachholen des rechtlichen Gehörs im Ermittlungsverfahren ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für das Akteneinsichtsrecht. Zu keinem Zeitpunkt hätte Redlin die sog. Anklageschrift überhaupt an die beiden Bundessprecher versenden dürfen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass bei der Institution Staatsanwaltschaft Stade nur Beschäftigte, jedoch keine verfassungs- und beamtengesetzkonform bestellte Staatsanwälte tätig sind, so dass die sog. Anklageschrift von daher noch nicht einmal rechtswirksam geschrieben geschweige denn unterzeichnet worden ist. Mehr Gründe für eine Einstellung außerhalb der Hauptverhandlung nach § 206a StPO braucht es gar nicht, doch kommt Redlin diesem ihm kein Ermessen lassenden Sachzwängen antragsgemäß nach, kann er gleich selbst gegen sich die Strafanzeige wegen mehrfacher Rechtsbeugung schreiben und das Land Niedersachsen um Entlassung aus dem Richterdienst ersuchen. Zu suchen hat Redlin da schon seit 2010 nichts mehr, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Nicht unerwähnt darf bleiben, dass jedem Grundrechteträger in der Bundesrepublik Deutschland, den die öffentliche Gewalt in seinen Rechte verletzt, gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der Rechtsweg offen steht. Da die StPO bis heute nicht als sog. vorkonstitutionelles Gesetz dem Grundgesetz angepasst worden ist, gegen das Zitiergebot verstößt die StPO seit dem sie am 12.09.1950 zusammen mit dem ebenfalls gegen das Zitiergebot verstoßende Rechtsvereinheitlichungsgesetz in Kraft gesetzt worden ist, mithin beide Gesetze jedoch bis heute de facto ungültig geblieben sind, sind die richterlichen Aussprüche und einfachgesetzlichen Vorschriften alle ausschließlich im Lichte des Grundgesetzes zu betrachten, denn gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie 1 Abs. 3 GG und 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG kommt kein bundesdeutscher Richter am Inhalt und der Wirkweise des Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland vorbei ohne die verfassungswidrig zu beugen oder zu brechen.
Wie es sodann tatsächlich um das Gebilde Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bald 66 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den inzwischen 42 einschlägigen teleologie- und meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
Es ist höchste Zeit. Als ich mich mit dem Thema Grundrechte intensiv zu beschäftigen begann, habe ich es nicht als möglich erachtet, in diesen Sumpf zu stoßen. Die Bundesrepublik Deutschland, der „Gral des Rechts“, weltweit stets Menschen- und damit Grundrechte mit erhobenen Zeigefinger anmahnend ist vergleichbar ei-nem Patienten der einräumt, daß es bei ihm punktuelle Probleme gibt, der sich aber selber im großen und ganzen als fit bezeichnen würde. Bloß, das Bild täuscht. Die Bundesrepublik Deutschland ist krank, schwerkrank, ein Patient der die Symptome falsch deutet. Die Bundesrepublik Deutschland ist hinsichtlich ihrer Staatsorganisation „schwerst an Krebs erkrankt“. Die meisten Beteiligten relativieren den Befund, selbst dann noch, wenn er sich klar und deutlich zeigt. Die BRD ein Rechtsstaat? So wie er uns erklärt worden ist, wie er uns in den Medien, von meist den gleichen Menschen präsentiert wird, ist dieser mit Sicherheit nicht. Das Bild wird systematisch aufrecht erhalten, es nutzt einer Gruppe – aber auf der anderen Seite, sozusagen im inneren der Republik, kann man das wahre Gesicht dieser Bundesrepublik erkennen. „Wo Unrecht zum Recht wird, da ist Widerstand Pflicht“! Wie wahr und wie notwendig ist dieser Widerstand! Wer sich ernsthaft z. B. mit Gewalten-teilung, mit dem Rechtsgewährleistungsanspruch beschäftigt wird feststellen, daß es sich um nichts weiter als um einen Markt handelt, einen „Kuchen der geteilt werden muß“. Wir müssen Streit schüren, damit Gebühren fließen! Dynamistisches Recht muß erhalten bleiben.
Sonderbar, aber es wiederholt sich. Der Mensch „macht sein Geschäft“ – es ist wie ganz früher, bloß heute haben wir eine Regel, die es anders bestimmt. Diese Regel grenzt den Staat ein, nimmt ihm die Methodik des Beherrschens, verlangt ein Miteinander, verlangt eine interessierte aufgeweckt Bevölkerung, die erkennt, daß das System nur dann im Sinne der Menschen funktioniert, wenn die verabredeten Grundregeln eingehalten werden. Diese Grundregeln sind ein Menschheitstraum. Es sind die Regeln des Naturrechtes in philosophischer oder auch, wenn man so will biblischer Betrachtung. „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selber“, „verletze nie-manden“ oder auch Kants kategorischer Imperativ. Wir müssen nicht darum kämpfen, wir müssen es erhalten, durchsetzen, bewahren und ggf. verbessern, wir haben es, wofür gekämpft worden ist, seit es die Menschheit gibt. Wir haben kodifizierte Menschen- und damit Grundrechte, verabschiedet in einem förmlichen Gesetz mit starker internationaler Hilfe und zwar als höchste Rechtsordnung unseres Zusammenlebens. Wir müssen es bloß nehmen, einfordern, zur Anwendung bringen und ggf. auf die Einhaltung und Durchsetzung der Grundrechte pochen. Wie es gemacht wird, genau das beschreibt die Grundrechtepartei. Sie zeigt auf, erklärt, prangert an!
Die, man kann es nicht anders bezeichnen als eine „an die Macht gekommene Bewegung, die mit krimineller Energie alle Staatsgewalt auf sich vereint hat“ bekämpft diese Offenlegung, diese Organisation, diese Partei mit allen Mitteln. Ignoriert, betrügt, kriminalisiert, bedroht wirtschaftlich diejenigen, die genau diese Menschen- und Grundrechte nach draußen tragen, die diese bekannt machen, die sich der Mühe unterziehen, genau das-jenige auszuführen, was die Aufgabe der Administration gewesen wäre, nämlich Aufklärung über und Gewähr-leistung dieser ich möchte schon sagen „heiligen Menschenrechte“.
Interessant ist dabei, daß die Menschen keinesfalls in Scharen zur Grundrechtepartei laufen, dort mitwirken und noch besser aktiv mitarbeiten wollen, sondern ganz im Gegenteil die Meinung geäußert wird, daß „Du damit nicht durchkommst“, „DIE machen doch aber … „. Bloß, „DIE“ machen es nur, weil „WIR“ es uns gefallen lassen – und WIR haben Gesetz und Recht auf unserer Seite. Längst bewiesen und vor allen Dingen, die wissen Täter es ganz genau. Es gibt keinen Schriftsatz, der die Expertisen der Grundrechtepartei widerlegt. Bloß die Expertisen sind nur ein kleiner Teil vom gesamten, jeden Tag ein neuer Fund. Es bestätigt sich. Unsere Bundesrepublik wird von einer Bewegung geführt, der sich die Bevölkerung nach dem Gesetz des geringsten Widerstandes anschließt, dieser Bewegung folgt, solange es nicht zu mühselig ist.
Das ist so, als wenn ein Lebewesen am Abgrund läuft und meint, es müssen aufpassen, jedoch der Unfall vor-programmiert ist. Wer abstürzt hat verloren und schreit dann, aber selbst dann eben nicht unter Verweis auf Menschen- und Grundrechte, sondern meist nach „sozial“ oder nach „Souveränität“, als wenn darin der Schlüs-sel des Übels läge. „Unsozial“ gepaart mit einem „Gleichheitsanspruch“, „ich will auch haben“ . Aber das ist falsch. Es gibt keine „Gleichheit“. Der Unterschied ist Natur. Gleichheit kann es nur vor dem Gesetz und durch das Gesetz geben – und das ist garantiert – im Bonner Grundgesetz.
Sehen Sie, um das alles zu erkennen hat sich die Grundrechtepartei aufgemacht. Es ist aber nicht „die Partei“, sondern es sind Menschen, die diese Partei tragen, die mit unsäglichen Mühen und vielen Angriffen die Bot-schaft veröffentlichen und populär machen wollen.
Es wird höchste Zeit Widerstand gegen die kriminelle Bewegung zu leisten, denn die Pflicht zum Widerstand wächst von Stunde zu Stunde – aber eben nicht, „geh mal los und leiste Widerstand, ich schau einmal wie das läuft“, sondern es ist eine Aufgabe von uns ALLEN. WIR sind aufgerufen UNSERE Menschen- und Grundrechte durchzusetzen. WIR haben Sie längst, bereits mit Geburt, bloß WIR dürfen sie uns nicht abschwatzen, wegneh-men, relativieren lassen. Also müssen WIR hier gemeinsam, verbunden arbeiten und die heute noch große Aufgabe, nämlich unser verbrieftes Grundgesetz in seiner Fassung vom 23.05.1949 durchsetzen.
Ich habe gestern gelesen, „das Grundgesetz ist eine dynamische Verfassung, die wurde – anders als z. B. die amerikanische Verfassung, diese besteht seit 1787 und ist kaum geändert worden – über 50 mal geändert. Hammerhart festgestellt, von Prof. Jörn Ipsen. Bloß, ist diesem bewußt, was er da erzählt hat, „die Verfassung wird verändert“ = „angeglichen“. Aber muß nicht das untergeordnete Gesetz und Recht der Verfassung folgen? „Änderungen“ der Verfassung haben doch bereits den Nimbus der „Verfassungsdurchbrechungen“. „Die Ver-fassung paßt uns nicht, wir ändern sie“. Klares Täterverhalten. „Was nicht paßt, daß wird passend gemacht“. Es hat auch seinen Ursprung. Die Macher der Usurpation erkannten, „Recht muß dynamistisch sein“, dazu kommen noch eine eingeschworene Gemeinschaft die Recht im Kollektivismus machen bis hin zum Überpositivismus der Recht erkennt, was der Macht nutzt. Recht folgt der Macht, bloß dann herrscht eine Clique, aber eben nicht das Volk, von dem ALLE STAATSGEWALT auszugehen hat. Dann ist es auch keinesfalls „Recht auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes“ und damit in dieser unserer Heimat eben Un-Recht.
Ist es nicht erste Bürgerpflicht, das Grundgesetz zum Durchbruch zu bringen, es ist keine Frage, es ist erste Bürgerpflicht und genau das ist das Betreiben der Grundrechtepartei. Sie ist letztendlich auch Ausdruck von Widerstand gegen die an der Macht befindlichen Bewegung, die heute wohl noch nicht einmal 50 % Wähler zur Urne bewegen kann, sich dann aber feiert, wie z. B. Honecker die Wahler-gebnisse in der DDR.
Bloß, wo sind die anderen 50 % der Bevölkerung, die Nichtwähler? Die erklären doch mit ihrer Nichtwahl auch etwas, nämlich „IHR NICHT“. Es wäre doch für diese eine Möglichkeit objektiv auf das zu pochen, dafür „Farbe zu bekennen“, was spätestens mit der Geburt verliehen, versprochen, garantiert und zu gewährleisten ist. Das sind eben die Grund- und Menschenrechte, die unsere Gesellschaft auszumachen haben, die Grundlage unserer Gesellschaft nicht werden sollen, nicht werden können, sondern längst geworden sind, bloß sie liegen unter einer „dicken Betonplatte“, die es „wegzustemmen gilt“. Also bitte ich Sie nicht, ich „wünsche mir nicht“ sondern ich fordere SIE auf, jeden Einzelnen, der das liest, sich endlich aufzuraffen und für unsere verbrieften Grundrechte einzutreten, aktiv und zusammen zu arbeiten, damit die Bundesrepublik Deutschland ein Rechts-staat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes wird. Wir haben bereits 66 Jahre verschlafen!