Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte

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Am 07.12.2010 wurde die hier veröffentlichte Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland beim Amtsgericht Berlin-Mitte als öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG eingereicht.

Heute, am 14.01.2011 erfuhr ich auf meine telefonische Anfrage und unter dem Hinweis, dass das Amtsgericht Berlin-Mitte grundsätzlich keine schriftliche Information zur Erteilung eines Aktenzeichens versenden würde, dass der Klage nunmehr das Aktenzeichen 70 AR 251/10 zugewiesen wurde, also antragsgemäß dem Allgemeinen Register zugewiesen wurde.

Immerhin scheint man nun beim Amtsgericht Berlin-Mitte, nachdem mir in der Vergangenheit mehrmals mitgeteilt wurde, es sei nicht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art zuständig, verstanden zu haben, dass Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG diesbezüglich keinen Ermessensspielraum zulässt.

Art. 19 Abs. 4 GG

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Auf weitere Anfrage wurde mitgeteilt, dass die Sache von der zuständigen Richterin Gülzow ebenfalls antragsgemäß dem Präsidium mit einem Hinweis vorgelegt wurde. Für Dienstag, den 18.01.2011, wurde Akteneinsicht beantragt, um den Inhalt des entsprechenden Hinweises zu prüfen.

Es wird weiter berichtet.

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26 Antworten zu “Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte”

  1. tugrisu

    Nach dem “Vorfall” mit dem Privatkredit wird Wulf wohl zurückgetreten werden. Damit hat sich dann auch ein lästiges Aktenzeichen erledigt.
    Zufall????
    Sein Vorgänger wurde ja auch zurückgetreten. 5 Tage nach seiner Äusserung, wir würden in Afgahnistan einen Wirtschaftskrieg führen……
    Das GG ist nicht mehr das Papier wert, wo es drauf steht….

    1. I. Wengel

      Wir gehen davon aus, dass die Strafanzeige zumindest etwas damit zu tun haben kann.

      Zur Geschichte mit Horst Köhler verweise ich auf unsere Strafanzeigenaktion vom 25.Mai 2010 unter der Adresse: sowie die dort auch veröffentlichte Stellungnahme des Generalbundesanwalts.

      … kurz darauf trat er zurück - zur Strafanzeige wurde vom Generalbundesanwalt nicht ermittelt.

      1. Perrak

        “Wir gehen davon aus, dass die Strafanzeige zumindest etwas damit zu tun haben kann.”

        Mit dem Wort “kann” am Ende des Satzes ist das eine triviale Aussage, die immer richtig ist. Es kann auch sein, dass mein Posting hier die nächste Bundestagswahl beeinflusst.

        Sehr wahrscheinlich ist beides allerdings nicht. Warum sollte eine offensichtlich unberechtigte Strafanzeige eines unbedeutenden Vereins einen Bundespräsidenten in der Entscheidung beeinflussen, ob er zurücktritt oder nicht? Sie nehmen sich bei weitem zu wichtig.

        Was Wulff betrifft, warum sollte er zurücktreten? Er hat nichts Verbotenes getan, er ist rechtmäßig gewählt worden, auch wenn Sie nicht müde werden, das Gegenteil zu behaupten, es gibt also keinen Grund für einen Rücktritt. Ganz im Gegenteil, das würde ihn nur dem berechtigten Vorwurf aussetzen, er schiele aufs Geld.

        1. Insider

          Was verstehen Sie unter rechtmäßig? Nach alldem, was ich hier zur Causa Wulff gelesen habe, die Fakten sind nachprüfbar, ist die Wahl des Herrn Wulff alles andere als rechtmäßig gewesen. Wenn die Zusammensetzung eines Wahlgremiums nicht den Regularien entspricht, kann die Wahl, die dieses falsch zusammengesetzte Gremium durchführt, nicht rechtmäßig sein, oder?

          Demnach bedarf es auch keines Rücktritts vom Amt des Bundespräsidenten, sondern nur eines Rauswurfes und derer, die die falsche Wahl bewusst und gewollt durchgeführt haben, gleich mit.

          Und mit Geld hat das Ganze auch nichts zu tun. Es würde Ihnen besser zu Gesicht stehen, sich einmal mit der Personalie Wulff insgesamt zu befassen. Wo kommt er her, was für Personen hat er in Berlin jetzt aus Niedersachsen mitbringend installiert und welche Funktion üben die jetzt aus. Wie ist das Spiel zwischen dem BverfG und dem Bundespräsidenten, denn das Amt des Bundespräsidenten ist mit grundgesetzlich normierten Pflichten wie das Prüfen von Gesetzen auf ihr Zustandekommen nach den Vorschriften des Bonner Grundgesetzes verknüpft. Aber die Deutschen sind 1923 Scheins vom späteren Massenmörder Adolf Hitler richtig bezeichnet worden, nämlich als “granitenen dumm”, so steht es bis heute in dessen Hetzwerk “mein Kampf” nachzulesen. Übrigens steht da noch mehr drinn, was Scheins die trotz Bonner Grundgesetz herrschende Kaste wohl jeden Tag aufs Neue nachliest, um der bevölkerung das zu bieten, was sie sehnsüchtg erwartet, nämlich die Wohlfühldiktatur, anstatt die im Bonner Grundgesetz verankerte persönliche Freiheit.

      2. insider

        Seit dem 16.12.2011 berichten die Medien, dass der Staatsrechtler v. Arnim in der Kreditangelegenheit des derzeitigen Bundespräsidenten ( red. nach Rücksprache mit insider korrigiert: davon ausgeht, dass ) er damals als nds. Ministerpräsident ( im Jahr 2008 ) gegen das nds. Ministergesetz verstoßen haben soll. Vielleicht reicht es ja, dass der Mann, dessen Weste wohl alles andere als sauber ist, soweit ich weiß, ist der auch in die hier von ihnen rechtswissenschaftlich begleitete “Causa Lenniger” als nds. Ministerpräsident verstrickt, nicht länger das Amt des Bundespräsidenten durch seine Anwesenheit in demselben beschädigt. Solange jedoch die Bundesbürger um das ranghöchste Gesetz ihrer Bundesrepublik Deutschland, dem Bonner Grundgesetz, einen immerwährenden Bogen wie um den heißen Brei machen, werden die Täter weiter an dem Gebilde “Tausendjähriges Reich” stricken und man ist dort wahrhaftig weit gekommen schon. Es ist allerhöchste Zeit, spätestens die nächste Bundestagswahl wird ggf. die letzte sein. Die Täter haben sich in alle Positionen des Staatsapparates Bundesrepublik manöveriert. Mit dem Inkrafttreten des ESM - Vertrages sind ohne verfassungsrechtliche Legitimation alle mit dem Auftrag, den der ESM-Vertrag umschreibt, befassten Personen straffrei gestellt, d.h., das die heute schon in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 trotz Bonner Grundgesetz und Bindewirkung der drei Gewalten an die Freiheitsgrundrechte der Bürger als unmittelbar geltendes Recht, grundgesetzwidrig geltende Straffreiheit aller zugunsten des Staates raubenden und plündernden Finanzbeamten, deren Anstifter und deren willfährigen Erfüllungsgehilfen im Wege der Amtshilfe dann auch auf weitere Gremien international ausgeweitet wird, die Menschenrechte der europäischen Charta der Grundrechte damit ebenfalls suspendiert sind. Auf europäisches Boden breitet sich ein gewaltiger diktatorischer fiskalisch geführter Herrschaftsapparat auf und alle schauen dem zu wie sie dem Märchen von des Kaisers neue Kleider zugeschaut haben. Armes Deutschland kann man da nur sagen.

        1. Perrak

          Sie meinen sicher, dass Wulff gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen haben soll, nicht von Arnim. Nicht unmöglich, so genau kenne ich das Gesetz nicht, wenn auch nach allem, was ich über die Affäre bisher gelesen habe, eher unwahrscheinlich. Dass Wulff sich ausgesprochen dumm verhalten hat, dürfte kaum jemand bestreiten nicht einmal er selbst.

          Selbst wenn er formal gegen das Gesetz verstoßen haben sollte, zwingt ihn das nicht automatisch zum Rücktritt. Auf jeden Fall hätte er abzuwägen, was dem Amt mehr schadet: ein weiterer nicht zwingend gebotener Rücktritt, oder ein Präsident, der sich moralisch und möglicherweise auch dem Gesetz nach falsch verhalten hat.

          Was soll der beleidigende und volksverhetzende Vergleich mit dem “tausendjährigen Reich” an dieser Stelle? Gegen den ESM-Vertrag gibt es gute Argumente, das wirre Geschreibsel im zweiten Teil Ihres Postings hat aber weder damit noch mit Wulff etwas zu tun.

          1. I. Wengel

            Bitte unterlassen Sie hier die Unterstellung der Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, solange Sie dazu keine Beweise vorbringen können. Es handelt sich bei der von Ihnen angegriffenen Formulierung:

            “Solange jedoch die Bundesbürger um das ranghöchste Gesetz ihrer Bundesrepublik Deutschland, dem Bonner Grundgesetz, einen immerwährenden Bogen wie um den heißen Brei machen, werden die Täter weiter an dem Gebilde “Tausendjähriges Reich” stricken und man ist dort wahrhaftig weit gekommen schon”,

            auch nicht um einen Vergleich, sondern um eine Schlussfolgerung, welche durch Tatsachen belegt ist. Und persönliche Angriffe wie “wirres Geschreibsel” unterlassen Sie bitte auch in Zukunft. Sie müssen hier nicht lesen und/oder schreiben. Denken Sie also bitte nach, bevor Sie schreiben.

  2. Stellte sich heraus, dass die Wahl des Bundespräsidenten aufgrund einer nicht rechtmäßigen Zusammensetzung der Bundesversammlung ungültig ist, wären dann nicht sämtliche von Christian Wulff ausgefertigten Gesetze ebenfalls obsolet? In Bezug auf den ESM wäre das doch eine geradezu angenehme Schlußfolgerung.

    1. I. Wengel

      Korrekt, aber nicht nur das, da das so seit 1980 mit Ausnahme der Jahre 2000-2005 in NRW so geht. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 19.12.2011 .

      Auszug:

      Nach vorliegenden Informationen und Recherchen erfolgt diese Art und Weise der nicht ordnungsgemäßen präsidialen Leitung der Konstituierung der Landtage von Nordrhein-Westfalen durch nicht mehr mit einem Abgeordnetenmandat ausgestattete Privatpersonen (genannt „geschäftsführende Präsidenten“) anstatt durch die noch mit einem Abgeordnetenmandat ausgestatteten Vertreter der ehemaligen Präsidenten gemäß § 6 GO LT NRW bereits seit dem 29.05.1980, also während des 9, 10, 11, 12, 14 und 15 Landtages (mit Ausnahme der Legislaturperiode des 13. Landtages vom 02.06.2000 bis zum 08.06.2005, ) – mit allen entsprechenden Rechtsfolgen für die in diesen Zeiträumen erfolgten Wahlen zum Bundespräsidenten und dessen Amtshandlungen, wie z.B. die Ernennung der jeweiligen Bundeskanzler oder die Unterzeichnung von Gesetzen sowie auch des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990.

      1. Perrak

        Wenn das seit Jahrzehnten so geht und nie gerichtlich gerügt wurde könnte das natürlich auch ein Indiz dafür sein, dass die NRW-Verfassung so auszulegen ist, wie sie geschrieben ist, und dass das geschäftsführende Präsidium eben nicht aus “Privatpersonen” besteht, sondern dass die entsprechenden Abgeordneten so lange Abgeordnete bleiben, bis das neue Präsidium sich konstituiert hat.

        Aber warum einfach, wenn es auch anders geht …

        1. John Doe

          Es könnte auch genau so ein “Indiz” für die nicht vorhandene Gewaltentrennung, oder gar Hochverrat sein…

          Aber warum auch den eigenen Ast auf dem “Listenplatz” absägen, auf dem es sich doch so bequem drauf sitzen läßt?

          Vielleicht beschäftigt sich ja mal die “Volksgerichtshofkammer Hold / Salesch” mit dem Fall, damit der stimmabgegeben habende NRW-Bürger endlich was merkt…..

        2. insider

          Ich halte Vorschriften inzwischen für absolut überflüssig, wenn ich hier die Texte des “Perrak” lese. In einer Diktatur haben die Herrschenden bis zum nächsten Putsch das Sagen und gut ist. Mir ist es schleierhaft, wie ein Bundesbürger heute sich in Kenntnis der Weimarer Zeit sowie des Dritten Reiches hinstellen kann und verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW sowie in der Folge der Bundesversammlung, die den Wulff wählte, das Wort zu reden. Ich könnte mir vorstellen, “Perrak” hier einfach den Stecker zu ziehen. Die seit 1923 in dem Hetzwerk “mein Kampf” als “granitenen dumm” bezeichneten Menschheit muss nicht noch weiter bewusst falsch indoktrieniert werden, oder…

          1. John Doe
          2. Perrak

            “verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW”

            Dass es verfassungswidrig ist, behaupten Sie. So wie ich das sehe, wurde die Verfassung genau eingehalten, das Problem ist also ein Künstliches.

            “Ich könnte mir vorstellen, “Perrak” hier einfach den Stecker zu ziehen.”

            Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt.

            “Hetzwerk”

            Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.

          3. John Doe

            “Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt.”

            In etwa wie in der Wikipedia-Diskussion um -KiPo-?

            “Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.”

            Aber ein “Einkommensteuergesetz” (und viele weitere) mit der “Weltanschauung” und Unterschrift besagten “Autors” ist schon okay, oder?

            Kennen Sie den schon?
            http:/de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral

          4. Perrak

            “wie in der Wikipedia-Diskussion”

            Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern.

            Das Einkommensteuergesetz stammt von 1934, das ist richtig. Es hatte aber Vorläufer und wurde seitdem etliche Male geändert, dass es der Weltanschauung Hitlers mehr entspräche als der der späteren Autoren müsste erst einmal belegt werden.

            Staaten neigen dazu, viel Geld auszugeben, das irgendwo herkommen muss. Da die Bürger des Staates normalerweise daran interessiert sind, dass dieses Geld ausgegeben wird, ist es legitim, das Geld auch von ihnen zu holen. Eine progressive Einkommensteuer ist eine der einfachsten Methoden, dies einigermaßen sozial und fair zu machen.

            Doppelmoral hingegen ist es meiner Meinung nach, ein Buch (völlig zu Recht) als Hetzschrift zu bezeichnen, um dann eine der Hetzparolen daraus zu zitieren und sich zu eigen zu machen.

          5. Perrak

            Das ist, mit Verlaub, Unfug. Artikel 106 des Grundgesetzes regelt unter anderem, wie die Einkommensteuer verteilt wird. Damit haben die Verfassungsväter und -mütter das Einkommensteuergesetz nachträglich legitimiert. Jede Änderung des Gesetzes seitdem kam im normalen parlamentarischen Verfahren zustande (vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben), die jeweils abschließende Abstimmung legitimiert das Gesetz in der jeweiligen Fassung.

            Vielleicht wäre es geschickter gewesen, das Gesetz als Ganzes einmal völlig neu in den Bundestag einzubringen. Das ist leider aus Gründen der Einfachheit mit vielen Gesetzen, die in der Nazizeit verabschiedet wurden, nicht gemacht worden. Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig. In vielen Demokratien gelten Gesetze aus vordemokratischen Zeiten weiter. Das wertet diese nicht zu lupenreinen Demokratien auf, wieso denn? Einzelne Gesetze können ja in Ordnung sein, ohne dass deshalb die ganze damalige Ordnung gutgeheißen wird.

            Um Weltanschauung geht es schon, da das der Aufhänger war, mit dem “John Doe” das Einkommensteuergesetz in diesen Teil der Diskussion eingebracht hatte.

          6. I. Wengel

            Ich habe nichts gegen fachliche und auch kontroverse Diskussionen, aber meine Lebenszeit ist mir zu schade, ständig fachlich abwegige Kommentare und Trollerei zu veröffentlichen. Nehmen Sie das, wie Sie wollen.

            Bitte gehen Sie woanders trollen. Sie haben keine Ahnung, aber schwadronieren unsinnig herum und verteidigen Hitlergesetze. Besuchen Sie einen Lehrgang über Gesetzgebungsverfahren und die Wirkweise des Grundgesetzes und dann können Sie sich hier wieder melden. Bis dahin verordne ich Ihnen erstmal Sendepause hier im Forum. Sie sind bei der Wikipedia besser aufgehoben.

            Ich verweise sehr ungern auf die WP, aber in diesem Falle mache ich eine Ausnahme: http:/de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)

            Staatsrecht für Beginners: http:/staatsrecht.honikel.de/de/

            Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was Sie an unserem Unfugsforum so toll finden. Bekehren können Sie hier keinen.

          7. John Doe

            “Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig.”

            Ich fasse es nicht; Sie behaupten damit tatsächlich, dass bspw. die “Nürnberger Rassegesetze” ordnungsgemäß zustande gekommen sind?

            Dann schauen Sie sich mal das hier an:

            § 130 Abs. 3 StGB, i.V.m. § 6 VStGB

          8. I. Wengel

            vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben.

            Exakt das ist Ihr Problem. Keine Ahnung, keine Recherche, aber die eigene Vermutung über das Gesetz und die Realität stellen.

          9. tugrisu

            @Perrak
            Leider find ich nicht den Artikel, wo es um die Glaubwürdigkeit der US_Präsidenten ging. Deshalb hier.
            Schauen Sie einfach mal das an:
            http:/www.youtube.com/watch?v=6x2F9Vzl13Y&feature=related

          10. tugrisu

            Und dann schaust du mal die aktuelle Rhetorik bezüglich Lybien, Syrien und Iran an. Und Deutschland ist fein dabei! Und dabei wird das GG verletzt. Wie das jetzt? Deutschland ist aufgrund unbewiesener Behauptungen der USA für eine Boykott gegen den Iran. Ein Boykott bedeutet aber auch immer, dass die dort lebenden Menschen treffe.
            Nun schau ich mal in das GG Art 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

            Haben die dort lebenden Menschen keine Würde? Mit einem Boykott greife ich auch immer die Würde von Menschen an. Das GG beschränk die Würde dess Menschen nicht nur auf Deutschland! Würden es dies tun, wäre es nicht besser als die Behauptung des “Übermenschen” .Nun könnte man sagen, die Würde der Iraner wird durch die dortige Regierung nicht geachtet, und deshalb dürfen wir, um die Würde der Iraner wieder herzustellen, eben den Iran Boykottieren. Aber das ist genau dieselbe Frage, wie diese: Wenn ein Flugzeug entführt wird, um einen Anschlag damit auszuführen, darf ich dieses Flugzeug dann abschiessen??? Aber dazu hat das BvGR ja schon eine Entscheidung gefällt. Und genau aus diesem Grund haben wir nicht das Recht, irgend jemanden zu Boykottieren, in seinem Land mit Soldaten zu sein, oder gar Bomben abzuwerfen, weil es eben gegen das GG ist! Oder gibt es Menschen mit Würde und Menschen ohne Würde??? Nun könnte man über Würde diskutieren. Aber zur Würde eines Menschen gehört als ERSTES und WICHTIGSTES, dass sein Leben und seine Gesundheit UNANTASTBAR sind! Und jeder Befehl, eine Bombe zu werfen, oder eine Schusswaffe zu gebrauchen, ist ein Mordbefehl und verstösst gegen die Menschenrechte und gegen das GG!

          11. John Doe

            “Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern.”

            Na - dann will ich Ihnen mal auf die kognitiven Sprünge helfen:

            “Kinder, lasst den Knülch doch sabbeln. Wer mit Strafanzeigen Inhalte durchzusetzen versucht hat in der WP auf voller Linie verloren, das wisst Ihr doch alle. Meinetwegen sperren (verdient hat er’s), ggf. revertieren, aber auf jeden Fall links liegen lassen. Das wird hier doch nur ein unnötiger Wortwechsel ohne Bewegung in der Sache. -CC 14:05, 1. Dez. 2011 (CET)”

            Den Link hierzu finden Sie doch wohl noch selbst, oder erinnern Sie sich daran auch nicht mehr?

  3. insider

    Am 17.01.2012 hat das Magazin FAKT des Mittelddeutschen Rundfunks sehr anschaulich dargestellt, welchen Bezug der nicht wirklich rechtmäßig im Amt befindliche Herr Wulff und ehemalige nds. Ministerpräsident zumindest nach außen hin zu haben scheint. Hier wegen der Bedeutung der Sache alle Zitate:

    Umstrittener Hauskredit, Urlaub bei reichen Freunden, Drohanrufe bei der Presse - Bundespräsident Wulff steht wegen einer Reihe von Mauscheleien seit Wochen im “Stahlgewitter”. Im Interview für ARD und ZDF hat er versucht, die Vorwürfe zu entkräften und Transparenz versprochen. FAKT hat einige von Wulffs Interviewaussagen - insgesamt 15 Minuten - auf den Prüfstand gestellt und widerlegt.

    Als Ministerpräsident saß Christian Wulff im Aufsichtsrat von Volkswagen, als Privatmann schloss er einen Kredit mit einer Bank in Baden-Württemberg ab, die in Beziehung zum VW-Konzern stand.

    Wulff dazu: “Wenn ich das richtig erinnere, dann hat die VW-Unternehmung mit allen Banken in Deutschland Kontakte. Das heißt, ich könnte als Aufsichtsrat von Volkswagen mit keiner Bank mehr überhaupt Geschäfte machen.”

    FALSCH!

    RICHTIG IST: In Deutschland gibt es fast 2.000 Banken. Mit VW macht nur ein Bruchteil Geschäfte. Direkt vor Wulffs Haustür gibt es etwa das Bankhaus Hallbaum in Hannover, das mit dem Autokonzern nichts zu tun hat und durchaus 500.000 Euro Kredite an Privatpersonen vergibt. Auch in Baden-Württemberg hätte er Geldgeber ohne VW-Kontakte finden können - etwa das Bankhaus Mayer.

    Aber welche war gleich noch mal die Bank mit Kontakt zu Volkswagen? Wulff dazu: “Wenn ich es richtig sehe, geht’s da immer um die LBBW und nicht um die BW-Bank.”

    FALSCH!

    RICHTIG IST: Der Volkswagen-Konzern stand in Kontakt zur LBBW – der Landesbank Baden-Württemberg. Soweit stimmt’s. Die BW-Bank ist aber Teil der LBBW-Gruppe.

    Zu den kritischen Journalisten und Recherchen zum Hauskauf sagte Wulff: “Und ich hatte vor meiner Auslandsreise, nachdem in meinem Umfeld, im Dorf recherchiert worden war von den Redakteuren, es ging um Korruption, das hat das ganze Dorf aufgeschreckt…”

    FALSCH!

    RICHTIG IST: Großburgwedel ist weder ein Dorf. In dem Stadtteil wohnen mehr als 10.000 Einwohner. Noch wurde die Bevölkerung durch die Recherchen aufgeschreckt. Der CDU-Ortsbürgermeister hat von Journalisten nichts mitbekommen. Das alles sei im Ort “kein Thema”, sagt er auf unsere Nachfrage.

    Kurz bevor die ersten Artikel zur fragwürdigen Finanzierung erscheinen, will der Bundespräsident dann seinen Kredit umgeschichtet haben. Die Unterschrift unter den Vertrag erfolgte aber erst später. Macht nix, sagt Wulff: “Wenn Sie am 25. November sich geeinigt haben und die Bank das eingebucht hat, sich dafür abgesichert hat, dann ist der Vertrag geschlossen. (…) Es gilt auch Handschlagqualität in diesem Bereich, wenn man sich mit einer Bank verständigt.”

    FALSCH!
    RICHTIG IST: Keine Bank, die wir befragt haben, akzeptiert einen Handschlag als Beginn eines Kreditvertrags. Das sei absolut branchenunüblich, heißt es überall. Vielmehr wirke ein Abschluss – auch rechtlich – erst mit der Unterschrift.

    Weiter zum Thema Aufklärung…

    Wulff: “Ich glaube, diese Erfahrung, dass man die Transparenz weitertreiben muss, die setzt auch neue Maßstäbe. Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Detail zu den Abläufen sehen und bewertet sie auch rechtlich.”

    FALSCH!
    RICHTIG IST: Bis heute, 13 Tage später, haben Wulffs Anwälte fast nichts ins Internet gestellt. Jetzt soll es diese Woche geschehen. Ihr Zögern begründeten die Anwälte mit “rechtlichen Bedenken”. Komisch, denn Teile des vertraulichen Fragenkataloges hatten die Anwälte zuvor schon ohne Bedenken an die FAZ gemailt.

    Von einem reichen Topmanager wurden Wulff und Frau in den Urlaub eingeladen.
    Es handle sich um einen Mann, so Wulff: “… mit dem ich seit Jahren eng befreundet bin. Der ausgeschieden ist, der heute sozusagen Pensionär ist.”

    FALSCH!

    RICHTIG IST: In der Luxusvilla von Wolf-Dieter Baumgartl verbrachte das Ehepaar Wulff seine Flitterwochen. Allerdings ist Baumgartl weder ausgeschieden, noch auf dem Altenteil. Er sitzt dem Aufsichtsrat des Versicherungskonzerns Talanx vor und verdient weiter Hunderttausende Euro im Jahr.

    Und mit eben jenem Baumgartl will Wulff seinen Urlaub verbracht haben…: “…oder fünf, sechs Tage dort in Italien oder sieben Tage bei Freunden, mit den Freunden zusammen zu kochen, zu frühstücken, im Gästezimmer zu schlafen.”

    FALSCH!

    RICHTIG IST: Baumgartl war nur kurz anwesend. Das Ehepaar Wulff musste also auch alleine kochen, frühstücken und übernachten.

    Wulff: “Es geht um die Frage von Transparenz, von Darlegung, von Erklärung. Dazu nutze ich auch diese Gelegenheit, um zu erklären, was ist und was war…”

    FALSCH! In 15 Minuten und 5 Sekunden nimmt es Christian Wulff mindestens 13 mal mit der Wahrheit nicht so genau. Mit Verlaub, Herr Bundespräsident, Transparenz sieht anders aus.

    Hier der Link zur Internetseite von FAKT mit dem Skript des Beitrages, ebenso führt er zum Sendebeitrag selbst:

    Wulff ist studierter Jurist. Sein Umgang mit der Wahrheit selbst dann, wenn er mit der Unwahrheit konfrontiert wird, scheint eng verbunden zu sein mit diesem Berufsbild, das insbesondere während des NS-Regimes auf deutschem Boden aber auch zum Nachteil der anderen europäischen Völker Millionen Menschen zum Verhängnis wurde und bis heute ist keine gravierende Änderung in Sicht. Wulff ist das Beispiel, an dem auch Lieschen Müller es studieren kann. Wahrheit und Unwahrheit immer als Mittel zum Zweck, ganz nach dem Motto “Wahrheit ist, was nützt”.

    Es wird Zeit, dass dieser Mann das Bundespräsidentenamt, das er rechtmäßig nicht inne hat, schnellstens durch den Lieferanteneingang des Bundespräsidialamtes wieder verlässt. Bleibt die Frage, was hat mit denen zu passieren, die im Vorfeld informiert wurden wie z.B. der Bundestagspräsident Dr. Lammert ( CDU ) als Präsident der Bundesversammlung, der genau wusste, dass die 133 Wahlmänner und -frauen aus NRW am 09.06.2010 nicht ordnungsgemäß in die Bundesversammlung mandatiert worden waren wegen der nicht ordnungsgemäßen Konstituierung des Landtages in NRW durch die weder Abgeordnete noch Landtagspräsidentin van Dinther und dem weder Abgeordneten noch Vizepräsidenten Edgar Moron?

    Am 03.05.1933 wurde auch der Reichstag nicht ordnungsgemäß konstituiert. Aber erst das Tribunal Gènèral hat am 06.01.1947 in der Entscheidung Erzberger / Tillessen in Rastatt damit das Regime “Hitler” als für nicht verfassungsgemäß an die Macht gekommen erklärt.