Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Leutheusser-Schnarrenberger hat anderes zu tun, als den Vatikan zu kritisieren.

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“Er ist ein konservativer Glaubenswächter und begnadeter Theologe: Seit einem halben Jahr leitet deutsche Bischof Gerhard Ludwig Müller im Vatikan die einflussreiche Glaubenskongregation. Nun beklagt er eine aufkommende „Pogromstimmung“ gegen die Kirche – und erntet harsche Kritik. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Chef der Glaubenskongregation des Vatikans, Gerhard Ludwig Müller, scharf angegriffen. „Vergleiche mit dem Holocaust sind geschmacklos, wenn es um unterschiedliche Auffassungen in unserer Gesellschaft zu aktuellen Fragen wie auch der Rolle der Ehe, Familie und eingetragenen Lebenspartnerschaften geht“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Welt am Sonntag“ und fügte hinzu: „Die Katholische Kirche muss sich drängenden Problemen stellen und kann sich nicht durch Verweis auf vermeintliche Sonderstellung ihrer Verantwortung entziehen.“ (Quelle: Focus-online, 02.02.2013)
 
Vielleicht ist Bischof Ludwig Müller da ein Schritt zu weit gegangen, doch muss er sich unter gar keinen Umständen von der noch heute Nazirecht im bundesdeutschen Rechtssystem billigende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger reglementieren lassen.
 
Leutheusser-Schnarrenberger ignoriert vorsätzlich die Tribunal Général - Entscheidung vom 06.01.1947 in Rastatt. Die sog. Tillessen / Erzberger - Entscheidung bindet bis heute gemäß Art. 139 nicht nur alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen, sondern auch den Gesetzgeber mit der Folge, dass das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 faktisch mit dem Tod des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos untergegangen ist.
 
Leutheusser-Schnarrenberger ignoriert diese Entscheidung trotz wiederholtem schriftlichen Vorhaltes und lässt sogar im Einzelfall was z.B. die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 betrifft, Gerichtsurteile erwirken, die Glauben machen sollen, dass es sich um eine nachkonstitutionelle Rechtsverordnung handelt. Dabei übersieht Leutheusser-Schnarrenberger jedoch die Tatsache, dass dann diese JBeitrO nichtig ist, weil sie entgegen Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG keine sog. Delegationsnorm besitzt, die dann nämlich auch Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügen müsste, weil mit Hilfe der JBeitrO zitierpflichte Grundrechte eingeschränkt werden.
 
Übrigens ist der von den Nazis ersatzlos gestrichene Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB a.F. aufgrund der Tribunal Général - Entscheidung längstens wieder in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen gewesen, denn mit dem Tod des Massenmöders undUsurpators Adolf Hitler ist die untergegangene Vorschrift wieder zu voller Wirksamkeit erlangt.
 
Gestrichen werden hätte längst das Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO und § 406 AO müssen, da beide Vorschriften mit den ranghöheren Vorschriften der Art. 103 GG und Art. 6 EMRK kollidieren.
 
Das Finanzbeamte und andere Amtsträger, die zugunsten des Staates vorsätzlich Steuern, Gebühren und Abgaben überheben, straffrei gestellt sind gemäß § 353 Abs. 1 StGB, wurde von Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesjustizministerin bis heute auch nicht gegenüber dem Gesetzgeber, dem sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages ebenfalls angehört, nicht gerügt, geschweige denn ist die Bundesregierung hier gesetzesinitiativ tätig geworden, obwohl eine solche Straflosigkeit von Hoheitsträgern krasser nicht gegen das Rechtstaatsprinzip als tragenden Verfassungsgrundsatz des Bonner Grundgesetzes verstoßen kann.
 
Vielleicht erklärt Bischof Ludwig Müller der Leutheusser-Schnarrenberger die Wirkweise einer ranghöchsten Rechtsnorm wie sie das Bonner Grundgesetz nun einmal auch gegenüber einer bundesdeutschen Ministerin darstellt. Leutheusser-Schnarrenberger täte gut daran, einmal in die Protokolle des Parlamentarischen Ratses zu schauen, hier inbesondere zum Zitiergebot aber auch die Art. 123 Abs. 1 GG und 139 GG sind von Relevanz. Das Gleiche gilt natürlich für die Tribunal Général - Entscheidung vom 06.01.1947.
 
[red. Anm.: "Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss sich zum Bonner Grundgesetz und zum Schutz der Grundrechte vor Willkür und Allmacht ihrer Mitarbeiter bekennen." (link)]
 

Weitere Details lesen sich mit Blick auf die genannten Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.

 
(Originalbeitrag: /leutheusser-sc…zu-kritisieren/13656/)    
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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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