Mit Blick auf die
Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,
vielleicht interessiert Sie das Folgende bezüglich Ihrer eventuellen Berichterstattung im Licht der kommenden Europawahl, denn die ist auch dieses Mal wegen der ungültigen deutschen Europawahlgesetze nichtig mit der Folge, dass zum x-ten Mal das Europaparlament nicht ordnungsgemäß besetzt wird mit allen weiteren Folgen. Das Dilemma ist, die Bevölkerung ist und bleibt politisch granitenen dumm und die Täter wissen seit dem Ende des NS-Regimes Bescheid, denn die haben locker flockig weiter gemacht und deren Nachkommen bis heute. Die Links führen Sie zu den unwiderlegbaren Tatsachen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, das seit 65 Jahren die ranghöchste Rechtsordnung immer noch bildet, oder haben Sie andere Erkenntnisse?
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament
Zum Schluss erlaubt sich der Unterzeichnende Sie auf die Mediathek des Bundestagsfernsehens hinzuweisen, in der Sie die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und
Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie die zwanglos, denn Sie wissen selbst, Wissen ist Macht…
Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion «Die Rechtsstellung des Schriftleiters» 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o. a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.
Mit freundlichen Grüßen
Ob und inwieweit redaktionell die nicht zu widerlegenden Fakten in den Politmagazinen Beachtung finden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Immer wider reklamieren gerade die Journalisten politischer Magazine ihre im Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland verankerten Presse- und Meinungsfreiheit.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231157)