Bundesdeutsche Politmagazine FAKT, PANORAMA, MONITOR, Report Mainz, Report München, Kontraste sowie Länderspiegel erhielten gleichlautende mail der Grundrechtepartei über das Faktum der Ungültigkeit des Europawahlgesetzes sowie der Europawahlordnung wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Mit Blick auf die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindende Europawahl hat die Grundrechtepartei den bundesdeutschen Politmagazinen der ARD FAKT, PANORAMA, MONITOR, Report Mainz, Report München, Kontraste sowie dem ZDF — Länderspiegel die folgende mail am 28.04.2014 übersandt:

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,

vielleicht interessiert Sie das Folgende bezüglich Ihrer eventuellen Berichterstattung im Licht der kommenden Europawahl, denn die ist auch dieses Mal wegen der ungültigen deutschen Europawahlgesetze nichtig mit der Folge, dass zum x-ten Mal das Europaparlament nicht ordnungsgemäß besetzt wird mit allen weiteren Folgen. Das Dilemma ist, die Bevölkerung ist und bleibt politisch granitenen dumm und die Täter wissen seit dem Ende des NS-Regimes Bescheid, denn die haben locker flockig weiter gemacht und deren Nachkommen bis heute. Die Links führen Sie zu den unwiderlegbaren Tatsachen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, das seit 65 Jahren die ranghöchste Rechtsordnung immer noch bildet, oder haben Sie andere Erkenntnisse?

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z. B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Zum Schluss erlaubt sich der Unterzeichnende Sie auf die Mediathek des Bundestagsfernsehens hinzuweisen, in der Sie die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge finden und sich selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen können.

Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie die zwanglos, denn Sie wissen selbst, Wissen ist Macht…

Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion «Die Rechtsstellung des Schriftleiters» 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o. a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.

Mit freundlichen Grüßen

Ob und inwieweit redaktionell die nicht zu widerlegenden Fakten in den Politmagazinen Beachtung finden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Immer wider reklamieren gerade die Journalisten politischer Magazine ihre im Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland verankerten Presse- und Meinungsfreiheit.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231157)