Der Aufschrei der Täter, sobald sich diese als Opfer fühlen — bundesdeutsche Abgeordnete wollen ihre Kommunikation (-daten) im Parlament stärker schützen und drängen auf eine Reform.

Der Bundestag speichert massenhaft Daten — das könnte sich künftig ändern: Abgeordnete wollen die Kommunikation im Parlament stärker schützen und drängen auf eine Reform. Seit publik wurde, dass der Bundestag sämtliche Kommunikationsdaten der Abgeordneten drei Monate lang speichert, setzen viele Parlamentarier ihre Hoffnung auf die IuK-Kommission. An diesem Mittwoch ist die umstrittene Praxis, die lange Zeit unbeachtet blieb, zentrales Thema des zuständigen Gremiums. Etliche Bundestagskollegen stoßen sich daran, dass draußen im Land die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch zu sein scheint, in ihren Hallen aber Anwendung findet. Sie drängen auf eine Abschaffung oder mindestens eine Entschärfung der Speicherregeln. «Wenn Verbindungsdaten aus technischen Gründen weiterhin gespeichert werden sollen, dann auf keinen Fall drei Monate lang, sondern bestenfalls tageweise», fordert die Linken-Abgeordnete Petra Pau, Chefin der IuK-Kommission. (Quelle: Spiegel-online, 21.05.2014)

Wenn es um das eigene «Ich» geht, dann kennen auch bundesdeutsche Abgeordnete Scheins ihre Rechte, während hingegen dann, wenn es um die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Bürgers geht, diese den einzelnen Abgeordneten wenig bis überhaupt nicht interessieren, sie gehen denen praktisch «am Arsch vorbei».

Wenn am 23.05.2014 das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland 65 Jahre alt wird, dann existiert noch immer nicht in dieser Bundesrepublik Deutschland der im Bonner Grundgesetz verankerte Rechtsstaat, sondern es herrscht noch immer die mit dem Tod des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung immer noch unter Anwendung purifiziertem nationalsozialistischen Rechts und die «granitenen dumme bundesdeutsche Bevölkerung» schaut nicht nur tatenlos zu, sondern lässt es nahezu klaglos über sich ergehen, dass die unverletzlichen und gegenüber den drei Gewalten unmittelbares Recht bildenden Grundrechte faktisch suspendiert sind und als Abwehrrechte regelmäßig leerlaufen.

Wie es im Lichte der am 25.05.2014 zum 8. Mal erfolgenden Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland mit dem vermeintlichen Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist, zeigt diese von der Grundrechtepartei veranlasste Dokumentation:

Details zur gegenwärtigen Situation finden sich hier:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z. B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231508)