Der Bundestag speichert massenhaft Daten — das könnte sich künftig ändern: Abgeordnete wollen die Kommunikation im Parlament stärker schützen und drängen auf eine Reform. Seit publik wurde, dass der Bundestag sämtliche Kommunikationsdaten der Abgeordneten drei Monate lang speichert, setzen viele Parlamentarier ihre Hoffnung auf die IuK-Kommission. An diesem Mittwoch ist die umstrittene Praxis, die lange Zeit unbeachtet blieb, zentrales Thema des zuständigen Gremiums. Etliche Bundestagskollegen stoßen sich daran, dass draußen im Land die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch zu sein scheint, in ihren Hallen aber Anwendung findet. Sie drängen auf eine Abschaffung oder mindestens eine Entschärfung der Speicherregeln. «Wenn Verbindungsdaten aus technischen Gründen weiterhin gespeichert werden sollen, dann auf keinen Fall drei Monate lang, sondern bestenfalls tageweise», fordert die Linken-Abgeordnete Petra Pau, Chefin der IuK-Kommission. (Quelle: Spiegel-online, 21.05.2014)
Wenn es um das eigene «Ich» geht, dann kennen auch bundesdeutsche Abgeordnete Scheins ihre Rechte, während hingegen dann, wenn es um die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Bürgers geht, diese den einzelnen Abgeordneten wenig bis überhaupt nicht interessieren, sie gehen denen praktisch «am Arsch vorbei».
Wenn
Wie es im Lichte der
Details zur gegenwärtigen Situation finden sich hier:
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.
In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231508)