Die Gier der Gesetzlosen: Zusätzlich zum Grundgehalt in Höhe von 8.252 Euro sammelt der EU-Präsident Martin Schulz (SPD) jeden Monat rund 18.000 Euro an steuerfreien Zuschlägen an, vermeldet der Focus.

Martin Schulz präsentiert sich als Mann aus dem Volk. Gerne erzählt er, dass er auch einmal ganz unten war. Doch dann hat sich der gelernte Buchhändler vom arbeitslosen Alkoholiker in die erste Reihe der europäischen Politik hochgekämpft. «Ich bin einer, der weiß, wie es im Leben aussieht», sagte er vor kurzem bei einem Wahlkampfauftritt. Zugleich ist Schulz auch Präsident des Europäischen Parlaments — und als solcher treibt er die ohnehin erstaunliche Zulagen-Sammelei der Abgeordneten auf die Spitze. (Quelle: Focus-online, 21.05.2014)

Gesetzlos heißt, weil die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind, hat ein Martin Schulz (SPD) sowie alle anderen bundesdeutschen Europaabgeordneten nichts im Europäischen Parlament zu suchen, da ihnen jede verfassungskonforme wahlgesetzliche Legitimation fehlt und zwar seit 1979.

Details zur gegenwärtigen Situation der Europawahl am 25.05.2014 finden sich hier:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z. B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231515)