Alle 24 bundesdeutschen Parteien und ihre Kandidaten müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, verfassungsfeindlich zu sein, denn alle haben Kenntnis von der unheilbaren Tatsache, dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind.

Drei Tage vor der Europawahl erhebt CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer schwere Vorwürfe gegen die AfD: Die europakritische Partei stecke voller «ehemaliger Hardcore-Republikaner». Scheuer will das mit eigenen Augen gesehen haben. Die AfD wird häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Auffangbecken für rechte Politiker und Wähler zu bilden. […] AfD-Parteisprecherin Frauke Petri sagte: «Wenn andere Parteien genau so stark aufpassen wie wir, dann hätten wir in der alten Bundesrepublik viele alte NSDAP-Mitglieder nicht in führenden Positionen der großen Parteien gehabt. Bundesvorstandsmitglied Hans-Olaf Henkel ergänzte: «Und ich sage immer, wenn die CDU/CSU, FDP und SPD auch so vorgegangen wäre, [Anm.: die Kontrolle rechtsextremer Mitglieder in der AfD], dann hätten wir nicht die massenhaften NSDAP-, SA-, SS- und Waffen-SS-Mitglieder nicht nur in den Parteien, sondern auch in hervorragenden Stellen der deutschen Regierung gehabt. Im Übrigen haben wir immer noch eine FDP mit einem Ehrenvorsitzenden, der mal in der NSDAP war.» (Quelle: Focus-online, 22.05.2014)

Es ist interessant, was sich da bestimmte Parteifunktionäre in der sog. Endphase des Europawahlkampfes 2014 bundesweit gegenseitig vorwerfen. Vieles stimmt sicherlich, vieles wird Polemik sein und bleiben, so wie jeder Wahlkampf seine Licht- und Schattenseiten hat.

Niemand dieser politischen Schattenboxer jedoch thematisiert die allen bundesdeutschen Parteien und Wählergruppen von der Grundrechtepartei bekannt gemachte Tatsache, dass die bundesdeutsche Europawahl 2014 nichtig sein wird, weil die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind und auf der Basis ungültiger Wahlgesetze abgehaltene Wahlen sind nichtig.

Wie es im Lichte der am 25.05.2014 zum 8. Mal erfolgenden Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland mit dem vermeintlichen Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist, zeigt diese von der Grundrechtepartei veranlasste Dokumentation:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z. B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231528)