Jede bundesdeutsche Wählerstimme ist am 25.05.2014 nur etwas für die Tonne, denn die bundesdeutschen Europawahlgesetze sind wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig, die Europawahl mithin nichtig.

Die bundesdeutschen Europawähler werden am 25.05.2014 zum 8. Mal im wahrsten Sinne des Wortes hinters Licht geführt, denn die Europawahlgesetze verstoßen gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind aufgrund dessen ungültig und das nicht erst heute, sondern schon 1979, als das erste Mal die Bevölkerung das Europäische Parlament gewählt hat.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat es «Wahlgeheimnis» genannt:

Wie es im Lichte der am 25.05.2014 zum 8. Mal erfolgenden Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland mit dem vermeintlichen Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist, zeigt diese von der Grundrechtepartei veranlasste Dokumentation:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z. B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231532)