Die beiden aussichtsreichsten Kandidaten für den Posten des EU-Kommissionspräsidenten debattieren wenige Wochen vor der Europawahl zum ersten Mal im deutschen Fernsehen. Der SPD-Politiker Martin Schulz (58) ist seit 20 Jahren Abgeordneter im europäischen Parlament, seit 2012 auch dessen Präsident. Jean-Claude Juncker (59) lenkte als Ministerpräsident Luxemburgs 18 Jahre lang die Geschicke des Kleinstaates. Als langjähriger Chef der Euro-Gruppe hat der Konservative die Finanzpolitik der EU maßgeblich mitgestaltet. (Quelle: Focus-online, 08.05.2014)
Angesichts der Tragweite dessen, dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen des unheilbaren Verstoßes gegen die unverbrüchlichen Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes in Gestalt des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind und somit die Europawahl am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland in Ermangelung gültiger Europawahlgesetze nichtig sind mit der Folge, dass das Europaparlament zum wiederholten Male, nämlich seit 1979, nicht ordnungsgemäß besetzt sein wird, weil die bundesdeutschen Europaabgeordneten aus einer nichtigen Wahl hervorgehen werden, wenn dem Treiben nicht vorher ein Riegel vorgeschoben wird, erhielt nun auch Jean-Claude Juncker und sein Wahlkampfteam die von der Grundrechtepartei recherchierten und in Gestalt einer förmlichen Beschwerde des sog. Bundeswahlleiter und dem sog. Bundeswahlausschuss seit dem 14.03.2014 vorliegenden Fakten zur Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze am 08.05.2014 per mail übermittelt, Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht interessiert Sie als campaign director des Herrn Jean-Claude Juncker das Folgende im Licht der kommenden Europawahl, denn die ist auch dieses Mal wegen der ungültigen deutschen Europawahlgesetze nichtig mit der Folge, dass zum x-ten Mal das Europaparlament nicht ordnungsgemäß besetzt wird mit allen weiteren Folgen. Das Dilemma ist, die Bevölkerung ist und bleibt politisch granitenen dumm und die Täter wissen seit dem Ende des NS-Regimes Bescheid, denn die haben locker flockig weiter gemacht und deren Nachkommen bis heute. Die Links führen Sie zu den unwiderlegbaren Tatsachen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, das seit 65 Jahren die ranghöchste Rechtsordnung immer noch bildet, oder hat Herr Jean-Claude Juncker andere Erkenntnisse? Der bundesdeutsche SPD-Abgeordnete Martin Schulz weiß in der Sache übrigens Bescheid, hat aber Scheins kein Interesse, an der Wahlgesetzlosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland etwas zu ändern.
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament
Zum Schluss erlaubt sich der Unterzeichnende Sie auf die Mediathek des Bundestagsfernsehens hinzuweisen, in der Sie die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge finden und sich selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen können.
Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie die zwanglos, denn Sie wissen selbst, Wissen ist Macht…
Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o.a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.Mit freundlichen Grüßen
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231271)