Bis zum Ende des NS-Terrorregimes raubte und plünderte die nationalsozialistische Finanzverwaltung auf der Basis von nationalsozialistischer Weltanschauung und gesundem Volksempfinden legalisiert , seit dem 23.05.1949 sind es die NS-Rechtsordnung und das purifizierte nationalsozialistische Recht wider die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes, dass das verfassungswidrige straflose Rauben und Plündern bis heute ermöglicht.

Niemanden darf es überraschen, dass Politiker immer mehr vom Volkseinkommen in die Staatskasse lenken wollen. Dagegen hilft nur ein Mittel. [...] Deshalb braucht Deutschland neben der neuen Schuldenbremse endlich auch eine verbindliche Steuerobergrenze im Grundgesetz. [...] Diese Steuerbremse muss garantieren, dass der Staat seine Tarife automatisch an die Preis- und Einkommensentwicklung anpasst. Anders können wir Bürger uns gar nicht gegen erdrückende Abgaben wehren. (Quelle: Focus-online, 12.05.2014)

Was für eine Erkenntnis des Focus bzw. des Herrn Frank Thewes, letzter stolzer Träger des “Karl-Bräuer-Preises” 2011 des rechtsstaatlich fragwürdigen Bundes der Steuerzahler, der seinen namenlich aber auch sonst fragwürdigen Journalistenpreis seit 2013 wohl nicht mehr verleiht, nachdem die Grundrechtepartei aufgedeckt hat, wer das “Früchtchen” Karl Bräuer im NS-Terrorregime gewesen ist, nämlich nicht nur NSDAP-Mitglied und SS-Untersturmführer, sondern auch Schulungsleiter für Rasse- und Siedlungsfragen des Reichssicherheitshauptamtes im NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler.

[red. Anm.: "Karl-Bräuer-Preis des Bundes der Steuerzahler, sein Namensgeber war NSDAP-Mitglied und SS-Untersturmführer sowie Schulungsleiter für Rasse- und Siedlungsfragen."]

Focus und Thewes unterschlagen die Wahrheit, nämlich dass das seit 65 Jahren in er Bundesrepublik Deutschland installierte Steuerrecht auf dem den Holocaust maßgeblich mitgetragenen Steuergesetzen des Massenmörders Adolf Hitler vom 16.10.1934 basiert, obwohl dieses Zeugs mit dem Tod des Massenmörders am 30.04.1945 faktisch ersatzlos untergegangen ist. Dieses wird durch die für allgemeingültig erklärte und bis heute alle drei Gewalten unverbrüchlich bindende “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 deklaratorisch bestätigt.

Das hat aber die mit dem Bonner Grundgesetz am 23.05.1949 ein zweites Mal an die Macht gekommene “Bewegung” nicht gehindert, die NS-Rechtsordnung auf der Basis verfassungswidrig purifiziertem nationalsozialistischen Rechts, insbesondere des NS-Steuerrechts, haftungs- und straffrei für den einzelnen Amtsträger fortzusetzen. (Quelle: Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297. )

[red. Anm.: "Stiftete Fritz Schäffer als erster Bundesfinanzminister am 11.01.1950 im Bundestag zum Hochverrat an?"]

Nicht ohne Grund erhielt sowohl der Bund der Steuerzahler als auch das Bundesfinanzministerium sowie sein damaliger und heutiger Minister und gelernte Finanzbeamte Wolfgang Schäuble am 23.03.2013 den allen Opfern des Obrigkeitsstaates, antidemokratischer, menschenverachtender und verfassungswidriger Politik, des straflosen Amtsmissbrauchs, des straflosen Raubes von Eigentum sowie der straflosen Plünderung natürlicher Ressourcen zum persönlichen Vorteil einiger weniger unter Missbrauch der öffentlichen Gewalt und zum schweren Schaden der Demokratie gewidmeten Großen Anton-Hynkel-Preis verliehen.

Was bundesdeutsche Finanzminister sowie die bundesdeutsche Finanzverwaltung und deren verfassungswidrig sowie verfassungsfeindlich operierende Finanzgerichtsbarkeit von Steuergerechtigkeit trotz der auch sie zwingend unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes halten, hat der Karikaturist der Grundrechtepartei aktuell ins Bild gesetzt:

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231337)