“Ich glaube, dass die Türkei zum jetzigen Zeitpunkt nicht beitrittsreif ist”, sagte der seit 2004 aufgrund ungültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze illegal ins Europaparlament gewählte SPD-Mann Martin Schulz in der ARD viert Tage vor der nächsten nichtigen Europawahl.

Beide Politiker sehen in naher Zukunft keinen Platz für die Türkei in der EU. “Ich glaube, dass die Türkei zum jetzigen Zeitpunkt nicht beitrittsreif ist”, sagte Schulz. Im letzten TV-Duell vor der Wahl lehnte Juncker einen Beitritt ebenfalls ab: “Wer Twitter verbietet, hat die Zukunft nicht verstanden.” Die Türkei müsse demokratischer werden. Die Beitrittsgespräche hätten schon dazu beigetragen. Premier Erdogan habe das Rad zurückgedreht, “wir müssen es wieder in Gang bringen”. Immer wieder versprechen Politiker vor der Europawahl mehr Bürgernähe: In der ARD-”Wahlarena” waren der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten, Martin Schulz (SPD), und sein konservativer Herausforderer Jean-Claude Juncker (EVP) ihr unmittelbar ausgesetzt. Der langjährige Premier Luxemburgs gab sich launig zu Scherzen aufgelegt, der deutsche Präsident des europäischen Parlaments zeigte sich für jede Frage “sehr dankbar”. Naturgemäß distanzierten sich beide von den aufstrebenden Populisten, aber wenig voneinander - trotz klarer Positionen. (Quelle: mba, dpa, t-online.de, 20.05.2014)

Bekanntlich heißt es “Wer im Glashaus sitzt der werfe nicht mit Steinen” oder der Kriegsverbrecher und Propagandist Joseph Goebbels des NS-Terrorregimes und Massenmörders Adolf Hitler sagte einmal “Wenn du einmal angefangen hast zu lügen, dann bleibe auch dabei”. Beide Zitate passen sowohl auf den Deutschen Martin Schulz als auf den Luxemburger Jean-Claude Juncker, wenn sie vor laufenden Fernsehkameras der Türkei öffentlich eine Beitrittsabsage zur Europäischen Union erteilen, denn beide Figuren sind seitens der Grundrechtepartei schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 ungültig sind. Dass kein seitdem in einer bundesdeutschen Europawahl gewählter Abgeordneter und gewählte Abgeordnete verfassungsgemäß in der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden ist, liegt damit unverbrüchlich auf der Hand mit der Folge, dass das Europaparlament, dem Schulz und Junker seit Jahrzehnten angehören, niemals seit 1979 ordnungsgemäß besetzt gewesen ist mit der weiteren Folge, dass alle dort gefassten Beschlüsse des Europaparlaments null und nichtig sind.

Details zur gegenwärtigen Situation finden sich hier:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z.B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231499)