In Deutschland sind 64,4 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter fast drei Millionen Bürger anderer EU-Länder. Mit 96 Parlamentariern entsendet Deutschland die größte Gruppe nach Straßburg. Der bekannteste Italiener wird seine Stimme nicht abgegeben haben: Silvio Berlusconi ist nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs nicht wahlberechtigt. Es sei sehr schwer auszuhalten, nicht an der Europawahl teilnehmen zu dürfen, sagte der 77-Jährige am Samstag nach seinem vierstündigen Sozialdienst in einem Altenheim bei Mailand. Das Verbot, sich per Stimmzettel politisch zu beteiligen, “belastet mich wirklich sehr”, so Berlusconi.  (Quelle: Spiegel-online, 25.05.2014)

Seit dem die Grundrechtepartei am 14.03.2014 dem sog. Bundeswahlleiter und dem sog. Bundeswahlausschuss dezidiert schriftlich im Rahmen einer Beschwerde dargelegt hat, dass die Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind, wurden auch bundesdeutsche Medien über diesen Verfassungsbruch dezidiert fortlaufend bis heute informiert und sie tun das, was der Nazi-Jurist Dr. Willi Geiger in seiner Promotion 1941 unter dem Ttiel “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” von jedem einzelnen pflichtbewussten Journalisten bereits verlangte, nämlich im Konfliktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen aber totschweigen zu müssen.

Jede in der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des ungültigen Europawahlgesetzes abgegebene Wählerstimme läuft leer, denn die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze nichtig.

Dank der “granitenen Dummheit” der bundesdeutschen Bevölkerung will dieses diese staatstragende Tatsache nicht wahr haben, stattdessen wird weiter gemacht wie gehabt und das nicht nur seit 65 bundesdeutschen Jahren mit dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm samt Unmittelbarkeit und Bindewirkung der unverletzlichen Grundrechte gegenüber allen drei bundesdeutschen Gewalten.

Wie es im Lichte der am heutigen 25.05.2014 zum 8. Mal erfolgenden Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland mit dem vermeintlichen Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist, zeigt diese von der Grundrechtepartei veranlasste Dokumentation:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z.B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231565)