Gedanken zum »Unrechtsstaat« DDR

Wieviel Objektivität/Neutralität/Wissenschaftlichkeit ist der Aufarbeitung der Vergangenheit eines ehemaligen Feindstaates durch den anderen ehemaligen Feindstaat zuzurechnen, wenn dieser seine eigene nationalsozialistische Vergangenheit und die darauf aufbauende Zukunft nicht nur nicht aufgearbeitet hat, wie z.B. die weiterhin erfolgende Exekution nationalsozialistischer Gesetze oder der durch die Nationalsozialisten verursachte und bis heute Bestand habende Mangel am Straftatbestand des Amtsmissbrauchs beweisen, sondern dieses nationalsozialistische Erbe und seine Erfinder gegen alle grundgesetzlichen Maßstäbe verteidigt und darüber hinaus diese seine nationalsozialistische Vergangenheit und deren Verehrung gegenüber der Vergangenheit des ehemaligen Feindstaates sogar für überlegen hält, während er Kritiker unter Missbrauch der staatlichen Gewalt mittels fallbezogenem  Bedarfsrecht, Sachverhalts- und Aktenfälschung sowie Prozessbetrug zwangspsychiatrisiert und bis hin zur physischen Vernichtung bestraft, weil sie sich auf das Grundgesetz und ihre Grundrechte berufen?