BMJ Heiko Maas droht Dopingtätern mit Gefängnis, während bundesdeutsche Amtsträger auch 65 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes straffrei vorsätzlich Steuern, Gebühren und Abgaben zugunsten des Staates überheben dürfen.

Unter Strafe gestellt werden solle schon der Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit. „Wir sind es der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln“, sagte Maas. „Es droht gedopten Sportlern also künftig nicht mehr nur die Wettkampfsperre, sondern das Gefängnis.“ (Quelle: Focus-online, 21.02.2014)

Der am 21.02.2014 bekannt gewordene Dopingfall im bundesdeutschen Olympiateam in Sotschi hat den neuen Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Plan gerufen. „Sowohl der Besitz als auch die Anwendung von Doping-Mitteln sollen unter Strafe gestellt werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Dass seit 65 Jahren noch immer ersatzlos untergegangenes NS - Recht trotz der alle heute noch alle drei Gewalten unverbrüchlich bindenden “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 im bundesdeutschen Rechtssystem verfassungswidrig fortgeschrieben und vollzogen wird, hat den BMJ Heiko Maas seit dessen Amtsantritt noch zu keiner spontanen Reaktion veranlasst, einzig will er eine Arbeitsgruppe einrichten, die die Tatbestandsmerkmal des Mordes überarbeiten sollen, denn die würden noch von den Nazis herrühren. (Quelle: Focus-online, 04.02.2014)

Maas wäre gut beraten, sich mit dem Vituperatio in Gestalt des Großen Anton-Hynkel-Preises befassen, den das Bundesjustizministerium und dessen Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 23.03.2013 von der Grundrechtepartei als politischen Negativpreis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland verliehen bekommen hat.

Das Gleiche gilt für das Bundesministerium für Finanzen und dessen immer noch Minister Schäuble. Auch diese beiden Institutionen erhielten am 23.03.2013 den Großen Anton-Hynkel-Preis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland.

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /229802)

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