Über das Foltern im nicht als Rechtsstaat anerkannten Amerika regen sich bundesdeutsche Medien lauthals auf, dass jedoch die Folter in Deutschland übereinkommenswidrig seit 1990 nicht unter Strafe gestellt ist, wird von denselben Medien geigermäßig totgeschwiegen.

Mit ihren Verhörmethoden schockierte die Bush-Regierung die Welt. Ein neuer Bericht enthüllt weitere Details, wie gnadenlos die Amerikaner mit Gefangenen umgehen. Diese Foltertechniken gehören zum Repertoire der größten Demokratie der Welt. (Quelle: Focus-online, 04.04.2014)

Lauthals geht es zu in bundesdeutschen Medien, wenn z.B. der große Bruder Amerika nicht dem bundesdeutschen journalistischen Rechtsempfinden entspricht. Dann wird auf die Pauke gehauen, dann werden Geschichten erzählt, haarklein sind die Details, damit den gewogenen Leser auch nachhaltig schlecht bleibt. Wie gut fühlt sich die breite bundesdeutsche Leserschaft sodann im Schoße des bundesdeutschen Rechtsstaates aufgehoben, der seit fast 65 Jahren auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes basiert. Folter in Deutschland ist daher undenkbar und außerdem hat die Bundesrepublik ja auch im Jahr 1990 das Übereinkommen gegen Folter vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II S. 246) ratifiziert. Was will der Bundesbürger mehr, damit ist klar, wer auf dieser Welt der Gute und wer der Böse ist, oder?

Schaut der geneigte Leser z.B. in das Übereinkommen gegen Folter vom 10.12.1984, dann muss er sich auch mit dem Art. 4 befassen, der es ausdrücklich allen Nationalstaaten vorschreibt, dass sie den Tatbestand der Folter gemäß Art. 1 des Übereinkommens im nationalen Recht unter Strafe zu stellen haben. Eine fantastische Verpflichtung, die da jeder das Übereinkommen ratifiziert habende Nationalstaat eingegangen ist, nur hat die Bundesrepublik Deutschland diese Verpflichtung eigentlich auch umgesetzt? Hat sie ausdrücklich nicht, die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand und das hat seinen Grund, der im Wortlaut des Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 begründet liegt.

Im Art. 1 des Übereinkommens wird von der Nötigung gesprochen ohne dass dieser Tatbestand an das Gesinnungsmerkmal “verwerflich” gebunden ist. Würde nun die Folter im Wortlaut des Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 im bundesdeutschen Strafgesetzbuch als Straftatbestand normiert sein, dann gäbe es plötzlich zwei Nötigungstatbestände, den einen mit dem Gesinnungsmerkmal “verwerflich” und den anderen ohne.

Die Gesinnungsjustiz stammt im § 240 StGB (Nötigung) aus dem NS-Terrorregime, dass am 15.06.1943 nicht nur den Amtsmissbrauch ersatzlos strich, sondern auch die Nötigung und die Erpressung im Strafgesetzbuch auf die nationalsozialistische Gesinnung trimmte. Dazu wurde in beiden §§ (240, 253 StGB) jeweils gleichlautend der Abs. 2 eingefügt, Zitat:

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Zufügung des angedrohten Übels zu dem angestrebten Zweck dem gesunden Volksempfinden widerspricht.

Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes wurde dieser Nazi-Absatz 2 in § 240 und 253 StGB nicht etwa wieder ersatzlos gestrichen, sondern erstens lautete er bis 1953 gleichlautend weiter und wurde dann in den bis heute lautenden Wortlaut:

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

verfassungswidrig geändert. Weitere Details zum Thema “Straflosigkeit von Folter in der Bundesrepublik Deutschland” trotz ratifiziertem Übereinkommen gegen Folter lesen sich in der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei:

Rechtsfrage

Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens im bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind?

Tenor

Da in der Bundesrepublik Deutschland ein Personenkreis existiert, der von dem Übereinkommen gegen Folter, das am 01.09.1990 (BGBl 1990 II, S. 246) ratifiziert worden ist, nicht erfasst wird, hat die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass dieses Privileg des öffentlichen Dienstes beseitigt wird.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei sieht denn auch weniger den auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes realisierten REchtsstaat als die überkommene öffentliche Gewaltherrschaft versus die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland bis heute realisiert:

“Geigermäßig” totschweigen heißt übrigens, dass der pflichtbewusste Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muss. Das hat der dem NS-Terrorregimes leidenschaftlich gediente Nazi-Jurist, NSDAP- und spätere CSU-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger 1941 in seiner von den Alliierten Russen nach dem Ende des Dritten Reiches auf den Index verbotener nationalsozialistischer Schriften gesetzten Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” verbreitet. Derselbe Geiger schrieb darin auch, dass die Grundrechte und Menschenrechte der Bürger nicht vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Geiger war ein sehr folgsamer Hund des Führers und Massenmörders Adolf Hitler, was die Bundesrepublik Deutschland nicht daran hinderte, diesen Geiger zum persönlichen Referenten des ersten Bundesjustizministers Dehler zu machen und ihm dann in Personalunion zwei Jahrzehnte das Amt eines Richters am BGH und am BVerfG zu übertragen, wo er verfassungswidrig sein Unwesen treiben konnte.

Wie es um die bundesdeutsche Justiz einschließlich des seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230420)

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Ein Gedanke zu „Über das Foltern im nicht als Rechtsstaat anerkannten Amerika regen sich bundesdeutsche Medien lauthals auf, dass jedoch die Folter in Deutschland übereinkommenswidrig seit 1990 nicht unter Strafe gestellt ist, wird von denselben Medien geigermäßig totgeschwiegen.“

  1. “Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben. Man kann die Lüge so lange behaupten, wie es dem Staat gelingt, die Menschen von den politischen, wirtschaftlichen und militärischen Konsequenzen der Lüge abzuschirmen. Deshalb ist es von lebenswichtiger Bedeutung für den Staat, seine gesamte Macht für die Unterdrückung abweichender Meinungen einzusetzen. Die Wahrheit ist der Todfeind der Lüge, und daher ist die Wahrheit der größte Feind des Staates.”
    Joseph Goebbels

    Und dass das Goebbels-Nazi -System Die Wahrheit ist der Todfeind der Lüge, und daher ist die Wahrheit der größte Feind des Staates.”</b die Partei CSUSPDFDPGRÜNELINKE innehaben zeigt uns im Jahr 2014 der Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z.B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

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