… es wäre doch mal spannend, wenn sich ein Gericht öffentlich mit unseren Veröffentlichungen befassen müsste.
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Bevor man sich mit unliebsamen Vorwürfen beschäftigen muss sucht man lieber nach anderen Möglichkeiten dies zu umgehen.
Nun schon einige Tage her, dennoch oder darum gerade etwas fortgeschritten:
Z.B. “Europäischer Gerichtshof erlaubt Netzsperren”
“..Der EuGH hat am Donnerstag Zensur-Grundlagen geschaffen, mit denen auch legale, aber unbequeme Inhalte gesperrt werden könnten. Sind Inhalte tatsächlich illegal, dann sollte man sie löschen, denn Sperren lassen sich kinderleicht umgehen. Hier geht es nicht um den Schutz von geistigem Eigentum, sondern um Zensur und eine weitere Kanalisierung der Meinungsvielfalt. Die Politik hat die Massenmedien fest unter Kontrolle. Im Internet gelingt dies den (Ver)führern nur bedingt. In den nächsten Eskalationsstufen der “Krise” darf man nicht ausschließen, dass die Politik zu Propagandazwecken Netzsperren nutzt..”
http:/deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/27/eugh-fuehrt-offiziell-die-zensur-im-europaeischen-internet-ein/
UND/ODER “EuGH führt offiziell die Zensur im europäischen Internet ein”
“..Gerade kritische Websites sind den Regierenden zunehmend ein Dorn im Auge. In der Türkei wie in Russland werden daher in politisch gefährlichen Momenten mittlerweile Websites geradezu nach Belieben blockiert.
In Großbritannien gilt diese Zensur bereits seit Anfang des Jahres, allerdings dahingehend, dass man für sich für bestimmte Seiten aktiv entscheiden muss.
Wenn nun im Zuge der zunehmenden Repression der Staaten eine Regierung beschließt, dass bestimmte kritische Wortmeldungen unter “Terror” fallen, dann kann die Telekom jede kritische Website abdrehen.
Die EU hat in diesem Zusammenhang in den vergangenen Monaten erste Vorbereitungen getroffen, wie die FAZ berichtete. Mit China möchte die EU in diesem Zusammenhang allerdings nicht verglichen werden.”
http:/deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/27/eugh-fuehrt-offiziell-die-zensur-im-europaeischen-internet-ein/
PS: Alle vergangenen Hochkulturen sind bis jetzt an den Eigenheiten des Menschen gescheitert. Nun schreiben wir das letzte Kapitel, dass der Globalisierung.
Auch der blinde Glaube an ein funktionsfähiges BVerfG ist ein freies Grundrecht eines jeden einzelnen Menschen in der BRD.
Ich bitte daher entsprechend um Toleranz bei solchen “geistig Verirrten” und solange die Richter sich nicht selbst gefährden ist wohl von einer unmittelbaren Einweisung abzusehen, zumal sie allenfalls mit Papier am rot gold schwarzen Bande um sich herumschmeißen.
Ob das Aufnahmeritual in den Kreis der Gläubigen bereits wirksam durch eine Klageschrift abgeschlossen ist wäre ggf. noch rechtlich abzusichern.
Wer liefert sich schon gerne selbst ans Messer. Die Artikel des Grundgesetzes sowie die Wortprotokolle des Parlamentarischen Rates sprechen zusammen Bände. Bisher haben die, die sich zum zweiten Mal die Macht angeeignet haben nach 1933 auf die im Machwerk “mein Kampf” des Massenmörders Adolf Hitler auf Seite 418 beschriebene “granitene Dummheit” der Bevölkerung gesetzt, ob dieses auch weiterhin gelingt, wird sich zukünftig zeigen.
Laut Spiegel ist aufgefallen, dass die Hälfte der Richter zum BVerfG entgegen dem unverbrüchlichen Wortlaut und Wortsinn des Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG seit Jahrzehnten (ich sage, seit dem ersten Tag 1951) anstatt dem gesamten Deutschen Bundestag von einem nicht verfassungsrechtlich legitimierten Richterwahlausschuss “gewählt” werden. Der Spiegel zitiert dann zwar den Verfassungsfeind Voßkuhle, der da irgendwo etwas in irgendeinem Kommentar (wahrscheinlich in v. Mangoldt, dessen Erfinder der Nazi-Jurist Dr. Hermann v. Mangoldt gewesen ist, also ein ganz besonders erwiesener Freund von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat mit geleistetem Eid auf den Massenmörder Adolf Hitler) und faselt da was von herrschender Meinung in der Literatur, Fakt ist, dass aufgrund der hälftigen Fehlbesetzung des BVerfG, schon aus diesem Grund alle Kammern und beide Senate niemals verfassungskonform mit dem gesetzlichen Richter besetzt ist, so dass alle BVerfG-Entscheidungen bis heute schon deshalb nichtig sind und bleiben. Das sollte sich nun mal bald rumsprechen.
Übrigens war es wohl die Grundrechtepartei, wenn ich mich da richtig erinnere, die da sogar eine Expertise veröffentlicht hat zur Problematik der verfassungswidrigen Richterwahl entgegen Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG. Ob der Nazi-Jurist Dr. Willi Geiger wohl immer noch im Grabe lacht oder ob ihm dieses nach und nach bereits vergangen ist? Mich würde es brennend interessieren. Allem Anschein nach kippt langsam aber sicher das verfassungswidrige und mithin verfassungsfeindliche Regime.
Offensichtlich wird das Wort Grundrechte gescheut, wie der Teufel das Weihwasser:
Der Richter scheut die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser – aber er trinkt es gern.