Der SPIEGEL erdreistet sich im Fall Edathy von Verletzung des Amtsgeheimnisses zu faseln, anstatt der bundesdeutschen Straflosigkeit von Amtsträgern in die Augen zu schauen.

Der Fall Edathy weitet sich aus: Durfte der damalige Innenminister Friedrich SPD-Chef Gabriel über mögliche Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informieren? Der Staatsrechtler Ulrich Battis ist der Meinung, der CSU-Politiker habe das Amtsgeheimnis verletzt. Auch Ermittler sind empört. (Quelle: Spiegel-online, 13.02.2014)

Leider träumt da die bundesdeutsche Journallaie von einem rechtsstaatlichen Zustand, den es bei schon nur oberflächlichen Hinsehen in der Bundesrepublik Deutschland schon längst nicht mehr gibt, jedenfalls in den Fällen nicht, in denen es politische Amtsträger betrifft. Schaut man noch tiefer hin, dann fällt auf, dass es seit 64 Jahren  im bundesdeutschen StGB am Amtsmissbrauch als Straftatbestand mangelt und Steuerhinterzieher, die auf das hochgelobte Steuergeheimnis, immerhin ein existierender Straftatbestand, hoffen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbaren, werden postwendend eines Besseren belehrt, weil geheim bleibt nur, welcher Amtsträger sie gesetzeswidrig an die Medien verpfiffen hat, alles andere wird breitgetreten im Geiste des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, der in seiner flammenden Rede vor seinen persönlich unantastbaren treuen Dienern an der Bundesfinanzschule in Siegburg am 15.01.1951 den Steuerhinterzieher als nicht mehr gesellschaftsfähig bezeichnet hat, selbst für den Fall, dass er seine Strafe verbüßt hätte. Im NS-Terrorregime war da die Rede von “Volksschädlingen”.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat den Zustand der Bundesrepublik Deutschland wieder einmal trefflich in diesem Fall als “Öffentliche Gewaltherrschaft” dargestellt:

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /229703)

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