Der Fall Edathy weitet sich aus: Durfte der damalige Innenminister Friedrich SPD-Chef Gabriel über mögliche Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informieren? Der Staatsrechtler Ulrich Battis ist der Meinung, der CSU-Politiker habe das Amtsgeheimnis verletzt. Auch Ermittler sind empört. (Quelle: Spiegel-online, 13.02.2014)
Leider träumt da die bundesdeutsche Journallaie von einem rechtsstaatlichen Zustand, den es bei schon nur oberflächlichen Hinsehen in der Bundesrepublik Deutschland schon längst nicht mehr gibt, jedenfalls in den Fällen nicht, in denen es politische Amtsträger betrifft. Schaut man noch tiefer hin, dann fällt auf, dass es seit 64 Jahren im bundesdeutschen StGB am Amtsmissbrauch als Straftatbestand mangelt und Steuerhinterzieher, die auf das hochgelobte Steuergeheimnis, immerhin ein existierender Straftatbestand, hoffen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbaren, werden postwendend eines Besseren belehrt, weil geheim bleibt nur, welcher Amtsträger sie gesetzeswidrig an die Medien verpfiffen hat, alles andere wird breitgetreten im Geiste des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, der in seiner flammenden Rede vor seinen persönlich unantastbaren treuen Dienern an der Bundesfinanzschule in Siegburg am 15.01.1951 den Steuerhinterzieher als nicht mehr gesellschaftsfähig bezeichnet hat, selbst für den Fall, dass er seine Strafe verbüßt hätte. Im NS-Terrorregime war da die Rede von “Volksschädlingen”.
Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat den Zustand der Bundesrepublik Deutschland wieder einmal trefflich in diesem Fall als “Öffentliche Gewaltherrschaft” dargestellt:
Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /229703)

Mal der fall einer Steuer CD:wenn einem Bundesland eine Steuer CD angeboten wird,darf oder muss der Finanzminister den Schweizer Staat informieren?
Könnten Sie die Frage bitte präzisieren?
Deshalb werden oder wurden deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen auch von der Schweizer Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht, um ihnen in der Schweiz den Prozess zu machen wegen Anstiftung und Beihilfe zur Wirtschaftsspionage, weil das alles so absolut rechtsstaatlich ist, was bundesdeutsche Finanzbeamte und Steuerfahnder so alles im Ausland wie im Inland treiben.
Haftbefehle gegen bundesdeutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen von Schweizer Justiz erlassen
Die Grundrechtepartei hat ein tolles Archiv in kurzer Zeit aufgebaut.
Da wollen wir doch alle mal schauen, wer denn da die Ermächtigung erteilt gemäß § 353b StGB, weil es im Absatz 4 heißt: “Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt”.
Wer wäre denn da derjenige, der die Ermächtigung zu erteilen hätte im Fall Friedrich, war er doch damals selbst Minister des Innern, also oberste Bundesbehörde. Aber da wird ja im Moment geprüft und geprüft und geprüft. Vielleicht ja der Nachfolger und Vorgänger des Herrn Friedrich, der kostenträchtige Thomas de Maizière?
Wie es guter Brauch der Grundrechtepartei inzwischen geworden ist, erhielt der Spiegel-Redakteur die u.a. mail mit freundlichen Grüßen übersandt:
Mal schauen, ob sich Herr Philipp Alvares de Souza Soares aus der Deckung traut und zumindest mal nachfragt. Aber damit ist wohl kaum zu rechnen, denn dann müsste er ggf. Farbe bekennen, wenig bis gar kein wirkliches Hintergrundwissen zu haben, sondern nur ein Redakteur ist, der sich in die Feder diktieren lässt, nur nicht von jedem, die Auswahl treffen da aber sicherlich andere für ihn. So funktioniert heute denn wohl die freie und unabhängige Presse und ihre eingekauften Geschichtenerzähler.