Im Machtkampf um den wichtigsten EU-Posten geht das Europäische Parlament in die Offensive: Einmütig haben dessen Fraktionsvorsitzende am Dienstag den EVP-Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker aufgefordert, in der Straßburger Volksvertretung eine Mehrheit für das Amt des Kommissionspräsidenten hinter sich zu sammeln. Das ist ein Signal an den Rat, die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs. Es lautet: Das Parlament, erst am letzten Sonntag per Wahl direkt vom Volk legitimiert, hat das größte Gewicht bei der Vergabe des Topjobs in der in der EU. (Quelle: Spiegel-online, 27.05.2014)
Der auf den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 basierende Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland hat am 25.05.2014 endgültig sein verfassungsgetreues rechtsstaatliches Gesicht verloren, denn in Ermangelung verfassungskonformer bundesdeutscher Europawahlgesetze ist und bleibt die bundesdeutsche Europawahl vom 25.05.2014 ebenso nichtig wie alle anderen bundesdeutschen Europawahlen seit 1979. Das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG führt im Fall seiner einfachgesetzlichen Nichtbeachtung zur Ungültigkeit des einzelnen bundesdeutschen Europawahlgesetzes und macht alle auf diesem ungültigen Gesetz fußenden bundesdeutschen Wahlakte und mithin zur Nichtwahl eines jeden sich zur Wahl gestellt habenden bundesdeutschen Kandidaten. Eine Entsendung ins Europäische Parlament führt zur nicht ordnungsgemäßen Besetzung des EU-Parlamentes und mithin zur Nichtigkeit aller dort getroffenen Entscheidungen.
Details lesen sich insbesondere unter der von der Grundrechtepartei veranlassten Dokumentation:
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.
In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.
Interessant ist, wie die bundesdeutsche Presse, die sich immer wieder gerne als 4. Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland tituliert, hier willfährig die grundgesetzlichen unwiderlegbaren Fakten totschweigt, anstatt sich verfassungskonform für den bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu verwenden.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231608)