Redaktion Günther Jauch weiß über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Folge der nichtigen Wahl am 25.05.2014 seit dem 26.05.2014 unmittelbar Bescheid, ebenso ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo selbst.

“Das ist einfach nur daneben”: Günther Jauch verteidigt in einem Beitrag für die “Bild”-Zeitung seinen Talkshow-Gast Giovanni di Lorenzo – und verurteilt die Aufregung um dessen doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl. In einem Gastbeitrag für die “Bild”-Zeitung schreibt Jauch, was in der öffentlichen Debatte aus dieser “Petitesse” entstanden sei, habe ihn fassungslos gemacht. Von der Diskussion in seiner Sendung bleibe nun nur hängen, dass di Lorenzo ein Wahlfälscher sei. “Das ist für mich so absurd, dazu noch gemein und im Namen angeblicher ‘political correctness’ einfach nur daneben”, so Jauch. Di Lorenzo hatte in der Sendung am Sonntag freimütig berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat – einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Grundschule der Hansestadt. Wer zwei Staatsbürgerschaften hat, darf nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen. Di Lorenzo beteuert, das habe er nicht gewusst. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt trotzdem.(Quelle: Spiegel-online, 28.05.2014)

Die Fernsehredaktion der Sendung “Günther Jauch” weiß seit dem 26.05.2014 über die Fakten der bundesdeutschen nichtigen Europawahl wegen der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze aufgrund deren unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG Bescheid. Die Grundrechtepartei hat der Redaktion des Fernsehjournalisten Günther Jauch am 26.05.2014 die entsprechenden Informationen per mail zukommen lassen.

Es gibt daher keinen Grund, den Chefredakteur der ZEIT di Lorenzo wegen seines Geständnisses am 25.05.2014 in der Sendung “Jauch” zu bemitleiden, denn in Ermangelung gültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze war die Stimmabgabe des Herrn di Lorenzo in der deutschen Grundschule ebenso nichtig wie die eventuelle Stimmabgabe des Herrn Jauch am 25.05.2014, so denn dieser an der Europawahl teilgenommen haben sollte. Auch alle Briefwähler haben in der Bundesrepublik Deutschland nichts gewählt, denn auf der Basis eines ungültigen Wahlgesetzes ist jede Wahl nichtig und jedes Wahlergebnis ungültig / nichtig. Da gibt es dann auch nicht den Versuch einer Wahlfälschung von Seiten eines Herrn di Lorenzo. Straftäter sind hier ganz andere Personen.

Straftäter sind seit dem 14.03.2014 zuvörderst die über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze schriftlichlich von der Grundrechtepartei vor laufender Fernsehkamera des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages in Berlin persönlich in Kenntnis gesetzten Amtsträger in Gestalt des Bundeswahlleiters Roderich Egeler und seines Stellvertreters Dieter Sarreither und die Personen in Gestalt des Bundeswahlausschusses Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen),   Dr. Thomas Hahn (FDP), Petra Kansy (CDU), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Vorsitzender Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp. Am 03.04.2014 wurde ebenfalls vor laufenden Kameras des Bundestagsfernsehens die am 14.03.2014 überreichte förmliche Beschwerde mündlich von Seiten des Bundessprechers der Grundrechtepartei Ingmar Vetter nicht nur wiederholt, sondern auch dezidiert begründet und der Bundeswahlschuss zum sofortigen Handeln aufgefordert.

Bis heute handelt der Bundeswahlausschuss durch pflichtwidriges verfassungsfeindliches Unterlassen, denn es oblag dem Bundeswahlleiter sowie dem Bundeswahlausschuss, die bundesdeutsche Europawahl zum 25.05.2014 wegen der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze aufgrund deren unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG abzusagen. Stattdessen hat dieser Personenkreis sich im Sinne von § 107a StGB sowie § 108a StGB strafbar gemacht, denn es wurde eine nichtige Wahl durchgeführt, die zu einem nichtigen Ergebnis geführt hat und das nichtige Ergebnis wird zum gültigen Wahlergebnis vom Bundeswahlleiter erklärt mit der Folge, dass das Europaparlament mit nicht verfassungskonform gewählten bundesdeutschen Personen besetzt wird, die nicht den Status Europaabgeordnete tragen können und dürfen mit der weiteren folge, dass alle Entscheidungen des EU-Parlaments null und nichtig sind.

Weitere Details lesen sich hier:

Zum 8. Mal wird seit 1979 am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich der Europawahlen von Staats wegen systematisch Wählerbetrug und Wahlfälschung begangen mit der zwingenden Folge der Nichtigkeit des bundesdeutschen Europawahlergebnisses 2014.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

Bleibt zum Schluss noch folgende Bemerkung:

Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer und strammes CSU-Mitglied Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o.a. Fakten spätestens jetzt öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr länger Täter.

Allen Lesern und Leserinnen dieses Artikels wird das Geleitwort zur Grundgesetzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung vom 25.11.1970 des ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Gustav Heinemann wärmstens ans Herz gelegt:

Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.«

Dumm ist inzwischen nur, wenn der einzelne Grundrechtsträger sich kundig gemacht hat und auf diese Weise den auf das Bonner Grundgesetz ausdrücklich vereidigten und trotzdem unwilligen Amtsträgern verfassungs- und konventionsrechtlich immer öfters von nun an die Karten legt.

In der bundesweit in den Grundschulen inzwischen im Umlauf befindlichen Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren “Voll in Ordnung – unsere Grundrechte”, heißt es nämlich zutreffend:

Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.

(Originalartikel: /231615 )

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Redaktion Günther Jauch weiß über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Folge der nichtigen Wahl am 25.05.2014 seit dem 26.05.2014 unmittelbar Bescheid, ebenso ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo selbst. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.

8 Gedanken zu „Redaktion Günther Jauch weiß über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Folge der nichtigen Wahl am 25.05.2014 seit dem 26.05.2014 unmittelbar Bescheid, ebenso ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo selbst.“

  1. Herr Jauch ist doch ein Mitläufer, der sich die Nazischuhe selbt anzieht.
    Warum? Er lebt von den Nazistrukturen - die Vollstrecker für den ARD/ZDF-Beitragsservice sorgen dafür, dass Jauch seinen Geldsack vollbekommt.
    Natürlich macht sich der oben erwähnte Mann nicht selber die Finger schmutzig.
    Laut Vollstreckungsauftrag des Gläubigers „Beitragsservice ARD und ZDF“ haben Sie die nachstehenden Forderungen nicht bezahlt.
    Deswegen werden in repressiv-erpresserischer Sprache den Bürgern, die sich auf das Grundgesetz der BRD berufen und ihre innehabenden Grundrechte einfordern, Erzwingungshaft und polizeiliche Wohnungszwangsöffnung in Aussicht gestellt.
    Und zwar nicht in China oder Nordkorea, sondern in der Bundesrepublik Deutschland, der leuchtenden Demokratie des freien Westens, die regelmäßig Russland und China an den Pranger stellt.
    Wenn der Massenmörder Adolf Hitler heute noch leben würde, würde er bestimmt stolz auf den oben erwähnten Mann sein, der mit Folter und Barbarei seinen Lebensunterhalt eintreiben lässt.
    http:/de.wikipedia.org/wiki/Barbarei
    Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft von 1933-1945 wird wegen ihrer Unmenschlichkeit oft als Barbarei oder als „Zivilisationsbruch“ bezeichnet.

    1. @ Klaus
      Sie haben da wohl völlig Recht mit Ihrer These, dass Jauch mittelbar sein üppiges Fernsehhonorar ggf. bei jedem, der einen Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und nicht willens ist, die Zwangsabgabe, die man verblümt im öffentlichen Sprachgebrauch unverfänglich “Haushaltsabgabe” nennt, zwangsweise beitreiben zu lassen. Fraglich ist, ob der Herr Jauch so um die Ecke denken kann? Der glaubt doch sicherlich, dass die jeden, ja sogar ihn selbst betreffende “Haushaltsabgabe” zur Finanzierung der Rundfunkanstalten (Gebäude, Sender, Brandschutzanlagen, pp) benötigt wird. Woher die exorbitanten Honorare stammen, weiß doch keiner der Empfänger, außerdem glauben die, sie seien dieses Honorar wert.

      Jauch ist nur einer von diesen, denn letztendlich werden alle, die irgendwie ihre Füße unter den Tisch des öffentlich - rechtlichen Rundfunks und Fernsehens in Deutschland stellen, von dieser Zwangsabgabe zwangshonoriert. Würden die Redaktionen dieser Anstalten sich entsprechend grundgesetzkonform mit diesem Verfassungsbruch befassen, würden sie tatsächlich ihre nie versiegende Ernährungsquelle beschädigen. Dass das nicht passieren wird, ist dadurch sichergestellt, dass in den öffentlich - rechtlichen Anstalten ausreichend verfassungsfremde bis verfassungsfeindliche Juristen ebenfalls auf diese Weise zwangsernährt ihr Dasein fristen und die Verfassungsdummheit der Redaktionen entsprechend dumm halten, komme was da wolle.

      Im parlamentarischen Rat wurde übrigens an 11.01.1949 über die Frage der Kostenfreiheit diskutiert, denn es heißt ja “ungehindert” sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. “Ungehindert” hieß damals schon auch kostenfrei. Man zog sich damals aus der Affäre mit der Behauptung, dass das Radio ja gar keine Staatsinstitution sei und hoffte sodann, dass kein Jurist auf die Idee käme, “ungehindert” mit “kostenfrei” zu kombinieren.

      Dank der granitenen politischen Dummheit der bundesdeutschen Bevölkerung und dem verfassungswidrigen Kammerzwang, dem sich seit 65 Jahren Juristen Scheins mit ungetrübter Freude unterwerfen, treiben Jauch und Co von Fall zu Fall ihr üppiges Rundfunk- und Fernsehhonorar mit Gewalt bei, denn besser lässt es sich doch kaum in einer freiheitlich - demokratischen Diktatur und dem damit einhergehenden rechtsstaatlichen Willkürprinzip des allmächtigen Volksstaates leben, oder?

      Die Dummen sind bis heute die Printleute, die noch keine Zwangsabgabe zugesprochen bekommen haben auch von denen, die weder interessiert noch des Lesens kundig sind.

  2. Ich folgende Kommentierung zum Zitiergebot aus dem Jahr 2006 gefunden:

    Art. 19 Abs. 1 enthält ferner das sog . Zitiergebot, d. h. der Gesetzgeber muss ausdrücklich das Grundrecht nennen, das eingeschränkt werden soll. Damit sollen Grundrechtsänderungen transparent gemacht werden. Diese Bestimmung kann auch als eine Art Warnschuss an den Gesetzgeber aufgefasst werden, sich bewusst zu machen, was er tut, wenn er ein Grundrecht begrenzt. Einschränkende Gesetze müssen das betreffende Grundrecht jedoch nur dann ausdrücklich nennen, wenn das Gesetz die Schranken verengt, die von vornherein in jedem Grundrecht selbst enthalten sind.

    Woher dieser Kommentar eines gewissen Peter Schade die Gesetzesgrundlage für diese fettmarkierte dubiose “Meinung” hat, wird wohl immer sein Geheimnis bleiben.

      1. zu bemerken ist noch, dass in dem GG-Kommentar nix angegeben wurde, welchen beruflichen und juristischen Hintergrund dieser Peter Schade hat und was ihn angeblich berechtigt/befähigt diesen GG-Kommentar abzulassen.

        Der Verlag dieses dubiosen GG-Kommentars hat auch noch den markanten Namen: “Walhalla Fachverlag”.
        Aber dieser dubiose GG-Kommentar ist mittlerweile in jeder Volkshochschul-Bücherei zu finden gewesen, die ich aufgesucht habe.

        1. Bei AMAZON findet sich die Lösung zur Person “Peter Schade”, denn dort heißt es an signifikanter Stelle:

          “Prof. Dr. Peter Schade ist seit Jahrzehnten Verfasser zahlreicher Fachbücher, unter anderem für den gymnasialen Schulbereich. Zuletzt war er Gastprofessor an der Otto-von- Guericke-Universität in Magdeburg.”

          Sodann findet man die Internetseite dieses Schade, auf der dieser als wohl wichtiges Kriterium “Kriegsteilnehmer” herausstellt. Dieser Schade hat dem Massenmörder Adolf Hitler und mithin dem NS-Terrorregimes gedient, wie auch der Nazi-Jurist, NSDAP-Mitglied, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger dem Massenmörder und dem Holocaust gedient hat. Beide haben bis heute ihre geistigen Spuren hinterlassen, Geiger in Gestalt seiner Promotion “Die Rechtstellung des Schriftleiters” von 1941 und dieser Schade in Gestalt seiner grundgesetzwidrigen Kommentierung, ist das dargebotene Beispiel zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls entlarvend.

          Das es hier derselbe Schade ist, der beim AMAZON als Autor näher beschrieben wird, erschließt sich aus dem übereinstimmden Hinweis der Gastprofessur an der Universität Magdeburg.

          Das NS-Terrorregime hat seine verbrecherischen Ideen und Ziele konsequent der Jugend eingetrichert und die hat nach dem Ende des NS-Terrorregimes 1945 den geistigen Nährboden gebildet für die bis heute andauernde klammheimliche Fortsetzungsgeschichte der NS-Rechtsordnung auf dem Boden von purifiziertem nationalsozialistischem Recht im Schattend es Bonner Grundgesetzes, dessen Inhalt die Bevölkerung bis heute nicht wirklich kennengelernt, geschweige denn schätzen gelernt hat und inzwischen auch gar nicht mehr will, denn man strebt schon wieder nach was großartig Neuem ohne das Vorhandene überhaupt realisiert zu haben.

          Was hat der Kriegsverbrecher und des Massenmörders propagandistische Dreckschleuder Goebbels als seinen letzten Tagebucheintrag hinterlassen:

          »Sollte uns der Sprung in die große Macht nicht gelingen, dann wollen wir unseren Nachfolgern wenigstens eine Erbschaft hinterlassen, an der sie selbst zugrunde gehen sollen. Das Unglück muß so ungeheurlich sein, daß die Verzweiflung, der Wehruf und Notschrei der Massen trotz aller Hinweise auf uns Schuldige sich gegen jene richten muß, die sich berufen fühlen, aus diesem Chaos ein neues Deutschland aufzubauen. Das ist meine letzte Berechnung.« Goebbels letzter Tagebucheintrag

          Und von diesen “Schades” gibt es bis heute noch mehr als genug und sie haben nicht nur gewirkt, sondern ihre Hinterlassenschaften wirken weiter, selbst verfressen sie inzwischen ihre üppigen Renten und Pensionen in dem Glauben, dem Massenmörder und der Idee des NS-Terrorregimes bis in den eigenen Tod gedient zu haben.

      2. “Du siehst den Splitter in Deines Bruders Auge und achtest nicht des Balkens in Deinem Auge!”

        Diejenigen Fehler, welche mich bei meinem Nebenmenschen am meisten stören, sind bei mir selbst in ganz besonderem Grade und für andere lästig ausgeprägt. (also Fehler, welche mich aufregen!)

  3. Jauch verharmlost in Sachen “Doppelwahl” durch Giovanni di Lorenzo, Zitat vom vom 27.05.2014 in Focus-online:

    “In einem Gastbeitrag für die “Bild”-Zeitung vom Mittwoch schreibt Jauch: “Als Europäer mit einem italienischen und einem deutschen Pass hat er nach Zusendung der Wahlunterlagen bei der Europawahl in gutem Glauben sowohl im italienischen Konsulat als auch in einem deutschen Wahllokal seine Stimme abgegeben. Das hat er ohne Argwohn in meiner Sendung erzählt. Er hätte das aber laut europäischem Wahlgesetz, das nun nicht jeder von uns unter seinem Arm trägt, nicht tun dürfen. Er hat das eingesehen, sich entschuldigt und es wird nicht wieder vorkommen.“

    Was aus dieser „Petitesse” entstanden sei, habe ihn „fassungslos” gemacht. Jauch betonte, er kenne di Lorenzo “seit über 30 Jahren als ebenso aufrechten Journalisten wie aufrichtigen Menschen“. Er frage sich, ob “wir die Maßstäbe für Schuld oder Unschuld, für Vorsatz oder Fahrlässigkeit, für Wichtiges oder vergleichsweise Nichtiges völlig verloren“ haben.”

    Der Herr Jauch hat es Scheins nicht so mit gültigen so wie mit ungültigen Gesetzesvorschriften aber ebenso wenig wohl mit den in gültigen Gesetzen verankerten Regeln. Ist jemand aufrichtig, dann darf er auch das tun, was ihm das Regelwerk ausdrücklich verbietet, dieses sogar ausdrücklich unter Strafe stellt.

    Anstatt dass sich Herr Jauch über die ihm bekannt gemachte Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze öffentlich äußert, lamentiert er hier unsubstantiiertes Vokabular in die Welt und gibt sich als den Moralapostel. Jauch würde natürlich mit einem öffentlichen Statement bezüglich der nichtigen bundesdeutschen Europawahl am 25.05.2014 gegen die ungeschriebenen Gesetze des deutschen pflichtbewussten Journalismus verstoßen, nämlich im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen müssen, damit auch 65 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die darin verankerten Rechtsbefehle und unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte systematisch leerlaufen und nicht der verfassungswidrigen Willkür und Allmacht des Staates zuwiderlaufen.

    Im Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 + 2 GG heißt es für alle seit 65 Jahren nachlesbar und unverbrüchlich:

    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Und der § 107a StGB lautet:

    (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Würden die bundesdeutschen Europawahlgesetze nicht wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sein, dann würde tatsächlich der Herr di Lorenzo “unbefugt” i.S.v. § 107a StGB in der Bundesrepublik am 25.05.2014 gewählt haben, so er denn auch in Italien am 25.05.2014 gewählt hat. Die Reihenfolge spielt hier übrigens keine Rolle. Die Gesinnung spielt hier keine Rolle, sondern nur die Erfüllung der notwendigen Tatbestandsmerkmale. § 107a StGB setzt aber immer ein gültiges, also mithin verfassungskonformes Wahlgesetz z.B. voraus, nur dann wäre auch der Versuch z.B. erfüllbares Tatbestandsmerkmal. Ohne gültiges Wahlgesetz keine gültige Wahl, mithin auch keine Wahlfälschung oder ein Versuch einer solchen durch den Wähler möglich.

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