Kalte Progression spült verfassungswidrig immer wieder Millionen Euro in die bundesdeutschen Steuerkassen während seit 65 Jahren auf der Basis von Hitlers Steuergesetzen aus dem Jahr 1934 verfassungswidrig die Bundesbürger/innen abkassiert werden.

Dank der kalten Progression nimmt der Fiskus allein in diesem Jahr 770 Millionen Euro mehr ein als gedacht. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus internen Unterlagen des Finanzministeriums hervor. Die SPD fordert eine Änderung des Steuerrechts. Auch in den Bundesländern wächst der Druck auf Schäuble, der in der vergangenen Woche erklärt hatte, in dieser Legislaturperiode keine größeren Änderungen im Steuerrecht mehr anzugehen. “Da wir die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erhalten wollen, dürfen wir nicht zulassen, dass dieses Prinzip auf lange Sicht durch die kalte Progression leidet”, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) dem SPIEGEL. (Quelle: Spiegel-online, 30.03.2014)

Ob verfassungswidrige kalte Progression oder das verfassungswidrige  haftungs- und straflose Plündern seitens der bundesdeutschen auf das Bonner Grundgesetz vereidigten Finanzbeamten auf der Basis von heute noch existierenden Steuergesetzen des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler lässt am Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sowie der darin verankerten freiheitlich - demokratischen Grundordnung inzwischen zweifeln. Hervorgegangen aus der Ausformung organisierter Kriminalität, deren Hauptmerkmal das systematische gesetzmäßige Ausrauben und Plündern aller Juden im NS-Terrorregime zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 bis hin zum Holocaust gewesen ist. Dieses System wurde mit der verfassungswidrigen Übernahme des NS-Steuerrechtes am 11.01.1950 bis heute den jeweiligen neuen Gegebenheit immer wieder angepasst fortgesetzt. Ein wichtiges Kriterium ist hier der vorsätzliche Verzicht auf die redaktionelle Wiedereinführung des am 15.06.1943 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichenen Amtsmissbrauches sowie die Beibehaltung der Gesinnungsjustiz in den §§ 240 StGB (Nötigung) und 253 StGB (Erpressung), denn nur wenn das Mittel zum Erfolg verwerflich ist, sind Nötigung oder Erpressung strafbar. Wenn Staatsdiener zugunsten der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes oder einer Kommune den Bürger nötigen oder erpressen, ist dieses Mittel zum Zweck niemals verwerflich, denn der hoheitliche aber verfassungswidrig handelnde Amtsträger handelt ja nicht aus Eigennutz.

Schon Adenauer hat es während der Besatzungsjahre zwischen 1945 und 1949 ausgesprochen, dass nämlich die Steuergesetze der Alliierten nicht geeignet wären, die überschüssige Kaufkraft der Bevölkerung wirksam abzuschöpfen. Wie viel überschüssige Kaufkraft steht im Lichte des Bonner Grundgesetzes eigentlich jedem Bundesbürger und Grundrechtsträger zu, muss sich doch jeder Bundesbürger endlich einmal fragen oder sich weiter ausrauben und plündern lassen.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei sieht immer noch das ganze bundesdeutsche Steuersystem unter dem Eindruck des “Kassieren mit der Flinte”:

Weitere Details lesen sich mit Blick auf den gegenwärtigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland im Lichte des Bonner Grundgesetzes in den entsprechenden Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.

(Originalartikel: /230343)

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