Sie kommen von der Tierschutz- und der Familienpartei – und sie repräsentieren Deutschland im neuen Europaparlament. Dank der gefallenen Drei-Prozent-Hürde ziehen sieben kleinere Parteien mit Einzelkandidaten ins EU-Parlament ein.(Quelle: Focus-online, 26.05.2014)
Die Einzelkandidaten Martin Sonneborn (DIE PARTEI), Klaus Buchner (ÖDP), Arne Gericke (Familien-Partei), Udo Voigt (NPD), Stefan Eck (Tierschutzpartei), Julia Reda (Piratenpartei) und Ulrike Müller (Freie Wähler) freuen sich über ihre Wahl zum Europaabgeordneten aber der Schein trügt, denn weil die bundesdeutsche Europawahl am 25.05.2014 wegen der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze aufgrund ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das og. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichti ist und bleibt, sind auch die gewählten Kandidaten nicht verfassungskonform gewählt und haben im europäischen Parlament derzeit nichts zu suchen, wollen sie nicht noch Gefahr laufen, sich wegen Betruges strafbar zu machen, denn nur einem verfassungsgemäß gewählten Kandidaten steht das Mandat auch rechtmäßig zu.
Die Grundrechtepartei hat am 26.05.2014 allen sog. o.a. Einzelkandidaten eine persönliche mail geschickt. Anhand der in der mail dezidiert dargestellten Fakten ist es jedem einzelnen Adressaten ohne Umschweife möglich selbst zu überprüfen, ob die bundesdeutschen Europawahlgsetze dem Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechen oder dieses nicht tun und mithin ungültig sind, die auf diesen ungültigen Europawahlgesetzen basierende Europawahl am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland sodann nicht war und bleibt mit der Folge, dass alle abgegeben Wählerstimmen ungültig sind und die zur Wahl gestandenen Kandidaten weder gewählt noch nicht gewählt worden sind und dieses auch bleiben.
mail-Zitat an die o.a sieben Einzelkandidaten vom 26.05.2014:
Sehr geehrte Frau…
Sehr geehrter Herr…auf der einen Seite ist es Ihnen persönlich sowie [...] zu gönnen, mit wenigstens einem Mandat im zukünftigen Europäischen Parlament zu sitzen, doch auf der anderen Seite trübt die nichtige bundesdeutsche Europawahl das Geschehen, denn aufgrund der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist die bundesdeutsche Europawahl am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland null und nicht mit der Folge, dass alle Mandate nicht verfassungskonform erlangt worden sind.
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.
Es ist Ihre staatsbürgerliche Pflicht, sich nicht des Mandates zu bemächtigen, sondern alles dafür zu tun, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Nachwahl zum Europäischen Parlament auf der Basis dem Bonner Grundgesetzes voll und ganz entsprechender gültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze zeitnah stattfindet, um eine gesetzeskonforme und mithin dann ordnungsgemäße Besetzung des Europaparlamentes ab sofort zu gewährleisten.
Der guten Ordnung halber weist der Unterzeichnende darauf hin, dass diese o.a. Mitteilung hinsichtlich der Nichtigkeit der bundesdeutschen Europawahl mit der Folge, dass kein Mandat verfassungskonform erlangt worden ist, von der Grundrechtepartei auf der Seite “Grundrechteparteiforum” zeitnah öffentlich gemacht wird.
Sollten Sie Fragen haben, so dürfen Sie diese gerne an den Unterzeichnenden stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Niemand dieser sieben Einzelkandidaten kann sich vor diesem Hintergrund nunmehr noch ruhigen Gewissens auf den Weg ins Europaparlament machen und dort sitzen und so tun als wenn in der Bundesrepublik Deutschland alles bei der diesjährigen Europawahl mit rechten Dingen zugegangen wäre. Jeder einzelne von ihnen muss sein Gewissen jetzt prüfen, sofern er denn hoffentlich ein solches überhaupt hat und nicht schon der sog. Abgeordnetengier zum Opfer gefallen ist.
In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231592)