Bundeskanzlerin Merkel soll ihren Amtseid gebrochen haben, posaunt der ehemalige Anführer der bundesdeutschen verfassungskriminellen Finanzverwaltung Peer Steinbrück.

“In der NSA-Abhöraffäre greift SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück die Bundeskanzlerin an. Angela Merkel (CDU) habe ihren Amtseid verletzt, sagte er im Interview mit der “Bild am Sonntag”. “Frau Merkel hat als Kanzlerin den Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.” Nun habe sich herausgestellt, dass die Grundrechte der deutschen Bürger durch die Spähaktionen massiv verletzt worden seien. “Also: Schaden vom Volke abzuwenden – das stelle ich mir anders vor.” (Quelle: Spiegel-online, 14.07.2013)

Der bundesdeutschen Presse kann scheinbar auch ein Steinbrück alles erzählen und es wird willfährig abgedruckt oder sonst wie in die Öffentlichkeit verblasen. Auch Steinbrück hat schon in den verschiedensten ihm auf Zeit übertragenen öffentlichen Ämtern Eide geschworen, so z.B. als Bundesfinanzminister. Trotzdem sind bis heute zugunsten des Staates vorsätzlich Steuern, Gebühren und Abgaben gegenüber dem einzelnen Bürger (Grundrechtsträger) überhebende Finanzbeamte gemäß § 353 Abs. 1 StGB straflos gestellt und wenn bundesdeutsche Finanzbeamte ihr Amt missbrauchen, so ist auch dieses nicht zu bestrafen, da es seit dem 15.06.1943 am Straftatbestand des Amtsmissbrauches fehlt, er wurde von den NS-Schergen nämlich ersatzlos gestrichen und nicht wieder eingeführt, trotz der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947.

Dem Geiste nach wurde auch Steinbrück als Bundesfinanzminister a.D. ebenso wie der amtierende Bundesfinanzminister Schäuble von der Grundrechtepartei mit dem politischen Negativpreis “Großer Anton-Hynkel-Preis” für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Alle bisherigen Bundes- und Länderfinanzminister führen nämlich bis heute das “braune Erbe” in Gestalt der nationalsozialistischen Steuergesetze vom 16.10.1934 mit der Unterschrift das Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen Schergen weiter.

Als die “Ausformung organisierter Kriminalität” haben das nationasozialistische Finanzsystem Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale) Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien 2006 in ihrer Studie “Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution” beschrieben.

Die NSA soll die Grundrechte der Bundesbürger verletzen. Eine gewagte These des Herrn Steinbrück, denn das Bonner Grundgesetz wirkt nur zwischen bundesdeutschen Amtsträger und den Menschen in Gestalt von Grundrechtsträgern auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Wenn die NSA also irgendwo z.B. im Atlantik, einem internationalen Gewässer, Glasfaserkabel anzapft und die Daten ausliest, dann ist das bedauerlich, eventuell geheimdienstliche Agententätigkeit aber keine Grundrechteverletzung im Sinne des bundesdeutschen Grundgesetzes.

Die Herr Steinbrück, der sich um die Kanzlerschaft der Bundesrepublik Deutschland gerade bewirbt, muss sich außerdem die Frage hinsichtlich der Zustimmung sowohl seiner Person als auch die der SPD – Fraktion zum ESM-Vertrag 2012 stellen lassen, denn mit dem ESM-Vertrag erhält ein Hoheitsrechte ausübender Personenkreis die einfachgesetzliche aber ausdrücklich grundgesetzwidrige Legitimation, straf- und haftungsfrei den einzelnen Bürger jederzeit zugunsten des ESM seines Vermögens und Eigentums berauben zu dürfen. (siehe dazu die einschlägige Expertise der Grundrechtepartei zum ESM-Vertrag)Wahrscheinlich wird Steinbrück dann auf den Art. 38 GG verweisen und erklären, dass er und auch seine Fraktionskollegen der SPD nur ihrem Gewissen unterworfen sind, so sie denn im deutschen Bundestag verfassungswidrig bis verfassungsfeindlch als Parteisoldaten Pläne schmieden, um gemeinsam mit den Parteisoldaten der anderen im Bundestag vertretenen Parteien die “innere Verfasstheit” der Bundesrepublik Deutschland entgegen dem Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes zu ändern, stillschweigend natürlich, denn sonst wäre ja auch Hochverrat.

Wie es im Übrigen mit den Amtseiden und ihrer jeweiligen Wirksamkeit des bundesdeutschen Bundespräsidenten und der bundesdeutschen Regierung fälschlich nach Lesart des Nazijuristen, NSDAP- und SA – Mitgliedes und jahrzehntelangen Kommentators des Bonner Grundgesetzes Maunz ausschaut, hat die Grundrechtepartei auf ihrer Internetseite unter “Amtseid” dargestellt.

Weitere Details lesen sich insbesondere in den Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.

(Originalartikel: /226968/merkel-amtsmis…nt-steinbrueck/)

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Ein Gedanke zu „Bundeskanzlerin Merkel soll ihren Amtseid gebrochen haben, posaunt der ehemalige Anführer der bundesdeutschen verfassungskriminellen Finanzverwaltung Peer Steinbrück.“

  1. Mehr dazu gibt es von der Quelle:”Deutsche Wirtschaftsnachrichten”.-Sehr interessant ist auch,
    wenn man auf deren Seite das Stichwort “Wiedervereinigung” eingibt.Und:”Merkel hat alles gewusst”.

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