Für die Aufdeckung des Abhörskandals um den amerikanischen Geheimdienst NSA werden zwei Zeitungen mit dem wichtigsten der am Montag vergebenen Pulitzerpreise ausgezeichnet. Die amerikanische Ausgabe des britischen “Guardian” und die “Washington Post” bekamen den Preis, weil sie das Material des Informanten Edward Snowden veröffentlicht hatten. (Quelle: Spiegel-online, 15.04.2014)
Die Pulitzerpreise werden seit 1917 vergeben und gelten als weltweit wichtigste Auszeichnung für Journalisten.
Bundesdeutsche Journalisten sind weniger pflichtbewusst was den journalistischen Ethos – was immer das sein mag – anbelangt, jedenfalls wenn es um bundesdeutsche Politskandale von Verfassungsrang geht. Sie folgen bis heute scheinbar willfährig der Doktrin des dem NS-Terrorregime willfährig gedient habenden Nazi-Juristen, NSDAP-Mannes (später CSU), SS-Rottenführers und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger, der in seiner nationalsozialistisch geprägten Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 schrieb, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber totschweigen müsse. Derselbe Geiger widersprach in seiner Promotion dem Glauben, dass die Grundrechte und Menschenrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen.
Selbst wenn dem bundesdeutschen Journalisten die unwiderlegbaren Fakten druckreif auf den Tisch gelegt werden, dass es mit dem bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949 bis heute nicht wirklich weit her ist, so ignoriert er diese verfassungsfeindlichen Tatsachen und verarscht stattdessen sein Publikum unter Missbrauch seines Pressefreiheitsgrundrechtes mit der journalistischen Wahrheitspflicht nicht wirklich zugetanen Geschichten.
Der bundesdeutschen Presse steht zu jederzeit der Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei zur Verfügung, doch anstatt davon Gebrauch zu machen, wird sich geziert und stattdessen verfassungswidrige Meinung produziert und in Umlauf gebracht. Der Propagandist des NS-Terrorregimes Goebbels hätte wohl seine wahre Freude.
Beispielsweise:
- hält die bundesdeutsche Journalistenriege es nicht für berichtenswert, dass eine Vielzahl bundesdeutscher Gesetze aufgrund des unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit ihrem Inkrafttreten ungültig sind.
- hält die bundesdeutsche Journalistenriege es nicht für berichtenswert, dass bereits das erste Bundeswahlgesetz nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes 1949 gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat, damit ungültig war und mithin die erste Bundestagswahl der Bundesrepublik Deutschland als nichtig zu betrachten ist mit all den daraus sich ergebenden Folgen bis heute.
- hält die bundesdeutsche Journalistenriege es nicht für berichtenswert, dass auch das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind, mithin seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzskonforme Europawahl stattgefunden hat und mithin seit 1979 das Europaparlament zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß besetzt gewesen ist.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230945)

Pulitzerpreis 2014 geht nicht an bundesdeutsche Medien, schweigen diese die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat bis heute pflichtbewusst im Sinne des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger tot, anstatt sie grundgesetzkonform öffentlich aufzudecken. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.
Berichtet (wenn man das so nennen will) wird - wenn überhaupt - regional und über ‘Einzelfälle’, hier einer davon:
“IG Bürger gegen Behördenwillkür”: 300 Jahre alter Hof sollte wegen fehlender Baugenehmigung abgerissen werden
“Probleme mit den Behörden hatte auch Manfred M., Eigentümer eines großelterlichen Hofs. Der stand lange leer, aber als er den Hof vermietete, kam das Ordnungsamt. Für den Hof, so Manfred M., existieren keine Akten. „Das ist auch nicht verwunderlich, der Hof ist 300 Jahre alt und wurde nie baulich verändert“, so der Eigentürmer. Doch weil er keine Baugenehmigung vorweisen konnte, sollte abgerissen werden. Manfred M. klagte. Mit Erfolg. „Es hat vier Jahre und 5000 Euro gekostet.“”
„Bürger gegen Behördenwillkür“: Ärger auf der grünen Wiese
28.03.2014, Kölner Stadt-Anzeiger
http:/www.ksta.de/aus-dem-kreis/-buerger-gegen-behoerdenwillkuer-aerger-auf-der-gruenen-wiese,16363472,26687984.html
Ob auch berichtet worden wäre, wenn er verloren hätte?