Richter, Amtsträger und nur ihre Pflicht erfüllenden Weißkittel brauchen für von ihnen in Ausübung ihres Amtes verübte Verbrechen trotz Bonner Grundgesetz strafrechtliche Sanktionen im Fall Mollath nicht zu fürchten.

Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Psychiatrie-Fall Mollath keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher am Montag in München sagte. Keine Anhaltspunkte für Anfangsverdacht. (Quelle: Focus-online, 14.04.2014)

Das wundert es 65 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 dem Grunde nach niemanden mehr, denn liest man aufmerksam z.B. “TÄTER, Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden” von Harald Welzer oder “Die kalte Amnestie, NS-Täter in der Bundesrepublik Deutschland” von Jörg Friedrich, so verwundert einen die bundesweit immer wieder auftauchenden Floskeln bundesdeutscher Staatsanwälte und Generalstaatsanwälte nicht mehr wenn sie schreiben, dass es keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht erkennbar sind. Das ist der Satz der für die blinde Justitia  steht, nicht jedoch für einen nach dem Legalitätsprinzip ermitteln müssenden auf das Bonner Grundgesetz vereidigten Staatsanwalt.

Der BGH hat im Laufe der Jahre, währenddessen er sich mit den Verfahren gegen Täter des NS-Terrorregimes widerwillig befassen musste, eine Menge von ins Leere führende Rechtssätze aubesondert, die bis heute faktisch jeden noch so schwerkriminellen Staatsdiener straflos stellen helfen, wenn er zugunsten des Staates seine Verbrechen pflichtbewusst ggf. als reines Werkzeug oder besser noch im “Hund-Herr – Verhältnis”  verübt.

Hier finden sich die bisher zum Fall Mollath veröffentlichen Artikel der Grundrechtepartei.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230939)

Wenn dieser Artikel hilfreich war, kannst Du unsere Arbeit gern mit einer Spende unterstützen. Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Kontoinhaber: Grundrechtepartei, Konto-Nr.: 1145693500, BLZ: 430 609 67, IBAN: DE39430609671145693500, BIC: GENODEM1GLS, Zahlungsgrund: Grundrechteforum.

Creative Commons-Lizenz
Richter, Amtsträger und nur ihre Pflicht erfüllenden Weißkittel brauchen für von ihnen in Ausübung ihres Amtes verübte Verbrechen trotz Bonner Grundgesetz strafrechtliche Sanktionen im Fall Mollath nicht zu fürchten. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.

2 Gedanken zu „Richter, Amtsträger und nur ihre Pflicht erfüllenden Weißkittel brauchen für von ihnen in Ausübung ihres Amtes verübte Verbrechen trotz Bonner Grundgesetz strafrechtliche Sanktionen im Fall Mollath nicht zu fürchten.“

  1. Wenn Hitler, der Massenmörder damals gewusst hätte, dass die Bundesrepublik Deutschland die nationalsozialistische Rechtspflege des Massenmörders im Jahr 2014 noch so lebendig als Heiligtum bewahrt wie 1933 bis 1945 und so was dann auch noch Demokratie genannt wird, wäre er bestimmt zu Tränen gerührt gewesen!

    1. Vollkommen ungeniert wird von diesen “Staatsdienern” der Deutsche Rechtsstaat demontiert.
      Das ist der Nachweis für die untote DDR und die politsch, ideologisierte Zersetzung der Gesellschaft.
      Offensichtlich hat die DDR die BRD annektiert.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>