Die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 kam unter Umständen zustande, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellten. Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 wurde von einem Parlament erlassen, daß infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzte. Die Regierung Hitlers hat sich weder vor noch nach dem 21. März 1933 auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt, ein Erfordernis, daß von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.
So urteilten die Alliierten Richter des internationalen Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt. Sodann erklärten dieselben Richter, dass die von ihnen als Tribunal Général in der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind. Und trotzdem kam alles ganz anders.

Bereits 10 Jahre später hatte sich wieder die menschen- und grundrechteverachtende öffentliche Gewaltherrschaft entgegen den zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes und der damit einhergehenden Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte sowie entgegen der auch die öffentliche Gewalt der Bundesrepublik Deutschland bindenden “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” vom 06.01.1947 erfolgreich mit Hilfe der tribunal- aber auch grundgesetzwidrigen Rechtsprechung des sog. Bundesverfassungsgerichtes in der Entscheidung BVerfGE 6, 309, 331 vom 27.03.1957, der sog. Reichskonkordat-Entscheidung, installiert.
Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /229644)
