Die Debatte um Steuerbetrug und Steuergerechtigkeit läuft in die falsche Richtung. Für viele Deutschen ist ihr einziger Gott der Staat – dabei plündern dessen Gehilfen, die Politiker, Steuerkassen am schamlosesten. Neuestes Beispiel: Andrea Nahles. (Quelle: Focus-online, 11.02.2014)
Weiter schreibt der Cicero-Redakteur Dr. Alexander Kissler, Zitat:
Natürlich muss der Bürger sich gesetzeskonform verhalten. Natürlich hat der Staat das Recht, Steuern zu erheben.
Diese zwei Sätze nahm der Bundessprecher der Grundrechtepartei Burkhard Lenniger unmittelbar zum Anlass, mit dem Cicero-Autor Dr. Alexander Kissler zu telefonieren, denn seit 64 Jahren muss sich nicht nur der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland gesetzeskonform verhalten, sondern auch der Staat und seine Institutionen unterfallen diesem rechtsstaatlichen Anspruch. Die Grundrechtepartei hat schon vor ihrer Gründung im August 2010 ausgiebig in Sachen bundesdeutsche Finanzverwaltung und deren fragwürdiges verfassungskonformes Handeln recherchiert und hat Erkenntnisse erlangt, die alles andere als das Vertrauen in den bundesdeutschen Rechtsstaat rechtfertigen.
Herrn Dr. Kissler zeigte sich äußerst überrascht, dass Finanzbeamte faktisch haftungs- und straflos gestellt sind in der Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie vorsätzlich zugunsten des Staates beim Bürger Steuern, Gebühren und Abgaben überheben, denn § 353 Abs. 1 StGB macht dieses verfassungs- und rechtsstaatswidrige Privileg möglich.
Herr Dr. Kissler staunte noch mehr, als er erfuhr, dass es seit dem 15.06.1943 den Amtsmissbrauch nicht mehr geben würde. Das habe er nicht für möglich gehalten.
Noch erstaunter war Herr Dr. Kissler über die Tatsache, dass der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer nicht nur im NS-Terrorregime auf einen Job an des Massenmörders Seite spekuliert hatte, sondern auch dieser Schäffer am 11.01.1950 mit “Einem Änderungsgesetz eines Einkommensteuergesetzes” das EStG vom 16.10.1934, dass heute noch die Grundlage des EStG bildet, in den ersten Bundestag gegangen ist, um dort zu erklären, dass die bundesdeutsche Finanzverwaltung nicht wirklich mitmachen würde, im neuem System.
Herr Dr. Kissler erfuhr dann weiter in diesem Telefonat, dass derselbe Schäffer am 15.01.1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule seinen dort lernenden treuen Dienern ihre “persönliche Unantastbarkeit” versprochen hat. Sodann erhielt er Kenntnis davon, dass der Bundesgerichtshof 1972 im Geiste Schäffers Finanzbeamte, die im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, die Rechtsbeugung abgesprochen hat. Das 1986 das OLG Celle dann folgerichtig auch die im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzenden Finanzbeamten vor der Rechtsbeugung in Schutz genommen hat, erstaunte Herrn Kissler nicht mehr sonderlich. Irritiert reagierte er nur auf den Satz, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe wäre, den das OLG Celle 1986 als Schlusssatz unter seinen Beschluss 3 Ws 176/86 diktiert hat.
Da Herr Dr. Kissler dann einen Termin wahrzunehmen hatte, wurde vereinbart, dass eine mail zwecks Vertiefung der telefonisch übermittelten Fakten folgen würde sollen. Diese mail ist kurze Zeit später an Herrn Dr. Kissler auch unter Hinweis auf den letztes Jahr an das Bundesministerium der Finanzen und seinen Minister Schäuble vergebenen Großen Anton-Hynkel-Preis und die Karikaturen auf der Seite der Grundrechtepartei übersandt worden.
Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /229674)

So lautet die mail an den Cicero-Redakteur Dr. Alexander Kissler vom 11.02.2014:
Sehr geehrter Herr Kissler,
der Artikel “Politiker sind die wahren Steuerhinterzieher” ehrt Sie. Ihr Artikel leidet nur unter dem kleinen aber relevanten Mangel, nämlich sich nicht nur beide Seiten der Medaille anzuschauen bzw. angeschaut zu haben, sondern auch noch die Dritte.
Fakt ist, dass die heutigen Steuergesetze alle noch ursprünglich aus der Feder des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Bande stammen. Sie wurden klammheimlich in den Geltungsbereich des Grundgesetzes übergeführt, obwohl mit dem GG nicht vereinbar und zwar bis heute nicht. Bekanntlich stinkt der Fisch vom Kopf.
Während der gemeine Steuerhinterzieher die volle Härte des Gesetzes spürt bis hin zur persönlichen und wirtschaftlichen Vernichtung, sind Finanzbeamte und Zöllner ausdrücklich haftungs- und straflos gestellt. Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun.
Sodann genießen bundesdeutsche Finanzbeamte das verfassungs- und rechtsstaatswidrige Privileg, gemäß § 353 Abs. 1 StGB Steuern, Gebühren und Abgaben vorsätzlich beim einzelnen Bürger überheben zu dürfen, ohne sich strafbar zu machen.
Sodann gibt es keinen strafbaren Amtsmissbrauch im StGB, den haben die Nazis noch am 15.06.1943 ersatzlos abgeschafft.
Sodann hat der BGH 1972 erklärt, dass Finanzbeamte, die Steuern im Veranlagungsverfahren falsch festsetzen, keine Rechtsbeugung begehen.
Sodann hat das OLG Celle 1986 erklärt, dass Finanzbeamte, die im Einspruchsverfahren die Steuern falsch festsetzen, ebenfalls keine Rechtsbeugung begehen.
Sodann hat derselbe Strafsenat am OLG Celle für Recht erklärt, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten haben, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe wäre.
Das Landgericht Stade hat im April 2011 noch eins drauf gesetzt und für Recht erklärt, dass auch rechtswidrig (heißt gleichzeitig verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.
Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie den Unterzeichnenden einfach an und wir klären die Details, die Ihnen eventuell hier exklusiv den Horizont erweitern helfen, denn auch die Finanzgerichte ticken hier so und nicht anders.
Hier noch zwei nette Links:
Großer Anton-Hynkel-Preis
Öffentliche Gewaltherrschaft
Steuergerechtigkeit
Mit dem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes hat das alles sehr sehr wenig zu tun. Sollten Sie Fragen haben oder gar ein Interview wünschen, dann steht dem nichts entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
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Am selben Abend kam folgende mail zurück:
Vielen Dank!
Dr. Alexander Kissler
Ressortleiter „Salon“
Cicero - Magazin für politische Kultur