Bundesdeutsche Politiker seien die wahren Steuerhinterzieher, glaubt der Cicero-Redakteur Dr. Alexander Kissler entdeckt zu haben.

Die Debatte um Steuerbetrug und Steuergerechtigkeit läuft in die falsche Richtung. Für viele Deutschen ist ihr einziger Gott der Staat – dabei plündern dessen Gehilfen, die Politiker, Steuerkassen am schamlosesten. Neuestes Beispiel: Andrea Nahles. (Quelle: Focus-online, 11.02.2014)

Weiter schreibt der Cicero-Redakteur Dr. Alexander Kissler, Zitat:

Natürlich muss der Bürger sich gesetzeskonform verhalten. Natürlich hat der Staat das Recht, Steuern zu erheben.

Diese zwei Sätze nahm der Bundessprecher der Grundrechtepartei Burkhard Lenniger unmittelbar zum Anlass, mit dem Cicero-Autor Dr. Alexander Kissler zu telefonieren, denn seit 64 Jahren muss sich nicht nur der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland gesetzeskonform verhalten, sondern auch der Staat und seine Institutionen unterfallen diesem rechtsstaatlichen Anspruch. Die Grundrechtepartei hat schon vor ihrer Gründung im August 2010 ausgiebig in Sachen bundesdeutsche Finanzverwaltung und deren fragwürdiges verfassungskonformes Handeln recherchiert und hat Erkenntnisse erlangt, die alles andere als das Vertrauen in den bundesdeutschen Rechtsstaat rechtfertigen.

Herrn Dr. Kissler zeigte sich äußerst überrascht, dass Finanzbeamte faktisch haftungs- und straflos gestellt sind in der Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie vorsätzlich zugunsten des Staates beim Bürger Steuern, Gebühren und Abgaben überheben, denn § 353 Abs. 1 StGB macht dieses verfassungs- und  rechtsstaatswidrige Privileg möglich.

Herr Dr. Kissler staunte noch mehr, als er erfuhr, dass es seit dem 15.06.1943 den Amtsmissbrauch nicht mehr geben würde. Das habe er nicht für möglich gehalten.

Noch erstaunter war Herr Dr. Kissler über die Tatsache, dass der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer nicht nur im NS-Terrorregime auf einen Job an des Massenmörders Seite spekuliert hatte, sondern auch dieser Schäffer am 11.01.1950 mit “Einem Änderungsgesetz eines Einkommensteuergesetzes” das EStG vom 16.10.1934, dass heute noch die Grundlage des EStG bildet, in den ersten Bundestag gegangen ist, um dort zu erklären, dass die bundesdeutsche Finanzverwaltung nicht wirklich mitmachen würde, im neuem System.

Herr Dr. Kissler erfuhr dann weiter in diesem Telefonat, dass derselbe Schäffer am 15.01.1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule seinen dort lernenden treuen Dienern ihre “persönliche Unantastbarkeit” versprochen hat. Sodann erhielt er Kenntnis davon, dass der Bundesgerichtshof 1972 im Geiste Schäffers Finanzbeamte, die im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, die Rechtsbeugung abgesprochen hat. Das 1986 das OLG Celle dann folgerichtig auch die im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzenden Finanzbeamten vor der Rechtsbeugung in Schutz genommen hat, erstaunte Herrn Kissler nicht mehr sonderlich. Irritiert reagierte er nur auf den Satz, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe wäre, den das OLG Celle 1986 als Schlusssatz unter seinen Beschluss 3 Ws 176/86 diktiert hat.

Da Herr Dr. Kissler dann einen Termin wahrzunehmen hatte, wurde vereinbart, dass eine mail zwecks Vertiefung der telefonisch übermittelten Fakten folgen würde sollen. Diese mail ist kurze Zeit später an Herrn Dr. Kissler auch unter Hinweis auf den letztes Jahr an das Bundesministerium der Finanzen und seinen Minister Schäuble vergebenen Großen Anton-Hynkel-Preis und die Karikaturen auf der Seite der Grundrechtepartei übersandt worden.

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /229674)

Wenn dieser Artikel hilfreich war, kannst Du unsere Arbeit gern mit einer Spende unterstützen. Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Kontoinhaber: Grundrechtepartei, Konto-Nr.: 1145693500, BLZ: 430 609 67, IBAN: DE39430609671145693500, BIC: GENODEM1GLS, Zahlungsgrund: Grundrechteforum.