Am 05. März jährt sich zum 81. Mal die illegale Machtergreifung des NS-Terrorregimes mit seinem Massenmörder Adolf Hitler an der Spitze.

Nachdem am 28. Februar 1933 mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung die in der Weimarer Verfassung manifestierten Grundrechte außer Kraft gesetzt gewesen sind, fanden am 05. März 1933 die Reichstagswahlen statt, die in der Folge zur illegalen Machtergreifung des Massenmörders und Usupators Adolf Hitler samt seiner braunen Schergen führte. Bis heute wird mehrheitlich unwidersprochen akzeptiert, dass die Machtübernahme des Massenmörders Hitler legal 1933 erfolgt sei, weil die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 33 erfolgt sei.

In der “Tillessen-/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 steht es unverbrüchlich zu lesen, wie der Massenmörder und seine braune Bande wann an die Macht gekommen ist:

Die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 kam unter Umständen zustande, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellten. Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 wurde von einem Parlament erlassen, daß infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzte. Die Regierung Hitlers hat sich weder vor noch nach dem 21. März 1933 auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt, ein Erfordernis, daß von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.

Bis heute wird sich von Seiten der drei Gewalten der Bundesrepublik Deutschland beharrlich geweigert, die auch sie unverbrüchlich bindende “Tillessen-/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général vom 06.01.1947 uneingeschränkt anzuerkennen mit der Folge, dass bis heute der Bevölkerung weiß gemacht wird, dass das kodifizierte Recht des Massenmörders Adolf Hitler weder mit seinem Selbstmord am 30.04.1945 noch am 08.05.1945, dem Tage der bedingungslosen Kapitulation, ersatzlos untergegangen ist, geschweige denn mit der Tribunal Général - Entscheidung deklaratorisch für nichtig erklärt worden wäre.

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /229931)

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