Ex-Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat im Kampf um ihren Doktortitel vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies ihre Klage gegen die Aberkennung des Titels ab. Die Universität Düsseldorf hatte Schavan vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. (Quelle: Focus-online, 20.03.2014)
Mit Blick auf das am 20.03.2014 von der 15. Kammer des VG Düsseldorf gefällte klageabweisende Urteil in Sachen Dr.-Titel von Frau Annette Schavan, hat sich die Grundrechtepartei mit dem Hinweis auf den ungültigen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des VG Düsseldorf vorab telefonisch und dann per mail an die Bundestagsabgeordnete Annette Schavan gewandt. denn die Folge des ungültigen GVP ist, dass nicht der gesetzliche Richter gemäß Art. 101 GG in Sachen Schavan Recht gesprochen hat mit der weiteren Folge, dass aufgrund der Ungültigkeit des GVP alle Gerichtsentscheidungen des VG Düsseldorf seit der Zuweisung von richterlichen Dienstgeschäften an sog. Hilfsrichter in Gestalt von Richtern auf Probe nichtig sind, so dass im speziellen Einzelfall die Entscheidung in der Sache “Schavan” ebenfalls nichtig ist.
Hilfsrichter als Richter auf Probe in richterlichen Geschäftsverteilungsplänen lassen sich am Titel “Richter” ohne Zusatz wie “am Amtsgericht” oder “am Verwaltungsgericht” schnell und treffsicher lokalisieren.
Dem Bundestagsbüro sowie dem Wahlkreisbüro Annette Schavan wurde neben dem aktuellen GVP des VG Düsseldorf die einschlägige Expertise zu der Frage
“Sind Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung Richter im Sinne von Art. 97 GG oder Beamte?”
der Grundrechtepartei übersandt. Leider haben sich bis heute andere bundesdeutsche politische Parteien mit dieser elementaren Verfassungs- und Konventionsverletzung nicht wirklich befasst, immerhin sind es die heute im Bundestag noch immer vertretenen Parteien gewesen, die mit dem Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12.09.1950 diesen elementaren Verfassungsbruch auf den Weg gebracht haben. Unbedingt mit der Ratifizierung der EMRK 1953 hätten die sog. Hilfsrichter von der bundesdeutschen rechtsprechenden Bildfläche verschwinden müssen. Sie gibt es in Europa denn auch kein zweites Mal.
Es wird allerhöchste Zeit, dass auch die dritte Gewalt sich ausnahmslos dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland unterwirft.
Selbstverständlich ist von Seiten der Grundrechtepartei angeboten worden, dass, wenn von dort Fragen auftauchen, diese gerne gestellt werden dürfen, auch wenn aus der dortigen Warte heraus man den Eindruck haben könnte, dass der politische Gegner schreibt. Im Licht des Grundgesetzes kann es aber nur eine gemeinsame politische Verfassungstreue geben, wer diese Treue nicht besitzt bzw. praktiziert, ist nicht dann aber nicht nur ein politischer Gegner, sondern ggf. ein politisch zu bekämpfender Verfassungsfeind.
Fraglich ist jedoch, ob Schavans Anwalt Christian-Dietrich Bracher aus Bonn und der Staatsrechtler Bodo Pieroth sich trauen, hier für ihre Mandantin den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 GG i.V.m. Art. 6 EMRK konsequent zu reklamieren. Zumindest ist Piroth auf diesem Sektor als ein nicht unwissender Akteur anzusehen, lehrt er doch schon seit Jahrzehnten bundesdeutsches Verfassungsrecht und sollte daher wissen, wer nur gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 GG i.V.m. Art. 6 EMRK sein kann und darf in einem bundesdeutschen Gericht.
Die Kontaktaufnahme zum Bundestagsbüro von Frau Annette Schavan heißt nicht, dass die Grundrechtepartei Schavans Plagiatsaffäre billigt. Nur jedermann hat in der Bundesrepublik Deutschland einen unverbrüchlichen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht. Das ist hier wie in vielen Fällen bundesweit ausdrücklich nicht gewährleistet, stattdessen herrschen verfassungs- und konventionswidrig gerichtliche Willkür und Allmacht.
Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230223)

Plagiats-Vorwurf, Schavan verliert fragwürdigen Prozess um ihren Doktortitel, denn am Verwaltungsgericht Düsseldorf sind verfassungs- und konventionswidrig Hilfsrichter in Gestalt von Richtern auf Probe mit richterlichen Dienstgeschäften betraut. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.
Es war schon immer so einen besonderen Geschmack in zu haben im Namen, der Bundesrepublik Deutschland zur fortsetzen nationalsozialistischen, insbesondere “braunen Gedankengutes“. Um Karriere zu machen
Ein Hochstapler, der über Leichen ging
Massenmörder, Hochstapler, Medizinalrat
http:/www.stern.de/panorama/nazi-arzt-ein-hochstapler-der-ueber-leichen-ging-639513.html
Der Mann, den russische Soldaten fünf Monate nach Kriegsende, am 16. Oktober 1945, in Großschweidnitz - einem kleinen Ort in der Nähe der tschechischen Grenze - festnahmen, machte keinen Hehl daraus, dass er ein Mörder war. “Zum Zwecke der Sparung von Lebens- und Heilmitteln mussten schwer- und unheilbar Kranke hingerichtet werden, um anderen Platz zu machen”, gab Robert Herzer ohne jedes Unrechtsbewusstsein zu Protokoll.
Fast fünf Jahre lang war Herzer “Stationsarzt” im “Haus 30″ der Landesheilanstalt Großschweidnitz gewesen. Dass in dem roten Backsteinbau am Rande des Klinikgeländes gemordet wurde, war in Großschweidnitz ein offenes Geheimnis. “Sterbehaus” wurde Herzers Station vom Klinikpersonal genannt. “In diese Station habe ich diejenigen Kranken verlegt, die Sterbemedizin bekommen sollten”, sagte Herzer in der Vernehmung weiter.
Herzers dunkles Geheimnis
Weit über 5.000 Menschen starben von 1939 bis 1945 im Rahmen der so genannten “Euthanasie” in der “Landesanstalt Großschweidnitz”. Die Ärzte ließen die Patienten als “lebensunwertes Leben” verhungern oder vergifteten sie mit Luminal, so wie es auch Herzer im “Haus 30″ tat.
Im Juni 1947 wurde Robert Herzer vom Landgericht Dresden als einer von 15 Angeklagten wegen “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Foto zeigt Herzer vor der Urteilsverkündung auf der Anklagebank. Er war blass, hielt die Arme wie einen Schutzwall vor der Brust verschränkt, starrte an die Decke. Fürchtete Herzer nicht nur das Urteil, sondern auch, dass sein dunkles Geheimnis auffliegen könnte? Dass er gar kein Arzt war, sondern ein Hochstapler?
Robert Herzer wurde im Juni 1910 in Chemnitz geboren. Sein Vater war Lehrer. Im April 1929 schrieb sich Herzer mit 18 Jahren an der Universität Würzburg für Medizin ein. 1932 fiel er das erste Mal durch die “ärztliche Vorprüfung”. Herzer wechselte an die Universität Heidelberg, wo er die Prüfung wiederholte und im August 1932 erneut durchfiel. Damit war der Traum Arzt zu werden, für Herzer vorerst geplatzt. “§ 15 der neuen Prüfungsordnung ist so auszulegen, daß derjenige Studierende, der bei der ersten Wiederholungsprüfung nicht in allen Fächern bestanden hat, endgültig von nochmaligen ärztlichen Prüfungen ausgeschlossen wird, also auch nach einem vollkommen neuen medizinischen Studium nicht zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden kann”, legte ein Erlass des Reichsministeriums des Inneren unmissverständlich fest.
Kein Arzt, sondern HochstaplerDennoch blieb Herzer bis zum 6. November 1933 an der Universität Heidelberg. Später gab er an, an diesem Tag die “medizinische Vorprüfung” mit der “Note 3″ bestanden zu haben. Doch im Universitätsarchiv findet sich weder ein Zeugnis über diese Prüfung, geschweige denn ein Hinweis auf eine Ausnahmegenehmigung, die Herzer erlaubt hätte, die Prüfung ein drittes Mal abzulegen.
Arisch und politisch zuverlässig
Um als “Arzt” dennoch Karriere zu machen, diente Herzer, der seit 1933 Mitglied der NSDAP und der SA war, seine medizinischen Dienste der “Sturmabteilung” an. Herzer untersuchte SA-Leute und erteilte ihnen Sanitätsunterricht. Im September 1937 wurde der Hochstapler - nachdem ihm die NSDAP “politische Zuverlässigkeit” bescheinigt hatte - als angestellter Hilfsarzt in Arnsdorf vereidigt.
Knapp drei Wochen später, am 4. Oktober 1937, reichte Herzer die “beglaubigte Abschrift” seiner “Bestallung als Arzt” beim “Herrn Reichsstatthalter in Sachsen - Landesregierung Ministerium des Inneren” ein. Herzer legte jedoch keine amtliche Beglaubigung vor, sondern nur eine Abschrift der Bestallungsurkunde, die lediglich durch den Stempel der Arnsdorfer Klinik “beglaubigt” worden war. Den Beamten im Ministerium reichte das. Ihnen war ohnehin wichtiger, dass Herzer und seine Frau arischer Abstammung waren. Da dies - laut Herzers Stammbaum - der Fall war, stand seiner Karriere als “Arzt” nichts mehr im Wege.
In Arnsdorf profitierte Herzer von seiner nationalsozialistischen Gesinnung. Herzer sei “auch für erbbiologische Arbeiten” geeignet, empfahl ihn der Anstaltsdirektor beim sächsischen Minister des Inneren. Im Oktober 1940 wurde Herzer nach Großschweidnitz versetzt. Im Jahr darauf begann dort die “wilde Euthanasie”. Herzer ging durch die Bettreihen und spielte Herr über Leben und Tod. “Der Stationsarzt Dr. Herzer ging mit mir und der Stationsschwester durch die jeweilige Station, bezeichnete die betreffenden Kranken, die ruhig gestellt werden sollten und verordnete die Stärke der Dosis”, gab Oberschwester Elsa Sachse, Herzers rechte Hand zu Protokoll. “Den Kranken wurde eine übernormale Dosierung an Veronal und Luminal verabreicht, damit die Kranken in einen tiefen Schlaf verfielen, aus dem sie nach Möglichkeit nicht wieder erwachen sollten.”
1943 wurde Herzer “im Namen des Führers” zum “Assistenzarzt” ernannt und “außerplanmäßig” ins Beamtenverhältnis übernommen. Er meldete sich freiwillig zur Waffen-SS und wurde nur ein Jahr später, im Dezember 1944 vom Assistenzarzt zum “Medizinalrat” befördert. “Im Namen des Deutschen Volkes ernenne ich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit den Assistenzarzt Robert H e r z e r zum Medizinalrat. … Zugleich sichere ich ihm meinem besonderen Schutz zu. Führer-Hauptquartier, … Der Führer gez. Adolf Hitler”, heißt es in der Ernennungsurkunde.
Wegen Mordes verurteilt
Fünf Monate später war der Krieg zu Ende. Am 16. Oktober 1945 wurde Herzer festgenommen und im Juni 1947 wegen Mordes verurteilt. Dass der “Stationsarzt” des “Sterbehauses” gar kein Arzt war, sondern ein Hochstapler, der zum Massenmörder geworden war, blieb während des Prozesses unentdeckt. Deshalb konnte seine Verurteilung als Massenmörder den falschen Arzt nicht stoppen.
Herzer kam nach Zwickau ins Gefängnis und durfte schon bald wieder als Arzt arbeiten. Nur wenige Monate nach seiner Verurteilung als Massenmörder, setzte die Gefängnisleitung Herzer im Januar 1948 als “Helfer” auf der “Krankenstation” ein. Und bald darauf ersetzte Herzer sogar den hauptamtlichen Gefängnisarzt. Deshalb wurde eine geplante Verlegung Herzers nach Hoheneck abgelehnt. “Da die Vollzugsanstalt Zwickau über keinen hauptamtlichen Arzt, sondern nur über einen Vertragsarzt” verfügte, ordnete das Justizministerium an, dass “der Strafgefangene Herzer vorläufig in der hiesigen Anstalt verbleiben” durfte. Als inoffizieller Haftarzt genoss der Massenmörder allerlei Vorteile, bekam sogar Ausgang.
Anfang 1949 sollte Herzer nach Brandenburg-Görden verlegt werden. Doch er war in Zwickau als “Gefängnisarzt” inzwischen unabkömmlich. Das Justizministerium ordnete deshalb im Juni 1949 “im Hinblick auf die besonders gelagerten Verhältnisse” an, dass Herzer nicht nach Brandenburg-Görden musste. Inzwischen durfte der Massenmörder nicht nur Häftlinge, sondern auch Bedienstete und ihre Angehörigen behandeln. Im Juni 1950 wurde Herzer schließlich doch ins Gefängnis nach Brandenburg-Görden verlegt. Dort setzte die Anstaltsleitung ihn in der Gefängnis-Schneiderei ein. “In Diskussionen mit seinen Mitgefangenen vertrat er nach wie vor die Ansicht, daß die Tötung von Geisteskranken gerechtfertigt wäre”, notierten die Beamten in Herzers Haftakte.
Herzer ging in den Westen
Nach vier Jahren weiteren Jahren wurde Herzer im Jahr 1954 nach Leipzig Klein-Meusdorf verlegt und durfte im Haftkrankenhaus wieder “als Arzt für Innere, Haut- und Geschlechtskrankheiten” arbeiten. Fast zehn Jahre saß Herzer nun schon im Gefängnis. Im September 1955 schrieb der Massenmörder ein Gnadengesuch an den “Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik”, Otto Grotewohl: “Ich gebe zu, daß ich unter der Zugrundelegung der damals herrschenden Rechts - und Moralbegriffe mich schuldig gemacht habe”. Herzer strich die Worte “schuldig gemacht” und ersetzte sie durch “falsch gehandelt habe”. Zwei Tage vor Weihnachten, am 22. Dezember 1955, traf sich das Präsidium des Ministerrates der DDR zu seiner 25. Sitzung und beschloss: “2.616 wegen Kriegsverbrechen Verurteilte” sind “vorzeitig aus der Haft zu entlassen”. Einer von ihnen war Robert Herzer.
Herzer ging in den Westen und fand sofort wieder eine Stelle als “Arzt”. Er half dem TÜV als freier Mitarbeiter beim Aufbau des “Medizinisch-psychologischen Institutes in Mannheim”. Das Institut beschäftigte sich mit der Frage, ob Fahrschüler, die zum dritten Mal durch die Prüfung gefallen waren, überhaupt in der Lage seien, ein Fahrzeug zu führen. Herzer entschied zwar nicht mehr über Leben und Tod, wohl aber über das Schicksal von Menschen.
Um zu verhindern, dass ihn seine Vergangenheit einholte, fälschte Herzer seine Biographie. “Gerichtliche Strafen: keine. Dienstliche Strafen: keine”, trug der “Arzt” unter Paragraph sieben des Personalbogens ein. In Herzers Personalakte findet sich kein einziges Universitätszeugnis. Er reichte nur eine ungestempelte, gefälschte Bestallungsurkunde ein. Darüber hinaus bewarb er sich mit einem Zeugnis aus dem Haftkrankenhaus Leipzig Klein-Meusdorf. “Er leistete aufopferungsvolle sowie fachlich und menschlich große Arbeit, welche höchste Anerkennung verdient”, lobte ihn der Oberarzt Thiele, ohne freilich zu erwähnen, dass Herzer Häftling gewesen war und in Leipzig eingesessen hatte, weil er seine Patienten in Großschweidnitz ermordet hatte. Herzer wurde fest angestellt.
Karriere beim TÜV
Als knapp vier Jahre später seine Beförderung zum Abteilungsleiter der Institute in Mannheim, Karlsruhe und Freiburg anstand, besorgte sich Herzer noch einen Persilschein - und zwar ausgerechnet von der Landesanstalt Großschweidnitz, wo er seine Patienten “hingerichtet” hatte. “Herr Dr. Herzer wurde sowohl hinsichtlich seiner fachlichen wie allgemein menschlichen Qualitäten recht positiv beurteilt”, schrieb der ärztliche Direktor Fabian aufgrund der “noch vorhandenen Unterlagen”. Fabian dürfte gewusst haben, dass der Kollege, dem er ein gutes Zeugnis ausstellte, ein Massenmörder war. Denn in den “vorhandenen Unterlagen” - Herzers Personalakte - war auf der letzten Seite festgehalten, dass Herzer im “Ärzteprozess zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt” worden war.
Massenmörder, Hochstapler, Medizinalrat
Nach seiner Ernennung zum Abteilungsleiter im Januar 1960 führte Herzer die Berufsbezeichnung “Leitender Arzt” und schmückte sich mit dem wohlklingenden Titel “Medizinalrat” - jenem Dienstgrad, den Hitler ihm 1944 verliehen hatte. Als der TÜV im Frühjahr 1968 ein weiteres Zweiginstitut für den Bodenseeraum in Singen eröffnete, kletterte Herzer die Karriereleiter noch ein Stück höher, wurde Leiter aller “Medizinisch-psychologischen Institute für Verkehr und Industrie” des Technischen Überwachungsvereins Baden.
Inzwischen praktizierte der falsche Arzt seit über 30 Jahren. Herzer hatte es geschafft, bei den Nazis, in der DDR und in der westdeutschen Demokratie als falscher Arzt und verurteilter Massenmörder Karriere zu machen. Eine Hochstapler-Karriere, die in der deutschen Kriminalgeschichte einzigartig sein dürfte.
Am 11. November 1969 starb Robert Herzer “plötzlich und unerwartet” mit 59 Jahren “während der Ausübung seines Dienstes” in Mannheim. “Wir nehmen Abschied von einem verdienten Mitarbeiter, Kollegen und fürsorglichen Vorgesetzten”, trauerte der TÜV Baden in einer Todesanzeige um den “Medizinalrat a.D.”. “Uneigennützig” und mit “großem persönlichen Einsatz” habe er die Interessen des TÜV vertreten. “Unter seiner Leitung haben die medizinisch-psychologischen Institute des TÜV Baden eine stetige Aufwärtsentwicklung erfahren.” Vorstand, Geschäftsführung und Belegschaft gelobten: “Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.” Herzer wurde auf dem Hauptfriedhof in Mannheim beerdigt. Dort liegt sein Grab heute noch.
Die “nicht gesetzliche Richterin” in der 15. Kammer des VG Düsseldorf Simone Feuerstein ist laut dpa bei t-online zu folgender Erkenntnis in der mündlichen Verhandlung am 20.03.2014 gekommen:
Nur der guten Ordnung halber soll das nicht unerwähnt bleiben, denn immerhin ist Frau Schavan vom Volk gewählte Bundestagsabgeordnete und der wird nun Täuschung in 60 Fällen nachgesagt, das hat doch was. Eigentlich ein Grund, um sie anzuhalten, auf das Bundestagsmandat zu verzichten. Unter keinen Umständen kann es heißen, Frau Schavan tritt unter diesen Umständen das Amt einer Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland an. Schlimmer kann es doch nicht sein, als dass jemand, der aus purem Eigennutz getäuscht hat, dann als Botschafterin bestallt wird. Aber auch das geht in Deutschland wahrscheinlich problemlos.
Doch, nämlich als Eminenz und “Botschafterin für List und Täuschung” im Namen der Bundesrepublik Deutschland wegen fortsetzen nationalsozialistischen, insbesondere “braunen Gedankengutes“.
Heil Parteien Oligarchie!