Das Geld im Haushalt reicht nicht, um die maroden Straßen zu sanieren – so lautet der Befund des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Torsten Albig. Sein Vorschlag: Alle Autofahrer sollen die Reparaturen mit einer Straßennutzungsgebühr finanzieren. (Quelle: Spiegel-online, 21.04.2014)
Torsten Albig ist nicht nur einer aus dem Hause der gierigen und nimmersatten Sozis, nein Albig hat das Rauben und Plündern als studierter Jurist in der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung erlernt, ausgeübt und an der Landesfinanzschule grundgesetzwidrig gelehrt sowie dann im Bundesfinanzministerium seine verfassungsfeindliche Karriere fortgesetzt bis hin zum jetzigen Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein.
Albig weiß genau um die Ungültigkeit der auf dem nationalsozialistischen Steuerrecht bis heute basierenden Steuergesetzen des Massenmörders Adolf Hitler und dessen brauner Mischpoke. Aber ein bundesdeutscher Finanzbeamter lernt blindlings seine Skrupellosikeit gegenüber dem Bonner Grundgesetz, auf das jeder bundesdeutsche Finanzbeamte zwar seinen Eid leistet aber dann zugunsten des Staates haftungs- und straffrei vorsätzlich Steuern, Gebühren und Abgaben gemäß § 353 Abs. 1 StGB beim einzelnen Grundrechtsträger überhebt. Schützt diese Bande doch seit dem 15.01.1951 das persönliche Versprechen des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, der damals an der Bundesfinanzschule seinen treuen Dienern die “persönliche Unantastbarkeit” versprach. Dass dieses Versprechen nicht ein leeresgewesen ist zeigt die Tatsache, dass der BGH 1972 ausdrücklich die Rechtsprechung bezüglich der Rechtsbeugung zugunsten von im Veranlagungsverfahren vorsätzlich die Steuern falsch festsetzender Finanzbeamter änderte und im Wege der verfassungswidrigen überpositiven Rechtsetzung verkündete, dass eben Veranlagungsbeamte selbst dann, wenn sie bewusst die Steuern falsch festsetzen, keine Rechtsbeugung begehen. Zwar steht davon im Straftatbestand der Rechtsbeugung ausdrücklich nichts drin, aber warum soll das Richter am BGH interessieren, wissen diese doch, dass seit dem Inkrafttreten des ersten Bundeswahlgesetzes als zweites Gesetz der Bundesrepublik Deutschland im August 1949 rein gar nichts den zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetz entspricht, stattdessen pure Willkür und Allmacht herrscht, von dem jedoch bis heute die “granitenen dumm” gehaltene Bevölkerung nichts wissen will aber auch unter keinen Umständen soll. Da sind bis heute willfährige pflichtbewusste Journalisten behilflich, die nämlich die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verfälschen aber totschweigen.

Totgeschwiegen wird denn auch die Entscheidung des OLG Celle vom 17.04.1986 in 3 Ws 176/86. Da haben drei Richter des OLG auch die Finanzbeamten, die im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, vom Vorwurf der Rechtsbeugung wiederum entgegen dem klaren Wortlaut und Wortsinn des damals noch § 336 StGB, heute § 339 StGB, freigesprochen. Verfassungsfeindlich haben sie noch verkündet, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231023)

Plündern heißt gegenwärtig Maut oder Sonderabgabe für alle Autofahrer in der Bundesrepublik Deutschland. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.
Bis heute können Steuern und Abgaben zweckgebunden erhoben aber zweckentfremdet ausgegeben werden in dieser auf der NS-Rechtsordnung basierenden Bundesrepublik Deutschland. Zwar geht de facto alle Macht vom Volk aus, doch so lange sich dieses deutsche Volk nicht wirklich interessiert für das, was in seinem Namen vom sog. Gesetzgeber, der sog. vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verfassungswidriges getan und / oder unterlassen wird zum Nachteil des einzelnen Grundrechteträgers, so lange werden selbsternannte Abgeordnete sich als Gesetzgeber aufspielen, auf das Grundgesetz die Hand gelegt habende Amtsträger und ebensolche Richter nach der eigenen Parteidoktrin tun und lassen was sie wollen.
Albig fordert Sonderabgabe für alle Autofahrer
Hier meine Zukunftsprognose . . .
Sie werden als Führerschein/Inhaber/in ist gleich Autofahrer/in ohne ein Auto zufahren , sowie ohne ein Auto zu besitzen eine Straßenbenutzungsgebühr - Zwangsabgabe bezahlen dürfen.
Die GEZ wurde abgeschafft und durch die Haushaltsabgabe ersetzt.
Sie bezahlen auch die Haushaltsabgabe ohne Fernseher zu fahren, sowie ohne einen Fernseher zu besitzen oder ?
Die geforderte Sonderabgabe für alle Autofahrer hat Nationalsozialistisches Gedankengut oder ?
Nachdem der Wendehals aus Bayern die Maut für ausländische Kraftfahrer auf Bundesdeutschen Autobahnen einforderte und sein “Stimmvieh” es für gutgeheißen hatte war es nur eine Frage der Zeit bis die “Maut” für Alle eingefordert wurde, zumal es ja mit dem sogenannten Europäischen Recht vereinbar sein muß.
Die deutsche Verwertungsmasse muß sich jedoch nach den rechtswidrig in Deutschland abgehaltenen Europa Wahlen darauf einstellen, daß es dann zu neuen Steuererhöhungen kommen wird, deren Namensgebung einer Achterbahn der Lügen gleicht.
Leider hat Herr Albig der Bevölkerung vorenthalten, daß die Pkw-Steuer seit dem 01. juli 2009 vollumfänglich in den Haushalt ds Bundes einfließt, und die daraus resultierenden Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder zweckentfremdet werden, so daß die Last einseitig dem unmündigen Steuerzahler ausgebürdet werden soll.
Das nennt man dann “poll tex” der “5-Prozent-Parteien-Oligarchie“.
Und bald zieht der ZOLL die KFZ Steuer ein ..
http:/www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html
nun mal langsam,
die Mafia arbeitet Europa Weit. Ich bin jetzt quer durch Frankreich gefahren und mein Unternehner durfte über als
100 Euro pro Fahrtrichtung bezahlen.
Manipulierte Überwachungsgeräte mit Gewinnerwartung gibt es nicht nur in Deutschland. In der CH gibt es ebensfalls Erzwingungshaft und Kontopfändung ohne Vorankündigung.
Auf dem Kontoauszug steht dann “mit freundlichen Grüßen ihr Betreibungsamt”.
In der CH zahlt das Stimmvieh ebensfall Radio- und TV Gebühren gern und mit Freud. Sie kennen halt nichts anderes.
Grundgesetz in der BRD und Verfassung in CH. Beide sind in schlechter Verfassung.
In was für einem Zustand die Schweizer Verfassung derzeit ist, entzieht sich meiner Kenntnis aber was die bundesdeutsche Verfassung in Gestalt des Bonner Grundgesetzes anbelangt, ist diese in einem hervorragenden Zustand, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass alle nach dem Inkrafttreten am 23.05.1949 vorgenommenen Änderungen bis heute ungültig / nichtig sind, weil bereits mit dem ersten Bundeswahlgesetz, dem 2. Bundeswahlgesetz 1949 gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen wurde, so dass die Folgen bis heute entsprechend sind.
Details lesen sich in der jüngsten Expertise der Grundrechtepartei zur Gültigkeit der Wahlgesetze.
Wer anderes zu behaupten gedenkt ist aufgefordert, Details zu nennen. Die Grundrechtepartei ist äußerst gespannt auf solche.