Nicht verfassungskonform ins Amt des Bundespräsidenten gewählter Gauck erklärt dem chinesischen Staatschef, dass die Menschenrechte weltweit gelten.

Bundespräsident Joachim Gauck mahnte bei einem Treffen mit Xi rechtsstaatliche Reformen an und erinnerte an die weltweite Gültigkeit der Menschenrechte. Gauck sagte bei einem Mittagessen zu Ehren des Gastes, der Weg zu einem “Rechtssystem, in dem keiner über dem Gesetz stehen soll”, müsse konsequent gegangen werden. Menschen, die ihre Meinung sagten, dürften nicht kriminalisiert werden. (Quelle: dpa, t-online, 28.03.2014)

Da die 15. Bundesversammlung nicht ordnungsgemäß besetzt worden ist, weil die Wahlmänner und -frauen des Landtages NRW von einem nicht verfassungskonform konstituierten Landtag entsandt worden sind, ist der 11. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland nicht verfassungskonform in das Amt gewählt worden. Mithin ist der Herr Gauck nicht wirklich Bundespräsident, sondern nur eine Kunstfigur, der respektvoll die Hand gereicht wird, obwohl sich da jemand nur ein Amt anmaßt.

Aber das Phänomen hatte Deutschland schon zwischen dem 05.03.1933 und dem 30.04.1945. Aber erst mit der Entscheidung des Alliierten Tribunal Général in Rastatt am 06.01.1947, besser bekannt als “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” wurde es höchstrichterlich festgestellt. Eine solche höchstrichterliche Feststellung ist derzeit in Sachen Gauck und anderer Amtsträger wie z.B. der seit 1951 bis heute fortgesetzt verfassungswidrig ins Richteramt gewählten Richter des BVerfG, die nämlich anstatt vom ganzen Bundestag gemäß Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungskriminell von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss, der keine grundgesetzliche Legitimation hat, “gewählt” werden, nicht zu erwarten, weil es kein den uverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes entsprechendes Gericht in der Bundesrepublik Deutschland gibt, statt dessen herrschen staatliche Willkür und Allmacht und mithin Bedarfsrecht.

[red. Anm.: "Gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland seit September 1951 nichtig, da das BVerfGG gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und die Hälfte der Richter nicht gemäß Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundestag, sondern von einem rechtswidrig installierten Richterwahlausschuss “berufen” werden."]

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230306)

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