Was unterscheidet einen bundesdeutschen Staatsanwalt und Richter heute von einem gemeinen Gewohnheitsverbrecher?

Wenn auf das Bonner Grundgesetz vereidigte bundesdeutsche Staatsanwälte und Richter zugunsten des Staates oder korpsgeistbezogen “pro domo” Straftaten im Amt begehen, dann bleiben diese haftungs- und straflos, obwohl das die im Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten am 23.05.1949 unverbrüchlich verankerten tragenden Vefassungsgrundsätze außer Kraft setzt.

Öffentliche Gewaltherrschaft versus Grundgesetz

Der gemeine bundesdeutsche Gewohnheitsverbrecher muss unter allen Umständen mit bis zu unverhältnismäßiger Bestrafung rechnen und dieses sogar unter den inzwischen unverbrüchlich gewonnenen Erkenntnissen, dass es in Ermangelung verfassungs- und konventionskonformer Gesetzesvorschriften weder zu Ermittungsverfahren noch zu entsprechenden Gerichtsverfahren, geschweige denn zu verfassungs- und konventionskonformen Gerichtsentscheidungen kommen kann bzw. im Licht des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland darf.

in konzertierter Aktion unter allen Umständen gegen das Grundgesetz

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230309)

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